Nicht getauft, kirchlich heiraten?!

Hallo zusammen!

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen!

Person X ist nicht getauft worden, und ist aus der Kirche ausgetreten.
Wie sieht es nun aus wenn diese Person gern kirchlich heiraten möchte? Muss sie dann wieder eintreten, oder sich taufen lassen, oder beides?
Oder genügt es wenn der Partner getauft ist und/oder Kirchensteuer zahlt?!

Hab schon die unterschiedlichsten Meinungen darüber gehört, und hoffe hier auf eine hilfreiche Antwort von Wissenden!

Vielen Dank im Voraus!

kiribati

Hi

Wie sieht es nun aus wenn diese Person gern kirchlich heiraten
möchte?

Katholisch oder evangelisch? Da gibt es durchaus Unterschiede.

Wobei ich mich frage, warum es eine kirchliche Hochzeit sein muß. Ist der Partner streng gläubig oder geht es um das schöne Fest?

Gruß
Edith

Danke für die schnelle Antwort!

Ja, da geht es eher um das schöne Fest! :smile:

Also da die Person X ja eh nicht einer Kirche zugehörig ist, wäre beides interessant, sowohl katholisch als auch evangelisch…!

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Hi

Ja, da geht es eher um das schöne Fest! :smile:

Dazu muß man nicht kirchlich heiraten. Da gibt es viele andere Möglichkeiten.

Also da die Person X ja eh nicht einer Kirche zugehörig ist,
wäre beides interessant, sowohl katholisch als auch
evangelisch…!

Wenn der Partner von X katholisch ist, dann wird Dir die evangelische Vorgehensweise nix nutzen. Denn eine Person ohne Konfession und ein Katholik können mit ziemlicher Sicherheit nicht evangelisch heiraten.

Die Katholiken sind mit den Heiratsbestimmungen - soweit ich weiß - noch strenger.

Gruß
Edith

Tach,

Ja, da geht es eher um das schöne Fest! :smile:

nun ja, ich bin nun so gar nicht christlich veranlagt, aber das wäre für mich so ziemlich der letzte Grund, kirchlich zu heiraten.
Und wenn ich als Pfarrer diesen Grund erführe, wäre ich mit gutem Grund ziemlich angekackt.

Zudem solltest Du die religiösen Gefühle anderer Anwesender respektieren, für die eine kirchliche Hochzeit mehr als schöner Budenzauber ist.

Wenn es Dir nur um das schöne Brautkleid geht; auch im Standesamt läßt sich damit heiraten und es gibt mittlerweile andere Lokalitäten, als das Standesamt, wo geheiratet werden kann.

Gandalf

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Ich glaube/fürchte ihr habt beide nicht verstanden worum es mir in meiner Frage ging…

Ich würde nur gern wissen wie sich das darstellen würde, wenn die besagte Person X einen Katholiken oder einen Evangelen kirchlich heiraten wollen würde!?

Ich wollte mit meiner Frage nicht bezwecken, dass hier der Glaube an sich und dessen Grundsätze thematisiert werden!

Möchte mit meiner Frage auch niemandem auf den Schlips treten!

Jedoch hatte ich mir diese Frage schon öfter gestellt und ich hielt diesen Ort für den Richtigen sie zu stellen!

Für hilfreiche Antworten wäre ich weiterhin dankbar!

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Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!

Ja, da geht es eher um das schöne Fest! :smile:

Ehrlich gesagt finde ich das ziemlich daneben. Aus der Kirche ausgetreten, aber die Institution nutzen um ein schönes Fest zu haben. Dass die kirchliche Trauung einen anderen Zweck erfüllt, nämlich die Gabe des Göttlichen Segen für das Ehepaar, ist wohl egal.

Du hattest doch Gründe aus der Kirche auszutreten. Wahrscheinlich konntest du dich mit der Kirche nicht identifizieren, also warum willst du dann einen der wichtigsten Tage deines Lebens von einer Institution absegnen lassen mit der du nicht einverstanden bist. Es gibt heutzutage doch unzählige Möglichkeiten die Trauung wunderschön zu gestalten.

