hallo ihr lieben…
Also nehmen wir mal an ein mädel im alter von 13 rutscht auf dem heimweg nach der schule aus und kommt auf dem ellenbogen auf, weil an einem haus nicht gestreut war…soweit hat sie keine schmerzen und es war auch nicht dick nach 2 tagen klagt sie wegen schmerzen und am 3.tag ist erst ein arztbesuch möglich
weil a erst keine schmerzen waren
…b war am 2 tag der arzt im urlaub und somit geht man am 3.tag zum vertretungsarzt
meine frage lautet wenn dabei rausgkommen würde das der ellenbogen geprellt ist kann man dann noch die vermieterin oder denjenigen der den dienst hatte…verklagen???
Hallo,
der Arzt hat sicher nach dem Sachverhalt gefragt. Wenn er das als Schulwegunfall an die Versicherung weitergibt, dürfte da ein Fragebogen kommen.
Zivilrechtlich kann man natürlich Schmerzensgeld fordern, ob man es bekommt, ist eine andere Frage, da wage ich keine Prognose. In den USA würde man vermutlich erstmal eine Million fordern, um am Ende dann vielleicht 1000$ wirklich (!) zu bekommen, weil den Rest der gezahlten Summe (nicht der Million) die Anwälte einsacken.
*denkanstoß" an
aber mal ehrlich, wie oft bist du als Kind hingeflogen? Hast dich geprellt? Schürfwunden gehabt? *denkanstoß* aus
was kommt raus? 50€ Schmerzensgeld? etwas mehr? etwas weniger? kA
Ist doch der ganze Ärger, Kosten (egal ob für den Kläger oder Angeklagten) nicht Wert. Im ganzen verdient dabei der Anwalt und das Gericht!
der evtl. Kläger sollte lieber mit seinem Kind einen warmen Kakao trinken und erklären das wenn so jemand den weg nicht räumt etwas tut was nicht richtig ist und das man da dann besonders aufpassen muss damit man nicht hinfliegt.
Der Kläger kann auch verlieren, zudem sollte er daran denken, das er evtl. auch mal in eine Situation kommt in der er Ausnahmsweise an einem von 365 Tagen im Jahr nicht zu Hause war, und gerade an diesem Tag schneit es, jemand fliegt hin und verklagt den evtl. Kläger hier, wie würde er sich fühlen?
*denkanstoß" an
aber mal ehrlich, wie oft bist du als Kind hingeflogen? Hast
dich geprellt? Schürfwunden gehabt? *denkanstoß* aus
Genau so hat das Kind ja zunächst reagiert. Allerdings stellt sich nun heraus, dass der Sturz doch schlimmer gewesen sein könnte.
was kommt raus? 50€ Schmerzensgeld? etwas mehr? etwas weniger?
kA
Und was ist mit dem entstanden Schaden? Hier die Artzkosten und eventuelle Medikamente etc. Wahrscheinlich will die Krankenkasse auch nicht für die Fehler anderer bezahlen.
der evtl. Kläger sollte lieber mit seinem Kind einen warmen
Kakao trinken und erklären das wenn so jemand den weg nicht
räumt etwas tut was nicht richtig ist und das man da dann
besonders aufpassen muss damit man nicht hinfliegt.
Bei einer 13 jährigen würde ich davon ausgehen, dass ihr dass schon länger bewust ist und sie sich entsprechend verhält.
wie schon jemand schrieb: wenn das auf dem direkten Weg von oder zu der Schule passiert ist (nicht auf dem Weg zu einem Freund und von dort nachhause), dann ist es ein „Wegeunfall“. Dann im Sekretariat vorsprechen.
Das Sekretariat füllt das Formular für die Versicherung aus, man muss angeben WAS und WIE und WO etwas passiert ist und welchen Arzt man aufgesucht hat. Dieses Formular wird an die Versicherung weitergeleitet und die Versicherung kontaktiert dann den behandelnden Arzt, der über diese Versicherung und nicht über die normale KV abrechnet.
Als Patient merkt man das meist nicht mal. Wichtig ist es dennoch ,vor allen Dingen, wenn Folgekosten nachkommen, die auch immer wieder über die Schulversicherung abgerechnet werden.
Der Kläger kann auch verlieren, zudem sollte er daran denken,
das er evtl. auch mal in eine Situation kommt in der er
Ausnahmsweise an einem von 365 Tagen im Jahr nicht zu Hause
war, und gerade an diesem Tag schneit es, jemand fliegt hin
und verklagt den evtl. Kläger hier, wie würde er sich fühlen?
Ich finde zwar verklagen in dem Fall auch etwas heftig, aber wenn man im Winter einen Tag nicht da ist, sollte man schon damit rechnen, daß es schneien kann und dafür sorgen, daß jemand notfalls die Schneeräumung übernimmt.
So ein Sturz auf einem ungeräumten Weg muß ja nicht so glimpflich ausgehen wie in diesem Fall.
Na, was meinst du, warum es eine Schul- und Krankenversicherung gibt?
Hier die Artzkosten
und eventuelle Medikamente etc. Wahrscheinlich will die
Krankenkasse auch nicht für die Fehler anderer bezahlen.
Das ist das Problem der Krankenkasse, nicht des Verunglückten.
Bei einer 13 jährigen würde ich davon ausgehen, dass ihr dass
schon länger bewust ist und sie sich entsprechend verhält.
