Nicht genügend Lichtschalter im Flur?!

Hallo liebe Community,

ich habe ein kleines Problem. Es geht um folgenden Sachverhalt. Der Mieter M ist seit vorgestern in seiner neuen Wohnung. Beim Renovieren stellt er dann folgendes fest:

Der Flur der Wohnung, von dem alle Zimmer abgehen, ist etwa 4 Meter lang. An einem Ende befinden sich die Eingangstür und die Küche. Dort sind zwei Lichtschalter, einer links und einer rechts neben der Küchentür! Am anderen Ende des Flurs befindet sich das Wohnzimmer und dort ist kein Lichtschalter angebracht.

Ein „gefahrloses“ Durchqueren des Wohnungsflures im Dunkeln ist somit, denke ich, nicht möglich. Der Hausmeister des Vermieters meinte, „das sei seit 70 Jahren so und da würde wohl nichts gemacht werden“.Weiß jemand von euch ob es dort eventuell eine Möglichkeit gibt, den Vermieter zumindest dazu zu bringen einen Teil der Kosten zu übernehmen, weil es ein Neueinzug ist? Oder gibt es da eine Art Bestandsschutz?

Vielen, vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße,
Dominique

Hallo Dominique,

eins vorab: im Mietrecht hängt es sehr oft vom konkreten Einzelfall ab; eine pauschale Beurteilung geht da selten.

Eine Pflicht des Vermieters zum „Nachrüsten“ gibt es meiner Meinung nach nicht. Davon abgesehen ist der fehlende Schalter ja kein plötzlich aufgetretener Mangel, sondern hätte beispielsweise bereits bei der Wohnungsbesichtigung = vor Abschluss Mietvertrag erkannt werden können.

Ich würde mich zunächst mit dem Vermieter unterhalten; hierzu evtl. einen Kostenvoranschlag eines Elektro-Installateurs einholen.

Viel Glück,
Fabian

Hallo,

einfach den Vermieter darauf ansprechen, ob nicht noch ein weiterer Lichtschalter angebracht werden kann. Evtl. Kostenteilung ansprechen (d.h. Mieter stellt die Handwerkerkosten, Vemieter die Materialkosten).

Ansonsten wird es (denke ich) nicht möglich sein, diesen Wunsch rechtlich durchzusetzten. Mit ist kein solcher Fall bekannt.

Bestandschutz gilt für jedes Gebäude, welches den DIN-Normen des Baujahres entspricht. Falls jedoch nachträglich Arbeiten an der Wohnungselektrik durchgeführt wurden, entfällt dieser Bestandsschutz.

Gruß