Also da die Person X ja eh nicht einer Kirche zugehörig ist,
wäre beides interessant, sowohl katholisch als auch
evangelisch…!

Aber der/die Partner/in wird doch einer Kirche angehören und dort wird dann auch geheiratet werden müssen. Oder war die Frage eher mal so gestellt? Oder hast du vor extra für die Trauung wieder in die Kirche einzutreten, dann wäre es aber nicht egal ob katholisch oder evangelisch. Es sei denn dir ist es egal welcher Konfession du beitrittst.

Gruß

Samira

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Hallo Kiribati,

Person X ist nicht getauft worden, und ist aus der Kirche
ausgetreten.

wie soll das gehen?
Wie kommt man als Erwachsener zu einer Kirchenmitgliedschaft ohne Taufe?

Wie sieht es nun aus wenn diese Person gern kirchlich heiraten
möchte? Muss sie dann wieder eintreten, oder sich taufen
lassen, oder beides?

Ähnliche Diskussionen hatten wir schon oft in diesem Brett.
Daraus habe ich folgende Erkenntnis gewonnen:
Die Katholiken sind tendenziell strenger - die Evangelen tendenziell lockerer, und bei letzteren ist es nur eine Frage des Suchens bis Du jemand findest, der das macht.

Vor einiger Zeit habe ich das Buch eines evang. Pfarrers gelesen, der einen ausgetretenen Katholiken und eine Muslima getraut hat.
Er begründete das damit, daß seine evangelischen Schäfchen meist auch nicht viel Ahnung haben. Warum solle er dann eine Muslima, die genausoviel oder genauso wenig Ahnung hat, ablehnen.

Viele Grüße

Iris

Person X ist nicht getauft worden, und ist aus der Kirche
ausgetreten.

Das geht nicht, denn ohne Taufe ist man nicht in der Kirche und kann auch nicht austreten.

Wie sieht es nun aus wenn diese Person gern kirchlich heiraten
möchte? Muss sie dann wieder eintreten, oder sich taufen
lassen, oder beides?
Oder genügt es wenn der Partner getauft ist und/oder
Kirchensteuer zahlt?!

Weder Kirchensteuer noch Taufe alleine sind entscheidend, sondern die tatsächliche Mitgliedschaft in der Kirche (man kann auch getauft ausgetreten sein oder aber Mitglied, ohne Kirchensteuer zu zahlen, weil man z.B. kein Einkommen hat).

Evangelisches Kirchenrecht sagt im Großen und Ganzen (Details sind von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich): Ist ein Teil evangelisch und einer bekenntnislos oder ausgetreten (oder gehört einer anderen Religion an) ist ein „Gottesdienst anläßlich einer Eheschließung“ möglich. Das heißt, daß die Ehe gesegnet wird (was ja nach evangelischem Verständnis der Kern der kirchlichen Trauung ist - alles andere ist Staatssache). Es entfällt die Ehefrage sowie der Eintrag als „Trauung“ in die Kirchenbücher. Eine Trauurkunde wird nicht ausgestellt. Voraussetzung ist, daß der nicht der Kirche angehörige Teil mit dem Gottesdienst einverstanden ist (ist ja irgendwie logisch…).

Davon abweichend kann der Pfarrer/die Pfarrerin ausnahmsweise auch eine „richtige“ Trauung machen, wenn das aus seelsorglichen Gründen sinnvoll und geboten erscheint. Hier ist viel Spielraum (s.u.). Aber wenn ein Pfarrer das ganze sehr ernst nimmt, dann wird er zumal bei Leuten, die er gar nicht kennt, eher zurückhaltend mit solchen Ausnahmen sein.

Das ist die formale evangelische Situation. Wie es in der Praxis aussieht, ist etwas anderes. Da hilft nur ein Gespräch mit dem konreten Pfarrer/Pfarrerin vor Ort.

