Nicht genehmigte Kontoabbuchung

Hallo,

jemand bucht ohne Einzugsermächtigung Geld von meinem Konto ab.
Es besteht keine Vereinbarung und es wurde auch keine einmalige Erlaubnis erteilt.
Ich habe heute die Bank desjenigen informiert und mitgeteilt, das keine Einzugsermächtigung vorliegt und ich keine weiteren Abbuchungen von meinem Konto wünsche.
Nun teilte mir die Bankangestellt mit, das man dagegen nichts machen könne. Selbst wenn ich die Abbuchung storniere, würde man weiterhin einziehen, wenn ein Auftrag des Bankkunden vorliege.
Begründung, man verwalte nur das Konto, infolge dessen man die Kundenaufträge ausführen müsse.
Ich kann das so nicht akzeptieren. Muss eine Bank nicht einen schriftliche Lastschriftauftrag vorliegen haben? In den Faqs habe ich gelesen, das Lastschriftaufträge nicht überprüft werden. Wenn nun aber die Bank weiß, das keine Genehmigung vorliegt, darf sie dann weiterhin fleissig abbuchen?

Danke und Gruß
Rocco

Hallo,

ich habe zu diesem Thema einen aktuellen Bericht gefunden…

…gerne geschehen ,-)
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=441512&kat=5
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Rocco,

genau diese Antwort habe ich auf genau diese Empörung meinerseits von der Bank erhalten.

Nein, man muss ja sogar persönlich zur Bank (heute bei deren Öffnungszeiten auch nicht immer sofort machbar) um einen persönlich unterschriebenen Rückbuchungsauftrag abzugeben.

Beide Banken, sowohl die einziehende als auch die eigene nehmen sich nix davon an. Ich hatte nämlich vermutet, dass zumindest meine eigene Bank sich meinen Wünschen (möchte von dieser Firma nicht mehr belastet werden) entgegennehmen muss, aber dies scheint auch nicht der Fall zu sein.

Nichtsdestoweniger habe ich bisher immer den Verursachern - so bekannt - geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich meine Bank informiert hätte. Oft bleiben dann weitere Versuche aus. Die wissen dann wenigstens, dass man seine Auszüge kontrolliert.

Gruß
Nita

Hallo,

Ich kann das so nicht akzeptieren. Muss eine Bank nicht einen
schriftliche Lastschriftauftrag vorliegen haben?

nein. Der Lastschrifteinreicher hat sich lediglich verpflichtet, nur dann eine Lastschrift einzureichen, wenn ihm eine Einzugsermächtigung vorliegt, aber das kontrolliert das KI nicht (und kann es auch rein technisch nicht). Es kann allerdings durchaus sein, daß ein KI einen Kunden für das LS-Verfahren sperrt, wenn ihm eine hinreichende Anzahl von Beschwerden über ungerechtfertigte LS vorliegen.

In den Faqs
habe ich gelesen, das Lastschriftaufträge nicht überprüft
werden. Wenn nun aber die Bank weiß, das keine Genehmigung
vorliegt, darf sie dann weiterhin fleissig abbuchen?

Vertragspartner des KI ist der Lastschrifteinreicher und nicht derjenige, der belastet werden soll. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, daß irgendwann ein Gericht auf die Idee kommt, die Banken müßten entsprechende Weisungen von zu unrecht Belasteten beachten, aber noch ist es (zum Glück) nicht soweit.

Gruß,
Christian

Hi,

Nein, man muss ja sogar persönlich zur Bank (heute bei deren
Öffnungszeiten auch nicht immer sofort machbar) um einen
persönlich unterschriebenen Rückbuchungsauftrag abzugeben.

also bei mir haben (je nach Kontaktintensität zum KI) Anrufe, Emails oder Briefe gereicht.

Beide Banken, sowohl die einziehende als auch die eigene
nehmen sich nix davon an. Ich hatte nämlich vermutet, dass
zumindest meine eigene Bank sich meinen Wünschen (möchte von
dieser Firma nicht mehr belastet werden) entgegennehmen muss,
aber dies scheint auch nicht der Fall zu sein.

Das ist ihr nach dem Lastschriftabkommen zwischen den Banken schlicht und ergreifend auch nicht erlaubt.

Nichtsdestoweniger habe ich bisher immer den Verursachern - so
bekannt - geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich meine
Bank informiert hätte. Oft bleiben dann weitere Versuche aus.
Die wissen dann wenigstens, dass man seine Auszüge
kontrolliert.

Besser wäre, Du würdest die Bank des Einreichers informieren. Sie kann ihn, so denn mehrere Beschwerden vorliegen, vom LS-Verkehr ausschließen.

