Nicht gezahlte Heizkosten vom Vermierter?

Guten Tag,

mir wurde gestern etwas erzählt, was ich kaum glauben konnte:

Ein Mieter hat ein ganzes Haus gemietet und hat für Heizung und Strom eigene Verträge mit dem Energieversorger.

Wenn Mieter nun nicht zahlt, soll der Vermieter (Hausbesitzer) haftbar gemacht werden können.

Stimmt das? Oder hat da nur einer was nicht richtig verstanden?

Hi Igelchen,

die Frage würde mich auch mal interessieren.

Eigentlich kann das aber gar nicht sein denn der Vermieter hat ja gar keinen Vertrag mit den Versorgern geschlossen und auch nichts unterschrieben - also dürfte es auch keine Ansprüche aus Vertrag geben. Mal ganz davon ab das der Vermieter bei solch einer Konstellation gar nicht weiss wer die Versorger des Mieters sind und auch gar keinen Einfluss darauf hat.

Nichts desto trotz - in diesem Land halte persönlich alles noch so Unglaubliche mittlerweile für möglich.

Gruss Keuper

Hallo,
ich gebe zu, daß ich auch keine Ahnung habe.
Bei den Heizkosten kann es sich nur um Fernwärme handeln, sonst stellt sich die Frage nicht. Da hat aber der Vermieter durchaus einen Vertrag mit dem Fernwärmeanbieter (sonst hätte der das niemals installiert), den müste man nun durchlesen, was da steht, wenn der Mieter nicht bezahlt, der Versorger aber aus irgendwelchen Gründen die Lieferung nicht einstellen kann (das wäre die logische Folge, wenn niemand bezhalt).
Ähnliches könnte für Strom und Gas gelten, wenn der lokale Anbieter in die Grundversorgung eintritt (was er unter bestimmten Umständen muß - normalerweise passiert sowas aber nur, wenn ein Anbieterwechsel nicht klappt und es droht, daß niemand mehr liefert), aber niemand bezahlt.

Cu Rene

Hallo,

ja, dies kann sein. Habe ich von einem Bekannten gehört, dem dies auch schon passiert ist. Für die Versorger ist der Grundstückseigentümer über einen drohenden Grundbucheintrag leicht zu bekommen. Man kann es dann vom Mieter wieder einklagen / einfordern.

Grüße
Thomas

Hi Rene,

Gesetzt den Fall der Mieter zahlt nicht, und die Situation würde eintreten dann würde ich sofort klagen - kein Vertrag -> keine Kohle.

Bin gespannt auf weitere Einträge

Gruss Keuper

Hi zusammen,

schaut mal hier: [http://www.energieverbraucher.de/de/site/News/Presse…](http://www.energieverbraucher.de/de/site/News/Pressemitteilungen 1130/NewsDetail 8318/)

wenn der Vermieter in die Pflicht genommen werden könnte dann hätte der Versorger es auch einfacher haben können-

Gruss Keuper

Was bedeutet hier „drohender Grundbucheintrag“. Was wird da im Grundbuch eingetragen und was wären die Folgen?

Hallo,

der Versorger kann sich wohl eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Die Kosten trägt dann sicher der Eigentümer.

Bin mir nicht sicher, ob er mit der Grundschuld dann auch die Zwangsversteigerung einleiten könnte bzw. würde. Vielleicht zahlt man dann die Gasrechnung besser mal selbst.

Grüße

Thomas