Gruß, Martinus…

Person X ist nicht getauft worden, und ist aus der Kirche
ausgetreten.

Das geht nicht, denn ohne Taufe ist man nicht in der Kirche
und kann auch nicht austreten.

Anscheinend schon!
Ich war nie getauft (logisch…) und trotzdem bis vor einigen Jahren in der Kirche, was ich daran gesehen habe, dass ich laufend Kirchensteuer entrichten durfte! (Verumutlich lief das über meine Eltern, die getauft sind und in der Kirche sind, jedoch ist das für mich so beibehalten worden von kirchlicher Seite aus - egal ob getauft oder nicht)

Wie sieht es nun aus wenn diese Person gern kirchlich heiraten
möchte? Muss sie dann wieder eintreten, oder sich taufen
lassen, oder beides?
Oder genügt es wenn der Partner getauft ist und/oder
Kirchensteuer zahlt?!

Weder Kirchensteuer noch Taufe alleine sind entscheidend,
sondern die tatsächliche Mitgliedschaft in der Kirche (man
kann auch getauft ausgetreten sein oder aber Mitglied, ohne
Kirchensteuer zu zahlen, weil man z.B. kein Einkommen hat).

Evangelisches Kirchenrecht sagt im Großen und Ganzen (Details
sind von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich): Ist
ein Teil evangelisch und einer bekenntnislos oder ausgetreten
(oder gehört einer anderen Religion an) ist ein „Gottesdienst
anläßlich einer Eheschließung“ möglich. Das heißt, daß die Ehe
gesegnet wird (was ja nach evangelischem Verständnis der Kern
der kirchlichen Trauung ist - alles andere ist Staatssache).
Es entfällt die Ehefrage sowie der Eintrag als „Trauung“ in
die Kirchenbücher. Eine Trauurkunde wird nicht ausgestellt.
Voraussetzung ist, daß der nicht der Kirche angehörige Teil
mit dem Gottesdienst einverstanden ist (ist ja irgendwie
logisch…).

Davon abweichend kann der Pfarrer/die Pfarrerin ausnahmsweise
auch eine „richtige“ Trauung machen, wenn das aus
seelsorglichen Gründen sinnvoll und geboten erscheint. Hier
ist viel Spielraum (s.u.). Aber wenn ein Pfarrer das ganze
sehr ernst nimmt, dann wird er zumal bei Leuten, die er gar
nicht kennt, eher zurückhaltend mit solchen Ausnahmen sein.

Das ist die formale evangelische Situation. Wie es in der
Praxis aussieht, ist etwas anderes. Da hilft nur ein Gespräch
mit dem konreten Pfarrer/Pfarrerin vor Ort.

Gruß, Martinus…

Ich danke Dir für diesen nützlichen Beitrag! Das war genau das was ich wissen wollte! Danke! :smile:
Die anderen Beiträge und Antworten auf meine Frage waren ja doch eher konstruktiver Art…
Aber dank Dir fühle ich mich nun darin bestätigt, dass dies ein Ort ist wo man quasi jeden nach allem fragen kann, auf unverbindlicher und sachlicher Ebene!

Also wie gesagt, vielen Dank für die einzig (sehr) hilfreiche Antwort! Dafür gibt’s ein Sternchen!

Viele Grüße und einen guten Rutsch,
kiribati.

… ohne Taufe ist man nicht in der Kirche
und kann auch nicht austreten.

Anscheinend schon!
Ich war nie getauft (logisch…) und trotzdem bis vor einigen
Jahren in der Kirche, was ich daran gesehen habe, dass ich
laufend Kirchensteuer entrichten durfte!

Hmmm, gibt also doch nichts, was es nicht gibt. Hätte aber eigentlich nicht passieren sollen.

Ich danke Dir für diesen nützlichen Beitrag! Das war genau das
was ich wissen wollte! Danke! :smile:
… Dafür gibt’s ein Sternchen!

