Nicht genehmigten Wohnraum vermieten

Hallo,
Mal folgenden Fall angenommen:

Anfang 2002 mieteten wir eine Maisonetten-Wohnung in Hamburg Bramfeld.
Vor ca. 4 Monaten ergab sich nun zufällig, dass der obere Bereich
seinerzeit ohne Genehmigung ausgebaut worden ist.
Das an sich ist ja nicht soooo schlimm, aber wir haben die Statik
eingesehen und es gibt für den oberen Bereich nur eine zulässige
Deckenlast von 100 Kg Einzellast.
Der Bereich ist also praktisch nicht nutzbar.
Bis auf wenige Ausnahmen haben wir daraufhin die Nutzung dieses
Bereiches eingeschränkt (Schlafzimmer wurde in das Wohnzimmer
verlegt).
Unter anderem auch wegen dieser Umstände haben wir die Wohnung
jetzt fristgemäß zum 30.09. gekündigt.
Die Frage, die sich jetzt stellt, ist Folgende :
Ist aufgrund dieses Mangels noch eine Mietminderung - Mietzins : 997
Euro warm - (auch rückwirkend) möglich?
Immerhin ist die Nutzfläche jetzt (bzw. seit ca.4 Monaten) um ca. 30% gegenüber dem Mietvertrag
gemindert. Eigentlich ja sogar von Anfang an.

Hallo,

Anfang 2002 mieteten wir eine Maisonetten-Wohnung in Hamburg
Bramfeld.
Vor ca. 4 Monaten ergab sich nun zufällig, dass der obere
Bereich
seinerzeit ohne Genehmigung ausgebaut worden ist.
Das an sich ist ja nicht soooo schlimm, aber wir haben die
Statik
eingesehen und es gibt für den oberen Bereich nur eine
zulässige
Deckenlast von 100 Kg Einzellast.
Der Bereich ist also praktisch nicht nutzbar.
Bis auf wenige Ausnahmen haben wir daraufhin die Nutzung
dieses
Bereiches eingeschränkt (Schlafzimmer wurde in das Wohnzimmer
verlegt).

Sofern dies dem Vermieter nicht mitgeteilt wurde sehe ich keine Chance für eine Mietminderung. Für solche Fälle ist im Übrigen in den meisten Kommunen das Hochbauamt oder eine Abteilung einer Baureehtsbehörde zuständig.

Unter anderem auch wegen dieser Umstände haben wir die Wohnung
jetzt fristgemäß zum 30.09. gekündigt.
Die Frage, die sich jetzt stellt, ist Folgende :
Ist aufgrund dieses Mangels noch eine Mietminderung - Mietzins

997

Euro warm - (auch rückwirkend) möglich?
Immerhin ist die Nutzfläche jetzt (bzw. seit ca.4 Monaten) um
ca. 30% gegenüber dem Mietvertrag
gemindert. Eigentlich ja sogar von Anfang an.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich habe dazu zwei Nachfragen.
1.: Ich meine in Erinnerung zu haben, dass seit der
Mietrechtsreform irgendwas mit rückwirkender Geltendmachung möglich
ist, bekomme das aber nicht mehr zusammen. Könntest Du mir das uU
knapp erläutern?

2.: Also die Umstände dieses Einzelfalls sind ja etwas unklar, aber
wäre es nicht so, dass wenn der Mieter davon ausgehen durfte, dass
auch der betroffene Bereich normal nutzbar war, der Mangel von Anfang
an vorlag und deshalb hier, anders als bei nachträglich eintretenden
Mängeln, die Anzeigepflicht insoweit entzbehrlich gewesen sein
könnte? Ich meine, die Mietsache wurde doch dann gar nicht mangelfrei
überlassen, oder?

Gruß - Jaschiii

Gerne noch ne kleine Ergänzung.
Laut Mietvertrag ist der jetzt nicht mehr nutzbare Raum
voll nutzbarer Wohnraum.
Der Vertrag lautet über 3 Zimmer und 93 qm.

