Eigentlich kann das aber gar nicht sein denn der Vermieter hat ja gar keinen Vertrag mit den Versorgern geschlossen und auch nichts unterschrieben - also dürfte es auch keine Ansprüche aus Vertrag geben. Mal ganz davon ab das der Vermieter bei solch einer Konstellation gar nicht weiss wer die Versorger des Mieters sind und auch gar keinen Einfluss darauf hat.
Nichts desto trotz - in diesem Land halte persönlich alles noch so Unglaubliche mittlerweile für möglich.
Hallo,
ich gebe zu, daß ich auch keine Ahnung habe.
Bei den Heizkosten kann es sich nur um Fernwärme handeln, sonst stellt sich die Frage nicht. Da hat aber der Vermieter durchaus einen Vertrag mit dem Fernwärmeanbieter (sonst hätte der das niemals installiert), den müste man nun durchlesen, was da steht, wenn der Mieter nicht bezahlt, der Versorger aber aus irgendwelchen Gründen die Lieferung nicht einstellen kann (das wäre die logische Folge, wenn niemand bezhalt).
Ähnliches könnte für Strom und Gas gelten, wenn der lokale Anbieter in die Grundversorgung eintritt (was er unter bestimmten Umständen muß - normalerweise passiert sowas aber nur, wenn ein Anbieterwechsel nicht klappt und es droht, daß niemand mehr liefert), aber niemand bezahlt.
ja, dies kann sein. Habe ich von einem Bekannten gehört, dem dies auch schon passiert ist. Für die Versorger ist der Grundstückseigentümer über einen drohenden Grundbucheintrag leicht zu bekommen. Man kann es dann vom Mieter wieder einklagen / einfordern.
der Versorger kann sich wohl eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Die Kosten trägt dann sicher der Eigentümer.
Bin mir nicht sicher, ob er mit der Grundschuld dann auch die Zwangsversteigerung einleiten könnte bzw. würde. Vielleicht zahlt man dann die Gasrechnung besser mal selbst.