Gern geschehen, danke schön :smile:.

Gruß, Martinus…

Ungetauft aus der Kirche austreten
Hallo Martinus,

Hmmm, gibt also doch nichts, was es nicht gibt. Hätte aber eigentlich nicht passieren sollen.

in der Tat: Mit 18 Jahren entdeckte ich, ungetauft, auf meiner Lohnsteuerkarte den Eintrag „lt“. Auf dem zuständigen städtischen Amt erklärte man mir, da meine Eltern in der Kirche seien, wäre man amtlicherseits davon ausgegangen, dass das bei mir ebenfalls so wäre. Die weitere Vorgehensweise, so wurde weiter erklärt, wäre folgende: Ich müßte mir von der Kirche schriftlich bescheinigen lassen, dass ich nicht getauft und also kein Mitglied sei, mit dem Schrieb wieder auf dem Amt erscheinen, dann würde der Eintrag auf der LStK gelöscht.

Oder, weniger umständlich, sagte der Beamte, zog einen Wisch aus der Schublade und schob ihn mir hin, ich könnte hic et nunc diese Austrittserklärung unterschreiben, dann könne er den Eintrag auf der LStK sofort löschen. Der Amtsschimmel schien mir absurd zu wiehern, doch tat ich wie geheißen. Womit ich, ungetauft, eine Kirchenaustrittserklärung mein eigen nenne.

Viele Grüße
Diana

Auf dem zuständigen
städtischen Amt erklärte man mir, da meine Eltern in der
Kirche seien, wäre man amtlicherseits davon ausgegangen, dass
das bei mir ebenfalls so wäre.

Da haben zwei gleichzeitig geschlafen: Das Amt, weil es einfach etwas eingetragen hat, und die Eltern, die die Anmeldung mit dem Eintrag unterschrieben haben :wink:.

Die weitere Vorgehensweise wäre folgende: Ich müßte mir von der
Kirche schriftlich bescheinigen lassen, dass ich nicht getauft
und also kein Mitglied sei,

Das dürfte schwierig werden, da es logischer Weise kein „Nichttauf-Verzeichnis“ gibt - und auch kein zentrales Taufregister. Wenn das Datum des Eintrags nachvollziehbar ist, genügt ein Anruf beim entsprechenden Pfarramt. Andernfalls bleibt nur der Gang zu allen Pfarrämtern, in deren Einzugsbereich man mal seinen Erstwohnsitz hatte, um sich bescheinigen zu lassen, daß bei denen kein Taufeintrag oder Kircheneintritt vorgenommen worden ist. Denn auch, wenn man außerhalb der Wohnsitzgemeinde getauft wird, wird es dieser mitgeteilt.

Gruß, Martinus…

Hallo Martinus,

Da haben zwei gleichzeitig geschlafen: Das Amt, weil es einfach etwas eingetragen hat, und die Eltern, die die Anmeldung mit dem Eintrag unterschrieben haben :wink:.

Je nun, bei uns in der Kleinststadt war es in gefühlt 95% der Fälle seinerzeit noch üblich, dass man einfach automatisch die Konfession seiner Eltern hatte…ich war das einzige nicht getaufte Kind in der Schule, die übrigen Kinder waren ev.-lt. (in den meisten Fällen übrigens, ohne dass der Glaube noch gelebt wurde, man wurde halt einfach getauft), ein paar sehr vereinzelte katholisch.

Welche „Anmeldung“, die meine Eltern unterschrieben haben, meinst Du übrigens?

Das dürfte schwierig werden, da es logischer Weise kein „Nichttauf-Verzeichnis“ gibt - und auch kein zentrales Taufregister […]

Danke, so erklärte es mir der Beamte auch ungefähr. Aus meiner Geburtsurkunde geht ja nichts hervor und eine Taufurkunde besitze ich logischerweise nicht.

Viele Grüße
Diana

Welche „Anmeldung“, die meine Eltern unterschrieben haben,
meinst Du übrigens?