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Hallo Jaschii,

ich habe dazu zwei Nachfragen.
1.: Ich meine in Erinnerung zu haben, dass seit der
Mietrechtsreform irgendwas mit rückwirkender Geltendmachung
möglich
ist, bekomme das aber nicht mehr zusammen. Könntest Du mir das
uU
knapp erläutern?

Richtig. Es handelt sich hierbei um die Entscheidung des BGH vom 16.07.2003 VIII ZR 274/02. Für Dich von Interesse Pressemitteilung 95/2003. Aus meiner Sicht kann diese Entscheidung nicht zutreffen.

2.: Also die Umstände dieses Einzelfalls sind ja etwas unklar,
aber
wäre es nicht so, dass wenn der Mieter davon ausgehen durfte,
dass
auch der betroffene Bereich normal nutzbar war, der Mangel von
Anfang
an vorlag und deshalb hier, anders als bei nachträglich
eintretenden
Mängeln, die Anzeigepflicht insoweit entzbehrlich gewesen sein
könnte? Ich meine, die Mietsache wurde doch dann gar nicht
mangelfrei
überlassen, oder?

Die Mietsache ist aus meiner Sicht mangelfrei. Der hier betroffene Mieter geht zwar davon aus, dass die Traglast der Decke nicht ausreichend sein soll. Jedoch bezieht sich dies auf die Wohnung über der Mietwohnung und nicht direkt auf die Mietwohnung. Es ist in den Hinweisen nicht ersichtlich, dass der Mieter hier auch nur annähernd versucht hat eine Klärung herbei zu führen. Er hat zwar nach eigenem Bekunden sich über sie Statik erkundigt. Da er nach diesen Kenntnissen der Auffassung ist, dass der Raum unterhalb dieser Decke nicht nutzbar sei, hat er den Raum nach eigenem Bekunden nicht genutzt. Man sich sich hier auch bewusst werden, dass wenn es so zutreffend sein sollte, dass die Statik wirklich wesentlich verändert und zur Gefahr für die Wohnung wurde, ist der Umzug in einen anderen Raum keine Lösung. Im Ernstfall stürzt alles ein. Der BGH fordert auch in seiner Entscheidung die Prüfung des Einzelfalles.

Wenn hier dem Mieter ein Verstoss gegen baurechtlichen Vorschriften, verbunden mit Lebensgefahr, bekannt ist, ist mir wenig einleuchtend, weshalb nun zum Auszug die Mietminderung erfolgen soll, während der Mieter nicht sofort gegen die Massnahme behördliche Massnahmen eingeleitet und notfalls fristlos gekündigt hat. In diesem Fall, trifft die Gefährdung zu, wäre eine fristlose Kündigung durchaus möglich gewesen. Es ist unter Berücksichtigung aller Umstände aus meiner Sicht auch nicht nachvollziehbar, weshalb bei erheblichen Eingriffen auf die Statik jemand glauben kann, dass einzig und allein nur ein Raum betroffen ist.

Gruß Günter

Hallo Günter,

vielen Dank für die Fundstelle, das war genau, was ich meinte. Ist
einfach gut, so was nochmal nachzuschauen. Andernfalls wird sonst
dieses gefährliche Halbwissen daraus…
Und: hast recht, trifft hier natürlich keinesfalls zu.

Vielen Dank - Jaschiii

Kurzer Nachtrag :

Es bezieht sich doch auf die Wohnung selbst und zwar auf den oberen Raum der Zweigeschossigen Wohnung.
Mangelanzeige war unnötig, da die Vermieterin selbst es mit der Angst
bekam und empfahl mit der Nutzung vorsichtig zu sein (allerdings erwähnte sie dies erst nach zwei Jahren).
Ferner wurde Klärung versucht.
Antwort : „das bekomme ich doch nie genehmigt. Ziehen Sie doch aus.“

Und genau das tun wir jetzt.
Aber nach Möglichkeit nicht ohne Minderung.

Kleine Frage noch.
Fristlose Kündigung ist ja ne nette Sache.
Aber wer bekommt schon innerhalb kürzester Zeit ne neue Wohnung die auch gefällt.
Und jetzt bitte nicht mit Hotel, Schadensersatz oder Ähnlichem kommen.
Wir haben einen einjährigen Sohn.

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