Moin,
nun noch eine Frage, diesmal bzgl. des Stromzählers für die Mietwohnung.
Der Vermieter erklärt dem Mieter, dass für die Mietwohnung ein Nicht-geichter Stromzähler vorhanden ist, ein eigener Vertrag mit dem Energieversorger durch den Mieter sei demnach nicht nötig.
Die Kosten für Strom seien in den Nebenkosten bei „normalen“ Verbrauch gedeckt.
Eine Ablesung bei Einzug erfolgte nicht - der Vermieter erklärte nur, er werde sich darum kümmern. Der Stromzähler ist für den Mieter nicht erreichbar/einsehbar.
Der Mieter geht davon aus, dass der Strom in Rahmen eines üblichen 4-Personen-Haushaltes liegt, was dem Vermieter auch bekannt ist, wahrscheinlich sogar weniger.
Sollte der Vermieter nun behaupten, man hätte zu viel Strom verbraucht, wer hätte in diesem Fall das Nachsehen bzw. wäre in der Beweispflicht?
Zum Ende des Mietverhältnisses mache ich mir ein wenig Sorgen, dass hier irgendetwas schief gehen könnte, nachdem wir ausgezogen sind.
Vor allem, da es ja, wie in dem anderen Thread, keinen schriftlichen Mietvertrag gibt.
vg
dz