Nicht gestreut und ausgerutscht

Wenn jemand in der Welt stürzt, steht er auf und geht weiter. In Deutschland steht er auf und sieht sich um, ob er jemand dafür haftbar machen kann.

Hallo,

wer das für einen Witz gehalten hat oder meinte, Deutschland wäre durch USA zu ersetzen, hat dazugelernt.

Die 13jährige hat keinen finanziellen Schaden, den hat allenfalls die Kranken- oder gesetzliche Unfallversicherung und die werden sich schon an den Schädiger halten - wenn es denn vom Verwaltungsaufwand Sinn macht und

Einen immateriellen Schaden gibt es auch, den geprellten Ellbogen. Das Schmerzensgeld dafür liegt wohl eher im zweistelligen Bereich. Nur mal so als Denkanstoß: Die IMMDAT-Tabelle sieht für Platz- und Fleischwunden am Ellbogen mit Knieprellung, Platzwunde am Schläfenbein und weiteren Prellungen und Blutergüssen 250 Euro vor.

Allerdings muss dann ein Verschulden vorliegen. Der Hauseigentümer hat wahrscheinlich einen sonst zuverlässigen Räumdienst organisiert und ist aus der Haftung. Den Räumdienst selbst könnte aus verschiedensten Gründen keine Haftung treffen, da natürlich nicht Rund um die Uhr bei Schnee und Eis die Wege eisfrei und rutschfrei gehalten werden können.

Und zuletzt ist noch die Frage des Mitverschuldens der Geschädigten interessant, hatte sie wintertaugliches Schuhwerk an, ist sie vorsichtig gelaufen etc.

Und dann noch das Hauptproblem: Wie will sie beweisen, dass sie 1. überhaupt und 2. dort gestürzt ist und 3. wie dort die Straßenverhältnisse waren, wenn sie keine Zeugen hat.

VG
EK