Zunächst die der Geburt auf dem Standesamt - aber bei jedem Umzug, bei dem man sich selber auf der neuen Gemeinde (Rathaus) anmeldet, gibt man die Konfession an - und unterschreibt abschließend das Formular.

Gruß, Martinus…

Hallo Martinus,

Zunächst die der Geburt auf dem Standesamt - aber bei jedem Umzug, bei dem man sich selber auf der neuen Gemeinde (Rathaus) anmeldet, gibt man die Konfession an - und unterschreibt abschließend das Formular.

dann wurde nur ein Formular ausgefüllt, da meine Eltern immer in derselben Gemeinde gelebt haben. Ich kann mir kaum vorstellen, dass sie bei meiner Konfession ev.-lt. angegeben haben (zumal ich nicht das erste ungetaufte Kind in der Familie bin), evtl. haben sie es freigelassen? Kann mir sehr gut vorstellen, dass es seinerzeit kein Kästchen zum Ankreuzen für „konfessionslos“ gab (das war bei Dokumenten in der Grundschule ein Problem, erinnere ich noch gut). Die Kirchaustrittserklärung erfolgte übrigens ebenfalls beim Standesamt der Stadt, der Beamte dort hat das von Dir erwähnte Formular aber nicht überprüft, wäre ja der einfachste Weg gewesen. Seltsam.

Viele Grüße
Diana

es ist halt immer wieder spannend …

… wie in anderen Hinsichten ja auch, wenn man plötzlich etwas nicht mehr ist, was man vorher auch nicht war *lächel*

Gruß der Jägerin
Metapher

Hi Kiribati,

möchtest du „kirchlich“ heiraten oder „vor Gott“?
Wenn du „vor Gott“ heiraten möchtest brauchst du weder eine Kirche noch irgendwelchen Brimborium. Das ist das schöne an Gott: er ist „einfach“.

LG

Auf dem zuständigen
städtischen Amt erklärte man mir, da meine Eltern in der
Kirche seien, wäre man amtlicherseits davon ausgegangen, dass
das bei mir ebenfalls so wäre.

Da haben zwei gleichzeitig geschlafen: Das Amt, weil es
einfach etwas eingetragen hat, und die Eltern, die die
Anmeldung mit dem Eintrag unterschrieben haben :wink:.

Ich kann zwar nur von mir sprechen, aber ich bin mir nicht sicher ob da überhaupt jemand geschlafen hat. Auf folgenden Gründen:

Ich weiß zwar nicht genau wie das läuft (laufen sollte) wie das Amt davon Wind bekommt wer Kirchensteuer bezahlen muss und wer nicht, aber ich denke, dass die das gemeldet bekommen, vermutlich von der Kirche. (Arbeite selbst in nem Amt und ich würde mich wundern wenn die das nach eigenem Gut-Dünken so festlegen können wer bezahlen muss)

Ich persönlich gehe also davon aus, dass die Kirche das so weitergegeben hat.

Und bezüglich des „Schlafes“ der Eltern, da glaube ich auch nicht, dass da unbedingt jemand geschlafen hat:
Wenn zwei Menschen (Eltern, die beide in der Kirche sind) ein Kind bekommen und entscheiden dieses nicht taufen zu lassen, müssen sie ja eigentlich gar nix kirchliches unterschreiben… Oder doch?!
Das würde ja sonst bedeuten, dass die Eltern der Kirche extra Bescheid sagen müssten, dass das Kind nicht getauft wird und nicht in der Kirche Mitglied sein soll?!
Wenn man das Kind quasi sofort bei Geburt von etwas „abmelden“ soll wo es nie angemeldet wurde…?!

Dachte eigentlich eher die Abmeldung/Austritt wäre nur nötig wenn man schonmal „beigetreten“ wäre…

Und ich kann Diana da nur zustimmen: Ich bin seltsamerweise auch im Besitz einer Kirchenaustrittserklärung! :wink:

Lg,
kiribati.