Nicht gemeldete Nebenkosten zahlen

Hi,

Meine Freundin ist jetzt bei den Eltern ihres Freundes eingezogen und macht sich jetzt gedanken weil sie 250 Euro Nebenkosten bezahlen soll die aber nicht angemeldet sind.

Wenn sie die Nebenkosten bei dem Amt angibt kann es dann für sie oder deie Eltern ihres Freundes ärger geben??

Wäre toll wenn es lösungen gäbe!!

Hallo, diese Absprache über die Höhe der zu zahlenden Nebenkosten scheint mir eine rein private Angelegenheit zwischen den Eltern des Freundes und ihr zu sein und sie hat wohl offensichtlich keinen regulären (Unter-) Mietvertrag bekommen, in dem diese Kosten vermerkt sind. Somit werden vsl. die Kosten auch von keinem Amt anerkannt werden.

Eine Lösung wäre hier sicherlich ein regulärer Untermietvertrag.

Eklis64

Hallo Klette,

die Frage kann ich nicht beantworten, da ich mich mit diesem Behördenkram nicht auskenne. Ich hoffe, jemand anderes kann helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo, gutenTag
Wenn kein Mietvertrag da ist brauchen Sie keine Angst zu haben.Diese Eltern machen keinen Gewinn. Sollten sie Miete bezahlen,so müssen sie die Miete versteuern.Plus der Nebenkosten.Abzüglich der Tatsächlichen Nebenkosten.

Mit freundlichen Grüßen a.g.

„Ehrlich währt´ am längsten!“ - und bereitet dazu keine Kopfschmerzen!

Dazu kann ich leider keine Stellung nehmen.
Weschdl

Die Freundin wohnt dort und ist nicht gemeldet??
Woher kommen die NK-Forderungen?? vom Vermieter??? Welche Grundlage? nach qm odr Personenzahl??

Guten Abend!
Ihre Frage ist undurchsichtig. 250,-- Nebenkosten wären für eine Person viel zu hoch, d.h. das Amt würde die Wohnung ablehnen.
Bekommt nur Ihre Freundin Hilfe? Oder der Partner auch? Gibt es Kinder? All´das würde die Situation ändern.
L.G. Jihet

Hallo, ich glaube nicht, daß da was passiert. Die Eltern des Freundes nehmen zwar die Nebenkostenzahlung ein, hatten aber vorher Auslagen in gleicher Höhe (z.B. Grundsteuer). Deshalb ist die Annahme der Nebenko.zahlung nicht gewinnsteigernd, sondern „stopft“ ein vorher entstandenes finanzielles Loch seitens des Vermieters. Das Ganze ist letztendlich ein Nullsummenspiel, insoweit steuertechnisch nicht von Interesse.- Gruß, Achim