Ich habe bei einem Möbelhaus ein Bett gekauft. Als der Monteur das Bett aufbaute, sagte er mir, ich solle den Überzug waschen, wg. den Chemikalien, es sei aber kein Etikett dran, er wüsste nicht wie man das wäscht. Gesagt, getan. Ich tat den Bezug danach kurz in den Trockner. Da ist es leider geschehen. Er ist eingegangen. Ich rief beim Möbelhaus an und schilderte den Vorfall. Habe ich nun das Recht auf „Schadenersatz“ da in dem Bezug kein Etikett eingenäht war bzw. nirgends ein Hinweis geschrieben steht, aus welchen Materialien der Überzug besteht (Textilkennezeichnungsverordnung)
Hallo, da kenne ich mich leider nicht aus, sorry, Gruß Maryan66
DAs ist eigentlich eine Rechtsfrage, die Anwälte besser beantworten können. Aus meiner Sicht ist es so, wenn der Mitarbeiter gesagt hat das man den Bezug waschen kann, dann ist das eine Äußerung der Möbelfirma und damit genau so gut wie eine Pflegekennzeichnung. Kann der Mitarbeiter benannt werden und bibt es zeugen für die Äußerungen?
Deine Karten sind wahrscheinlich eher schlecht - Beim Pokern ist das manchmal auch zu gewinnen…
Viele Grüße
Deine Waschfee
Hallo,
leider bin ich in rechtlichen Dingen kein Experte.
Gruß TexAttack
Sorry, ich kenn mich eher mit Fleckentfernung usw. aus.
Hoffe zum Thema „Recht“ findet sich ein passender
Experte der Dir einen guten Rat geben kann.
Viel Glück!