Nicht gezahlte Hausgelder

Ich habe zwei Wohnungen im Zwangsversteigerungsverfahren ersteigert.
Der Alteigentümer hat Hausgeldzahlungen nicht bzw. nicht vollständig geleistet.

Kann die Eigentümergemeinschaft beschließenm, dass die se nicht gezahlten Beiträge durch mich nachträglich zu zahlen sind?
Oder kann beschlossen werden, dass diese durch alle anderen Eigentümer getragen werden? Oder ggf. auch inklusive mir als neuer Eigentümer?

Zunächst das Positive:
Der BGH hat eine rückwirkende Haftung des Erstehers im Zwangsversteigerungsverfahren aus Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung für nichtig erklärt. D. h. Sie nicht für die Rückstände des Vorbesitzers verantwortlich. Klar ist allerdings, daß das Geld irgendwoher kommen muß. Das fällt solidarisch auf alle Eigentümer zurück, und da gehören Sie jetzt mit Ihren Anteilen dazu, aber eben nur anteilmäßig.

Außerdem müssen Sie gerade stehen für die Zahlungen, die vor der Zwangsversteigerung beschlossen wurden, aber erst danach fällig werden. Beispiel: Die Eigentümerversammlung hat im März 2010 beschlossen, daß 2011 das Dach gedeckt wird. Dazu muß jeder Eigentümer eine Sonderumlage zahlen, die im Januar 2011 fällig ist. Wenn Sie die Wohnungen im Oktober 2010 ersteigern, müssen Sie im Januar zahlen, obwohl Sie bei der Eigentümerversammlung damals natürlich nicht dabei waren.

Außerdem müssen Sie für die sogenannte „Wohngeldspitze“ herhalten. Noch’n Beispiel: Das Wohngeld beträgt EUR 300 mtl. Der Vorbesitzer schuldet 10 Monate, also EUR 3.000. Bei der Wohngeldabrechnung stellt sich heraus, daß er EUR 3.298,70 hätte zahlen müssen. Diese Spitze von EUR 298,70 haben Sie an der Backe.

Hallo Raventom,
ich bin leider kein Experte, sorry