Gruß,
Christian

Hi,

kurz zur erklärung:
der einziehende reicht seiner bank eine lastschrift ein.
diese wird an deine bank weitergeleitet, die diesen auftrag bei deckung bedient.
deine bank kann und wird da nichts weiter überprüfen - wie denn auch? ob eine einzugsermächtigung vorliegt, muss die bank des einziehenden prüfen, denn die kriegt den auftrag ja.
da das einen zu hohen verwaltungsaufwand bedeutet (denk mal an quelle, neckermann, telekom und co - soll da bei jeder abbuchung jemand von der bank irgendwo nachgucken, ob da die richtige unterschrift auf der genehmigung vorliegt? das kann sie ja gar nicht überprüfen, denn sie kennt ja deine unterschrift nicht).
also behilft man sich in der praxis damit, dass die bank den einziehenden in einer art grundvertrag dazu verpflichtet, nur einzüge zu veranlassen, wenn eine einzugsermächtigung vorliegt.
liegt diese nicht vor, so hat der einziehende gegen den vertrag mit seiner hausbank verstossen - deine bank hat keinerlei möglichkeiten und verantwortlichkeiten darin.
die hausbank deines ungebetenen abbuchers kann also nun die einzugsvereinbarung mit dem freundlichen einzieher kündigen, das sollte sie auch, zumindest, wenn es sich nicht um einen einzelfall handelt.
zieht der im monat 1000 lastschriften ein und nur bei einer, nämlich deiner, hakt es (warum auch immer), ist das aber mit kanonen auf spatzen geschossen.

dass du dich an die einziehende bank gewendet hast, ist daher keine schlechte idee, du solltest dich aber auch an den einzieher wenden, wenn er dir eine mahnung schickt, denn er scheint ja der meinung zu sein, du schuldest ihm geld und wird, so er seinen irrtum nicht erkennt, oder wirklich einfach nur mal versucht hat, ob es klappt, ja sicherlich eine mahnung schicken.
dass du gegenteiliger ansicht bist, weil du den kerl nicht kennst, ist natürlich klar. sollte er also erneut einziehen oder dir eine mahnung schicken, wende dich an ihn.

deine bank kann nicht den einzug eines bestimnmten einziehers sperren, da die persönliche überwachung nur dann manuell erfolgt (wenn überhaupt), wenn du dein limit überschreitest. der computer lässt in der regel durch was passt, und die bank kann nicht garantieren, dass zahlungen an diesen einzieher nicht mehr erfolgen (beispiel heisst der schmitt gmbh und die bank könnte -was sie nicht kann, weil es keinen sinn macht, warum, wirst du gleich sehen- einzüge von schmitt sperren, steht halt morgen statt schmitt eben schmidt drauf und das hast das gleiche problem wieder. sperrt sie die kontonummer von schmitt bei der lokalen volksbank, zieht der halt morgen von seinem konto bei der dresdner, übermorgen von der sparkasse ein - eine garantie ist da nicht möglich).
das einzige was hift, ist die manuelle kontrolle deiner auszüge, die du ohnehin regelmäßig durchführen musst.
du kannst (kostenfrei) lastschriften jederzeit bis zu 6 wochen nach quartalsabschluss stornieren…
das einzige, was die bank für dich tun kann, ist alle lastschriften zu sperren, aber das wird nicht in deinem sinne sein.
deine eigene bank ist also derjenige, der genau wie du, am wenigsten für die abbuchung machenkann, und sicherlich diejenige, die am wenigsten dagegen tun kann (und den egringsten grund dazu hat).

grüße

uwe

Hi,

Nein, man muss ja sogar persönlich zur Bank (heute bei deren
Öffnungszeiten auch nicht immer sofort machbar) um einen
persönlich unterschriebenen Rückbuchungsauftrag abzugeben.

also bei mir haben (je nach Kontaktintensität zum KI) Anrufe,
Emails oder Briefe gereicht.

Hallo nochmal,

den guten Kontakt - dachte ich - hätte ich auch. Leider besteht meine Bank auf persönlichem Erscheinen und zwar einzig und allein wegen der Unterschrift, nicht weil sie mich nicht (er)kennen oder mir nicht glauben. So sind die Gebräuche unterschiedlich.

Beide Banken, sowohl die einziehende als auch die eigene
nehmen sich nix davon an. Ich hatte nämlich vermutet, dass
zumindest meine eigene Bank sich meinen Wünschen (möchte von
dieser Firma nicht mehr belastet werden) entgegennehmen muss,
aber dies scheint auch nicht der Fall zu sein.

