Nicht funktionierende Heizung und Schimmel

Guten Tag,
ich bin im juli 2009 in eine 2,5 zimmer wohnung gezogen. seit beginn der Heizperiode haben wir immer wieder das problem von nicht funktionierenden Heizungen! In der Küche zum Beispiel funktioniert sie nur ab und zu und dann nur minimal warm. Da mein Vermieter mit im selben Haus wohnt haben wir dies natürlich sofort gemeldet. Er ist auch die ersten male erschienen und hat sich das angeschaut. nachdem wir das ganze zum 5. mal gemeldet haben meinte er nur dann holt er einen handwerker aber auf unsere kosten!
der wärmste raum in der wohnung ist die stube die aber nur selten eine temperatur von 21 grad erreicht!

nun der nächste schock vor ein paar tagen stellten wir schimmel im schlafzimmer und in der küch fest! (an außenwänden ohne davor stehende möbel oder ähnliches) beide Räume werden trotz der niedrigen temperaturen regelmäßig stoßgelüftet!
am liebsten würden wir sofort ausziehen da mein Partner auch Asthma duch schimmel hat, (medizinisch erwiesen) und dieses auch sehr stark wieder auftritt in letzter Zeit.

Was Kann ich machen? wie sind meine rechte in dem Fall zu kündigen? Habe ich wenigstens anspruch auch eine Mietminderung?
Danke für jede Hilfe!

Der Vermieter ist verpflichtet, eine mängelfreie Wohnung zur Verfügung zu stellen, d.h. sie muß ausreichend wärmegedämmt sein und über eine ausreichende Heizung verfügen. Fordern Sie ihn schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Frist, hier sollte eine Woche ausreichend sein, weil er ja schon von dem Problem mit der Heizung weis, den Mangel zu beseitigen, andernfalls lassen Sie die Heizung auf seine Kosten reparieren. Das dafür bezahlte Geld können Sie ja mit der Miete verrechnen. Fordern Sie Ihn ebenfalls auf, den Schimmelschaden zu beseitigen. Weisen Sie ihn schon gleich in diesem Schreiben daraufhin, dass Ihr Partner gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Schimmel hat und setzen Sie ihn davon in Kenntnis, dass sie sonst von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage www.schimmel-sachverständiger.com.
Schimmelfreie Grüße
Jochen Merx

Hallo!

Ich könnte jetzt lange Zeilen schreiben, aber jede eigene Formulierung kann falsch formuliert und vor allem interpretiert werden. Deshalb am Ende ein Link eines Mietervereins, der solche Themen sehr anschaulich darstellt (hab ich nach langem Suchen gefunden und finde es sehr hilfreich).

Ansonsten ist der Mangel schriftlich anzuzeigen, eine nicht oder schlecht funktionierende Heizung ist ein Mangel, welcher behoben werden muss. Diese Kosten habt ihr NICHT zu tragen, es sei denn, die Fehlfunktion ist auf euch zurück zu führen, wovon ich nicht ausgehe.

Auf der Seite des Links einfach ins Suchfeld „Heizung“ eingeben, da findet ihr schon mal eine Tabelle für angemessene Mietminderungen, unter Schimmel das gleiche und die Vorgehensweise, um eine Mietminderung auch rechtskräftig durchzuführen.

Nun der Link: http://www.bmgev.de/

Sorry, das sind Fragen an einen Anwalt. Dazu lässt sich fachlich nur etwas vor Ort sagen, nicht per E-Mail.