Hallo, in unserem Wohnungsnutzungsvertrag sind in der Anlage verschiedene umlagefähige Betriebskosten aufgelistes. Unter anderen Kehrgebühren/Emissionsmessung und Antennenanlage/Fernsehanschluss. Nun ist es so, dass unsere Wohnung vom Vermieter völlig von Gas- auf Elekronutzung umgerüstet wurde. Dazu wurden alle Verbindungen zu den Schornsteinen zugemauert, so dass weder gekehrt wird noch Emission gemessen werden kann. Des weiteren möchten wir unseren Fernsehempfang völlig mit dem Internet und dem Telefon auf Wlan-Empfang umstellen. Dies hat den Vorteil, dass ich dann 100 statt 33 Programme empfangen kann, keine zusätzlichen Kosten für Sky aufbringen muss also preiswerteren Empfang für das Fernsehen habe. Mein Vermieter ist nicht bereit diese Kosten aus der Anlage zu streichen, sondern besteht weiterin auf Zahlung. Ist dies geltendes Recht? Wer kann mir weiterhelfen?
Falls diese Nebenkosten im Mietvertrag muss man sie auch zahlen. Es dürften aber dem Vermieter keine Kehrgebühren entstehen, sodass er die auch nicht berechnen kann. Bei dem Kabelanschluss sehe ich allerdings dem Vermieter im Recht und nach meiner Erfahhrung ist der Kabelanschluss auch von Vorteil. Ich beziehe von meinem Kabelanbieter sowohl Digitale wie analoge Tv. Programme und habe durch den Kabelanbieter auch meinen Telefonanschluss mit meiner alten Nummer und eine kostenlosen Flatrate ins Festnetz. Auch entfällt bei mir die Grundgebühr der Telekom- Ebenso beziehe ich das Internet ebenfalls über den Kabelanschluss. Zusammengenommen halte ich dies für die preiswerteste Lösung.
Keine Ahnung, sorry
Hallo,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen. Du solltest da einen Experten für Mietrecht befragen, also einen Anwalt.
Liebe Grüße und viel Erfolg,
saharazad