Nicht geeichter Stromzähler in Mietwohnung

Moin,

nun noch eine Frage, diesmal bzgl. des Stromzählers für die Mietwohnung.

Der Vermieter erklärt dem Mieter, dass für die Mietwohnung ein Nicht-geichter Stromzähler vorhanden ist, ein eigener Vertrag mit dem Energieversorger durch den Mieter sei demnach nicht nötig.

Die Kosten für Strom seien in den Nebenkosten bei „normalen“ Verbrauch gedeckt.

Eine Ablesung bei Einzug erfolgte nicht - der Vermieter erklärte nur, er werde sich darum kümmern. Der Stromzähler ist für den Mieter nicht erreichbar/einsehbar.

Der Mieter geht davon aus, dass der Strom in Rahmen eines üblichen 4-Personen-Haushaltes liegt, was dem Vermieter auch bekannt ist, wahrscheinlich sogar weniger.

Sollte der Vermieter nun behaupten, man hätte zu viel Strom verbraucht, wer hätte in diesem Fall das Nachsehen bzw. wäre in der Beweispflicht?

Zum Ende des Mietverhältnisses mache ich mir ein wenig Sorgen, dass hier irgendetwas schief gehen könnte, nachdem wir ausgezogen sind.
Vor allem, da es ja, wie in dem anderen Thread, keinen schriftlichen Mietvertrag gibt.

vg

dz

Hallo !

Erkläre mal,wie man sich auf so einen Vertrag(mündlicher Vertrag) einlassen kann,wenn es sich NICHT nur um ein untervermietetes Zimmer handeln sollte ?
Dort kann man sich private Unterzähler zur Abrechnung untereinander vorstellen,denn für ein Zimmer kann man keinen eigenen Stromliefervertrag beim E-Versorger bekommen.

MfG
duck313

Ist das wirklich relevant?? Oder weichst Du einfach nur der Frage aus?

1 Like

Es handelt sich um eine normale drei Zimmer Wohnung, Küche, Bad. Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines Hauses, die Wohnung diente zuletzt wohl als Ferienwohnung.

Die Wohnung befindet sich in einem Dorf, hier gibt es leider keine üppige Auswahl an Wohnungen, wie z.B. in unserer Heimatstadt Berlin.

Der Mieter hat hier eine Arbeit angenommen und bekommt in diesem Dorf ein Diensthaus gestellt, dieses wird aber saniert. Damit die Kinder aber bereits die Grundschule im Dorf besuchen können, musste eine Wohnung im entsprechenden Gemeindegebiet her.

Aber egal. Es ist im Moment nicht davon auszugehen, dass der Vermieter Schwierigkeiten macht. Die Mieterseite hat auch nicht vor, hier Ärger zu machen.
Es geht hier nur um die rechtlichen Aspeskte, ob es hierbei etwas zu beachten gibt bzw. was passieren könnte…

Gruß

dz

Hallo

Der Vermieter erklärt dem Mieter, dass für die Mietwohnung ein
Nicht-geichter Stromzähler vorhanden ist, ein eigener Vertrag
mit dem Energieversorger durch den Mieter sei demnach nicht
nötig.

Meint der Vermieter einen privaten Zwischenzähler (der aber für die Abrechnung geeicht sein MUSS) oder meint er wirklich einen ungeeichten Zähler. Der DARF NICHT für eine Abrechnung verwendet werden.

http://www.erwin-ruff.de/eichung.html

Eine Ablesung bei Einzug erfolgte nicht - der Vermieter
erklärte nur, er werde sich darum kümmern. Der Stromzähler ist
für den Mieter nicht erreichbar/einsehbar.

Gehört zu einer Wohnungsübergabe nicht auch das gemeinsame Ablesen der Verbrauchszähler?

Sollte der Vermieter nun behaupten, man hätte zu viel Strom
verbraucht, wer hätte in diesem Fall das Nachsehen bzw. wäre
in der Beweispflicht?

Wer was will, muß auch beweisen. Falls wirklich ein ungeeichter Zähler vorhanden ist, wird das für den Vermieter schwierig. Er begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

An die Rechtsfachleute: Sehe ich das richtig?

Hans

Meint der Vermieter einen privaten Zwischenzähler (der aber
für die Abrechnung geeicht sein MUSS) oder meint er wirklich
einen ungeeichten Zähler. Der DARF NICHT für eine Abrechnung
verwendet werden.

So, wie ich ihn verstanden habe, sagte er, der Zähler sei nicht geeicht.

http://www.erwin-ruff.de/eichung.html

Danke für den Link.

Gehört zu einer Wohnungsübergabe nicht auch das gemeinsame
Ablesen der Verbrauchszähler?

Ja im Prinzip schon, aber ich hatte bei Einzug so viel um die Ohren (neue Arbeit, Sanierung Haus uvm.) und war eigentlich froh, dass ich hier nicht noch für vier Monate einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen musste.

Wer was will, muß auch beweisen. Falls wirklich ein
ungeeichter Zähler vorhanden ist, wird das für den Vermieter
schwierig. Er begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

Danke für den Hinweis. WIe gesagt, ich gehe davon aus, dass wir nicht arg viel Strom verbraucht haben. Und ich gehe auch davon aus, dass der Vermieter an dieser Stelle keinen Ärger machen wird.

Ich bin gespannt.

Einen schönen Sonntag noch…

Gruß

dz