Nicht Fristgerechte Kündigung?

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat ein Problem.

Er hat eine neue Arbeitsstelle am 18.03.13 angenommen, hat da 3 Tage gearbeitet und am 21.03.13 den Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommen. Den nahm er mit da er am nächsten Tag frei hatte (Freitags).
Am Montag kam er dann normal zum Büro allerdings hatte im die Chefin dann mitgeteilt, dass sie am Sonntag ihm etwas in den Briefkasten geschmissen hat.

Das war dann auch schon die Kündigung, die allerdings als Fristgerecht geschrieben sei am 24.03.13 zum 26.03.13 obwohl im Vertrag steht, das auch in der Probezeit eine 2 wöchige Frist besteht.

In einem oberen Abschnitt aber noch geschrieben, das bei beginn der Tätigkeit eine Ordentliche Kündigung ausgeschlossen sei.

Frage : muss der Arbeitgeber eine 2 wöchige frist einhalten oder hebt der Satz im oberen abschnitt dies auf.

Kann man auch das Jobcenter hinzuziehen, wo der AN vorher ja auch gemeldet war und jetzt wieder ist???

vielen dank

Hallo,

Hallo,

ein Arbeitnehmer hat ein Problem.

Er hat eine neue Arbeitsstelle am 18.03.13 angenommen, hat da
3 Tage gearbeitet und am 21.03.13 den Arbeitsvertrag
ausgehändigt bekommen. Den nahm er mit da er am nächsten Tag
frei hatte (Freitags).
Am Montag kam er dann normal zum Büro allerdings hatte im die
Chefin dann mitgeteilt, dass sie am Sonntag ihm etwas in den
Briefkasten geschmissen hat.

Das war dann auch schon die Kündigung, die allerdings als
Fristgerecht geschrieben sei am 24.03.13 zum 26.03.13 obwohl
im Vertrag steht, das auch in der Probezeit eine 2 wöchige
Frist besteht.

Frist ist Frist, die Kü-Frist in der Probezeit ist einzuhalten, solange keine gewichtigen Gründe vorliegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

In einem oberen Abschnitt aber noch geschrieben, das bei
beginn der Tätigkeit eine Ordentliche Kündigung ausgeschlossen
sei. :
Frage : muss der Arbeitgeber eine 2 wöchige frist einhalten
oder hebt der Satz im oberen abschnitt dies auf.

Kaum, da wahrscheinlich die Klausel falsch zitiert wurde. Wahrscheinlich war gemeint, daß eine ordentliche Kündigung bis zum Beginn der Arbeit ausgeschlossen ist. Das ist eine übliche Klausel in Arbeitsverträgen.
Etwas anderes wäre grundsätzlich nur denkbar, wenn es sich um einen befristeten Vertrag handeln würde.

Kann man auch das Jobcenter hinzuziehen, wo der AN vorher ja
auch gemeldet war und jetzt wieder ist???

Das Jobcenter bietet keine arbeitsrechtliche Beratung an, sondern bewertet ggfs. die Umstände unter den Gesichtspunkten der Leistungsgewährung.
Als AN sollte man immer auf einen Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten achten - sei es durch eine private RSV, sei es durch Gewerkschaftsmitgliedschaft.

vielen dank

&Tschüß