Das ist ihr nach dem Lastschriftabkommen zwischen den Banken
schlicht und ergreifend auch nicht erlaubt.

Na, ich glaubs ja. Hatte eben nur vermutet, das es wie oben beschrieben ist, wurde aber eines besseren belehrt.

Nichtsdestoweniger habe ich bisher immer den Verursachern - so
bekannt - geschrieben und denen mitgeteilt, dass ich meine
Bank informiert hätte. Oft bleiben dann weitere Versuche aus.
Die wissen dann wenigstens, dass man seine Auszüge
kontrolliert.

Besser wäre, Du würdest die Bank des Einreichers informieren.
Sie kann ihn, so denn mehrere Beschwerden vorliegen, vom
LS-Verkehr ausschließen.

Weiss nicht, ob das besser ist, da bisher die oben beschriebenen Briefe immer ausreichten um weitere Belästigungen zu unterbinden. Da ein Brief an die Bank des Einreichers - wie vom Ursprungsposter erwähnt - nicht sofort zum gewünschten Ergebnis führt, scheint es hier gehopst wie gesprungen. Entweder es ist sofort Ruh’ - oder nicht.

Gruß,
Christian

Grüß dich auch Christian
Nita

Hallo,

den guten Kontakt - dachte ich - hätte ich auch. Leider
besteht meine Bank auf persönlichem Erscheinen und zwar einzig
und allein wegen der Unterschrift, nicht weil sie mich nicht
(er)kennen oder mir nicht glauben.

mußt Du dann auch für jede Überweisung persönlich auftauchen? Ich frage so blöd, weil allein dafür Deine Unterschrift bei der Bank hinterlegt ist.

Besser wäre, Du würdest die Bank des Einreichers informieren.
Sie kann ihn, so denn mehrere Beschwerden vorliegen, vom
LS-Verkehr ausschließen.

Weiss nicht, ob das besser ist, da bisher die oben
beschriebenen Briefe immer ausreichten um weitere
Belästigungen zu unterbinden. Da ein Brief an die Bank des
Einreichers - wie vom Ursprungsposter erwähnt - nicht sofort
zum gewünschten Ergebnis führt, scheint es hier gehopst wie
gesprungen.

Das sind zwei unterschiedliche Wirkungsketten. Wenn Du an die Bank schreibst bzw. dorthin gehst, wird nur diese eine Lastschrift zurückgebucht, mehr passiert da nicht. Daß keine weitere mehr abgebucht wird, liegt nicht an Deinem Protest an sich, sondern daran, daß der Einreicher keine zweite LS mehr auf den Weg gegeben hat. Wenn Du allerdings an die Bank des Einreichers schreibst, schließt diese ihren Kunden u.U. vom LS-Verkehr aus, so daß andere potentielle Opfer verschont bleiben.

Gruß,
Christian

Hallo,

Jawoll, hallo,

den guten Kontakt - dachte ich - hätte ich auch. Leider
besteht meine Bank auf persönlichem Erscheinen und zwar einzig
und allein wegen der Unterschrift, nicht weil sie mich nicht
(er)kennen oder mir nicht glauben.

mußt Du dann auch für jede Überweisung persönlich auftauchen?
Ich frage so blöd, weil allein dafür Deine Unterschrift bei
der Bank hinterlegt ist.

Ne, muss ich nicht. Aber - wie oben - bei diesen Tätigkeiten muss ich antanzen. Proteste etc. tropfen natürlich ungehört am Personal ab.

Das sind zwei unterschiedliche Wirkungsketten. Wenn Du an die
Bank schreibst bzw. dorthin gehst, wird nur diese eine
Lastschrift zurückgebucht, mehr passiert da nicht. Daß keine
weitere mehr abgebucht wird, liegt nicht an Deinem Protest an
sich, sondern daran, daß der Einreicher keine zweite LS mehr
auf den Weg gegeben hat. Wenn Du allerdings an die Bank des
Einreichers schreibst, schließt diese ihren Kunden u.U. vom
LS-Verkehr aus, so daß andere potentielle Opfer verschont
bleiben.

Ne, is schon klar. Wie aber schon gesagt: Bisher war der Erfolg da. Wie du selbst sagst, wenn du der Bank schreibst, schließen sie u.U. den Kunden aus, wenn schon mehrere „Opfer“ sich beklagt haben. Meine Erfahrungen beziehen sich bisher durchweg nicht auf Betrüger sondern hatte mehr mit „wir versuchen es nochmal“ (also noch grenzwertig) zu tun. Sollte ich also jemals in echter betrügerischer Absicht belastet werden, mache ich es wie von dir vorgeschlagen.

Gruß,
Christian

Gruß auch nochmal
Nita