Hi,
kurz zur erklärung:
der einziehende reicht seiner bank eine lastschrift ein.
diese wird an deine bank weitergeleitet, die diesen auftrag bei deckung bedient.
deine bank kann und wird da nichts weiter überprüfen - wie denn auch? ob eine einzugsermächtigung vorliegt, muss die bank des einziehenden prüfen, denn die kriegt den auftrag ja.
da das einen zu hohen verwaltungsaufwand bedeutet (denk mal an quelle, neckermann, telekom und co - soll da bei jeder abbuchung jemand von der bank irgendwo nachgucken, ob da die richtige unterschrift auf der genehmigung vorliegt? das kann sie ja gar nicht überprüfen, denn sie kennt ja deine unterschrift nicht).
also behilft man sich in der praxis damit, dass die bank den einziehenden in einer art grundvertrag dazu verpflichtet, nur einzüge zu veranlassen, wenn eine einzugsermächtigung vorliegt.
liegt diese nicht vor, so hat der einziehende gegen den vertrag mit seiner hausbank verstossen - deine bank hat keinerlei möglichkeiten und verantwortlichkeiten darin.
die hausbank deines ungebetenen abbuchers kann also nun die einzugsvereinbarung mit dem freundlichen einzieher kündigen, das sollte sie auch, zumindest, wenn es sich nicht um einen einzelfall handelt.
zieht der im monat 1000 lastschriften ein und nur bei einer, nämlich deiner, hakt es (warum auch immer), ist das aber mit kanonen auf spatzen geschossen.
dass du dich an die einziehende bank gewendet hast, ist daher keine schlechte idee, du solltest dich aber auch an den einzieher wenden, wenn er dir eine mahnung schickt, denn er scheint ja der meinung zu sein, du schuldest ihm geld und wird, so er seinen irrtum nicht erkennt, oder wirklich einfach nur mal versucht hat, ob es klappt, ja sicherlich eine mahnung schicken.
dass du gegenteiliger ansicht bist, weil du den kerl nicht kennst, ist natürlich klar. sollte er also erneut einziehen oder dir eine mahnung schicken, wende dich an ihn.
deine bank kann nicht den einzug eines bestimnmten einziehers sperren, da die persönliche überwachung nur dann manuell erfolgt (wenn überhaupt), wenn du dein limit überschreitest. der computer lässt in der regel durch was passt, und die bank kann nicht garantieren, dass zahlungen an diesen einzieher nicht mehr erfolgen (beispiel heisst der schmitt gmbh und die bank könnte -was sie nicht kann, weil es keinen sinn macht, warum, wirst du gleich sehen- einzüge von schmitt sperren, steht halt morgen statt schmitt eben schmidt drauf und das hast das gleiche problem wieder. sperrt sie die kontonummer von schmitt bei der lokalen volksbank, zieht der halt morgen von seinem konto bei der dresdner, übermorgen von der sparkasse ein - eine garantie ist da nicht möglich).
das einzige was hift, ist die manuelle kontrolle deiner auszüge, die du ohnehin regelmäßig durchführen musst.
du kannst (kostenfrei) lastschriften jederzeit bis zu 6 wochen nach quartalsabschluss stornieren…
das einzige, was die bank für dich tun kann, ist alle lastschriften zu sperren, aber das wird nicht in deinem sinne sein.
deine eigene bank ist also derjenige, der genau wie du, am wenigsten für die abbuchung machenkann, und sicherlich diejenige, die am wenigsten dagegen tun kann (und den egringsten grund dazu hat).
grüße
uwe