Nicht gestempelt - Abzug vom Lohn für Mehraufwand

Hallo,

ist es rechtlich zulässig Arbeitnehmern, die vergessen haben zu stempeln (Zeiterfassung) eine Pauschale von 20,- Euro vom Lohn für den entstandenen Mehraufwand bei der Lohnabrechnung abzuziehen? Bei jedem Vergessen - nicht erst nach mehrmaligem.
Wenn ja, direkt vom Bruttolohn - also Verminderung des Steuer- und SV-Bruttos oder erst vom Nettolohn?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo

ist es rechtlich zulässig Arbeitnehmern, die vergessen haben
zu stempeln (Zeiterfassung) eine Pauschale von 20,- Euro vom
Lohn für den entstandenen Mehraufwand bei der Lohnabrechnung
abzuziehen? Bei jedem Vergessen - nicht erst nach
mehrmaligem.

Nein, das ist nicht rechtens. Richtigerweise sollte der AG das Fehlverhalten abmahnen und den AN bei wiederholtem Verstoß kündigen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leolo,

Nein, das ist nicht rechtens.

„Betriebsbußen“ können grundsätzlich schon rechtens sein, wenn es beim Fall des UP einen BR gäbe, der eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG abgeschlossen hätte. Da der UP sich dazu ausgeschwiegen hat, ist Deine Antwort in dieser Pauschalität nicht so ganz richtig.
Beim Rest (Abmahnung und so) gebe ich Dir natürlich völlig recht.

Gruß,
LeoLo

&Tschüß
Wolfgang

Nachtrag:

kein Betriebsrat vorhanden