Du würdest davon ausgehen. Bei einem Rechtsstreit würde die Gegenseite genau dies bestimmt bezweifeln.
Warum muss eigentlich alles immer eingeklagt werden. Die Einstellung „Schwamm drüber“ oder „Mist, da war ich (sic!) aber unvorsichtig“ oder „Pech, aber geht vorbei.“ gibt es wohl nicht mehr, oder?
Wenn jemand in der Welt stürzt, steht er auf und geht weiter. In Deutschland steht er auf und sieht sich um, ob er jemand dafür haftbar machen kann.
Hallo,
wer das für einen Witz gehalten hat oder meinte, Deutschland wäre durch USA zu ersetzen, hat dazugelernt.
Die 13jährige hat keinen finanziellen Schaden, den hat allenfalls die Kranken- oder gesetzliche Unfallversicherung und die werden sich schon an den Schädiger halten - wenn es denn vom Verwaltungsaufwand Sinn macht und
Einen immateriellen Schaden gibt es auch, den geprellten Ellbogen. Das Schmerzensgeld dafür liegt wohl eher im zweistelligen Bereich. Nur mal so als Denkanstoß: Die IMMDAT-Tabelle sieht für Platz- und Fleischwunden am Ellbogen mit Knieprellung, Platzwunde am Schläfenbein und weiteren Prellungen und Blutergüssen 250 Euro vor.
Allerdings muss dann ein Verschulden vorliegen. Der Hauseigentümer hat wahrscheinlich einen sonst zuverlässigen Räumdienst organisiert und ist aus der Haftung. Den Räumdienst selbst könnte aus verschiedensten Gründen keine Haftung treffen, da natürlich nicht Rund um die Uhr bei Schnee und Eis die Wege eisfrei und rutschfrei gehalten werden können.
Und zuletzt ist noch die Frage des Mitverschuldens der Geschädigten interessant, hatte sie wintertaugliches Schuhwerk an, ist sie vorsichtig gelaufen etc.
Und dann noch das Hauptproblem: Wie will sie beweisen, dass sie 1. überhaupt und 2. dort gestürzt ist und 3. wie dort die Straßenverhältnisse waren, wenn sie keine Zeugen hat.
Ich bin weder Arzt noch Anwalt, aber es ist nichts ungewöhnliches, daß die Schmerzen erst einen oder zwei Tage später kommen. Wie EK oben schon schrieb, vereinfacht das aber nicht zu beweisen, daß dieser Sturz die Ursache war, wenn man den Arzt nicht sofort aufgesucht hat.
Wenn jemand in der Welt stürzt, steht er auf und geht
weiter. In Deutschland steht er auf und sieht sich um, ob er
jemand dafür haftbar machen kann.
Hallo,
na endlich mal jemand, der die Diskussion auf einen vernünftigen Level runterholt. Wo sind wir eigentlich, dass jeder, dem etwas passiert, und sei es noch so eine Bagatelle, als erstes mal sucht, wen er dafür verantwortlich machen kann und sich bei dieser Suche selbst komplett ausblendet. Eigenverantwortung gibt es offenbar nicht mehr in diesem unserem Land.
Nein. Eine generelle Antwort/Meinung auf viele der letzten Beiträge, in denen Fragesteller nach dem Motto: „Kann ich diesen oder jeden haftbar machen“, Verantwortliche suchen und die eigene Verantwortung, das eigene Verschulden völlig ausklammern.
Beispiele:
Ich bin ausgerutscht, ist jetzt der Gehwegsanlieger oder die Straßenreinigung haftbar?
Ich bin gegen einen Schneehaufen gefahren und mein Auto hat Kratzer, ist der Parkplatzeigentümer oder der Schneewegschieber haftbar?
Eigenverantwortung gibt es offenbar nicht mehr in diesem
unserem Land.
Ist das eine Antwort auf eine Rechtsfrage?
Ich würde sagen: Ja. Weil das Prinzip der Eigenverantwortung, wie die Antwort von EK zeigt, durchaus auch in der Rechtsprechung eine Rolle spielt - das Sticxhwort heißt Mitverschulden.
Darüber hinaus kennt die Rechtsprechung aber auch etwas, was für manche schier unfassbar zu sein scheint: Nämlich Fälle, in denen tatsächlicxh NIEMAND schuld ist. In der der Schneeräumdienst nach besten Wissen und Gewissen seine Arbeit getan hat und der Gestürzte angemessene Sorgfalt hat walten lassen - und es kam trotzdem zum Sturz.
Endlich!
Sehr gute Antwort [EK], vor allem wird das für mich Wichtigste erstmals genannt:
Und dann noch das Hauptproblem: Wie will sie beweisen, dass sie 1.
überhaupt und 2. dort gestürzt ist und 3. wie dort die
Straßenverhältnisse waren, wenn sie keine Zeugen hat.
Kurzform:
Geschädigter sagt: „Vor drei Tagen hab ich mich bei Ihnen wg. Eis auf die Nase gepackt.“
Grundstücksbesitzer sagt dagegen: „Kann nicht sein, vor drei Tagen war hier picobello geräumt und gestreut.“
Keine Zeugen? Thema durch!
Gruß
Christian (IANAL)
PS: Der Rest von deiner Antwort trifft natürlich auch ins Schwarze!