Ich hoffe, dass ich in diesem Forum mit meinem Anliegen richtig bin:
Herr A wohnt seit neun Jahren in seiner Mietwohnung. Bei Einzug wurde eine Satelittenschüssel installiert über die seitdem die TV-Programme bezogen werden.
Vor zwei Monaten standen plötzlich 2 Mitarbeiter von Unitymedia vor seiner Tür und erklärten, dass sie wegen des Kabelanschlusses da wären und gern in die Wohnung möchten. Herr A verweigerte dies und verwies darauf, noch nie mit Unitymedia zu tun gehabt zu haben.
Vor einer Woche kam ein Schreiben, dass Unitymedia Herrn A nun einen Kabelanschluss bereitstellen könne, dazu müsse er lediglich beigelegtes Formular ausfüllen. Sollte er sich gegen den Anschluss entscheiden wurde eine Sperrung angedroht. Da Herr A eh keinen Kabelanschluss wünscht, warf er das Schreiben weg.
Jetzt kam erneut ein Schreiben von Unitymedia, Herr A habe anscheinend versehentlich versäumt den Antrag auszufüllen. Sollte er dem nicht binnen zwei Wochen nachkommen, würde ein Mitarbeiter von Unitymedia bestellt und der Kabelanschluss in der Wohnung gesperrt werden.
Frage 1: Handelt es sich da um eine merkwürdige Art der Werbung eines Kabelanbieters? Herr A hatte noch nie mit Unitymedia zu tun.
Frage 2: Muss Herr A die Mitarbeiter von Unitymedia in zwecks „Sperrung“ in die Wohnung lassen?
Frage 1: Handelt es sich da um eine merkwürdige Art der
Werbung eines Kabelanbieters? Herr A hatte noch nie mit
Unitymedia zu tun.
Sowas passiert z. B., wenn bisher der Hauseigentümer Vertragspartner des Kabelunternehmens war und den Anschluss kündigt. Es ist dann Sache der Mieter, ob diese selbst wieder einen Vertrag mit dem Anbieter eingehen wollen, oder nicht. Das Vorgehen des Kabelanbieters wie geschildert ist dann üblich. Ob der Mieter den Anschluß bisher genutzt hat oder ob dieser überhaupt zur Mietsache gehört, ist für den Anbieter unbekannt.
Frage 2: Muss Herr A die Mitarbeiter von Unitymedia in zwecks
„Sperrung“ in die Wohnung lassen?
Dann war der Vermieter großzügig, wenn er es nicht über die Nebenkosten abgerechnet hat oder hatte einfach vergessen es im Mietvertrag als umlagefähige Kosten reinzuschreiben und konnte es daher nicht umlegen.
Oder wurde das erst neu installiert?
Die Vertriebsmasche gleich ziemlich der von Kabel Deutschland, welche (zu Beginn) auch mit „Anschluß ist jetzt gelegt - ich soll links unten unterschreiben“ und „Androhung von Sperrung“ versucht haben, alle auf ihre Seite zu ziehen. Nicht-Reagieren auf einen nicht gewünschten Kabelanschluss hat hier am besten gewirkt.