Nicht genügend Lichtschalter im Flur?!

Hallo liebe Community,

ich habe ein kleines Problem. Es geht um folgenden Sachverhalt. Der Mieter M ist seit vorgestern in seiner neuen Wohnung. Beim Renovieren stellt er dann folgendes fest:

Der Flur der Wohnung, von dem alle Zimmer abgehen, ist etwa 4 Meter lang. An einem Ende befinden sich die Eingangstür und die Küche. Dort sind zwei Lichtschalter, einer links und einer rechts neben der Küchentür! Am anderen Ende des Flurs befindet sich das Wohnzimmer und dort ist kein Lichtschalter angebracht.

Ein „gefahrloses“ Durchqueren des Wohnungsflures im Dunkeln ist somit, denke ich, nicht möglich. Der Hausmeister des Vermieters meinte, „das sei seit 70 Jahren so und da würde wohl nichts gemacht werden“.Weiß jemand von euch ob es dort eventuell eine Möglichkeit gibt, den Vermieter zumindest dazu zu bringen einen Teil der Kosten zu übernehmen, weil es ein Neueinzug ist? Oder gibt es da eine Art Bestandsschutz?

Vielen, vielen Dank für eure Antworten.

Liebe Grüße,
Dominique

Hi,

Ein „gefahrloses“ Durchqueren des Wohnungsflures im Dunkeln
ist somit, denke ich, nicht möglich.

selbstverständlich ist ein gefahrloses Begehen des Flures auch im Dunkeln möglich. Es ist halt nicht ganz so komfortabel, als wenn man das Deckenlicht dafür nutzen könnte. Oder gibt es sonst wirklich keinerlei Möglichkeit, den Flur zu beleuchten?

Insofern wird man den Vermieter auch nicht zu einer Änderung des Zustandes zwingen können. Man kann versuchen mit ihm zu reden, evtl. die Wertsteigerung der Wohnung anführen oder was einem sonst einfällt. Wenn der VM aber nicht will, sehe ich keine Chance.

Gruß Stefan

Hallo Dominique

Noch in der Ausgabe von August 1996 der DIN 18015 Teil 2 sind für Flure über 2,5 m Länge als Mindestausstattung lediglich zwei Schalter für die Beleuchtung vorgeschrieben - und die gibt es ja, wenngleich in hirnrissiger Anordnung. Hier hat also mal jemand streng nach Vorschrift gearbeitet. :wink:

Dass die Installationen 70 Jahre alt sind, glaube ich zwar nicht, aber selbst wenn, ändert es nichts daran, dass sie auch heute noch in der Hinsicht den Mindestanforderungen entspricht.

Und außerdem, was noch wichtiger ist: Man sollte eine Wohnung eben nie mieten, bevor man sie sich genau angesehen hat. Und nach Besichtigung sollte man seine Änderungswünsche möglichst vor Vertragsschluss anbringen, denn dann sind die Vermieter, wie man sieht, eher gesprächsbereit.

Gruß
smalbop

…hallo…ganz einfach…eine Lampe mit Bewegungsmelder anbringen.
mfG liebertee

…hallo…ganz einfach…eine Lampe mit Bewegungsmelder
anbringen.

es gibt inzwischen auch bewegungssensoren, die gegen den lichtschalter ausgetauscht werden.

also normale lampe, „nur“ den lichtschalter tauschen

hier ein beispiel:
http://www.preisroboter.de/ergebnis721139.html

nazürlich gibt es da auch unterschiedliche preisspannen. vielleicht liesse sich der vermieter drauf ein, einen solchen zu installieren.

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es gibt inzwischen auch bewegungssensoren, die gegen den
lichtschalter ausgetauscht werden.

Das ist ein SEHR guter Vorschlag!

abgesehen davon, dass es auch noch Nachtlichter für die Steckdose gibt

aber es scheint ja regelrecht trendy zu sein, lieber erstmal den Klageweg zu versuchen als selbst für irgendeine Art von Abhilfe zu sorgen

Der Bewegungsschalter kostet 20-70 € - der Klageweg …€

ein Zeichen der Zeit

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Hallo,

die noch günstigere Lösung sind die neuen kleinen LED-Lampen mit Batterie, Bewegungsmelder und Dämmerungsschalter. Habe neulich so ein Teil von Osram für € 11,-- erstanden, und es ist ideal nachts im Flur (trotz ausreichend vorhandener Lichtschalter) gerade nicht das große, helle Deckenlicht anmachen zu müssen, sondern nur einen leichten Lichtschein auf dem Boden zu haben, der ausreicht, damit man ohne schmerzende Augen und Blendeffekt sicher seinen Weg findet.

Gruß vom Wiz

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Hallo Dominique

Ein „gefahrloses“ Durchqueren des Wohnungsflures im Dunkeln
ist somit, denke ich, nicht möglich.

Ich überlege mal: Ich komme vom Wohnzimmer aus, will das Licht im Flur einschalten. Also lasse ich bei eingeschaltetem Wohnzimmerlicht die Wohnzimmertür offen, gehe den Flur entlang und schalte das Licht ein.

Ich will das Flurlicht vom Wohnzimmer aus ausschalten: Ich mach die Wohnzimmertür auf, das Licht an, gehe zurück, mach das Flurlicht aus und gehe zum Wohnzimmer.

Nicht sehr komfortabel, aber eine Gefahr sieht in meinen Augen anders aus.

Vorschläge zur Komforterhöhung gab es viele und gute.

Hans