Nicht gezahlte Leistungsprämie vom Arbeitgeber

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zu nicht gezahlter Leistungsprämie.

Am 3.Januar 2008 habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben erhalten mit dem Inhalt.

"
Betreff: Leistungsprämie

Aufgrund Ihrer sehr guten Arbeitsleistungen erhalten Sie ab 01.12.2007 eine zusätzliche Leistungsprämie wie folgt:

Vergütung 300.-€ je Monat für tatsächliche erbrachte Leistungen-> (werden für andere Sonderprämien nicht berücksichtigt)

Prämie wird im Krankheitsfall nicht bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen
STEMPEL und UNTERSCHRIFT
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Diese Leistungsprämie habe ich bis September 2008 erhalten und ohne schriftlichen beziehungsweise Mündliche Absprache mit mir, wurde die Leistungsprämie einfach eingestellt. (Obwohl ich meine Arbeit weiterhin geleistet habe).
(In meiner Gehaltsabrechnung wurde es als freiw. Leistungszulage vermerkt).

Nach mehrmaliger Nachfrage wegen der Leistungsprämie, hieß es immer ja wir müssen mal schauen. Oder die Firma hat gerade nicht soviel Geld.

Meine Frage ist jetzt, kann ich da rechtlich irgend etwas machen da in diesem Schreiben ja nicht vermerkt ist das es schriftlich widerrufen werden muss.

mfg

Hallo TorstenK,

ehrlich gesagt weiß ich nicht, was Du heute noch wegen einer Leistungsprämie erreichen willst, die Du schon seit Oktober 2008, also schon fast 3 Jahre, nicht mehr bekommst.

Es gibt gemäß Tarifverträgen, wenn ein solcher für Dich anwendbar ist, ansonsten kraft Gesetz sogenannten Ausschließfristen, innerhalb deren eine Leistung eingefordert und erforderlichenfalls vor dem Arbeitsgericht geklagt werden muß.

Insoweit hast Du inzwischen keinerlei Anspruch mehr auf diese Leistungszulage, weil Du seit Oktober 2008 quasi auf diesen Anspruch verzichtet hast. Da Du wahrscheinlich nichts schriftlich gemacht hast, bist Du in einer Beweisnot.

Da das Thema im Prinzip überhaupt kein Thema mehr ist, bringt es auch nichts darüber zu grübeln, ob der Zusatz „freiwillige“ Leistungszulage rechtmäßig war oder nicht.

Beste Grüße
maasterp

Hallo.

Nun, das hat Ihr Arbeitgeber schlau gemacht. Da er die Prämie nur bezahlt hat wenn Sie da waren (also von dem her gesehen nicht regelmässig) und auf Ihrem Zettel der Vermerk fehlt dass dies ein Nachtrag bzw. neuer Bestandteil Ihres Arbeitsvertrages ist, haben Sie keine Chance dies rechtlich einzufordern. Mehr noch: Da der Arbeitgeber die genannte Zahlung auf Ihrer Lohnabrechnung als „Freiwillige“ Zulage vermerkt hat kann er Sie auch jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Ihnen etwas sagen zu müssen wieder einstellen (also nicht zahlen). Da sich aus einer Freiwilligkeit kein Rechtsanspruch ableiten lässt gehen Sie leider leer aus.

Tut mir leid Ihnen das so sagen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

fwbr2006

Hallo,

Das habe ich mir auch schon gedacht. Danke aber trotzdem für eure Antwort

mfg

Hallo, geh zum rechtsanwalt, geht normalerweise nicht, aber du bist ein bisschen spät.
gruss Mäggi

Hallo,

Leistungsprämien sind i.d.R. und auch wohl wie in Ihrem Fall freiwillige Zulagen, welche jederzeit widerrufen werden können, es sei denn, es ist eine tariflich garantierte Zusatzleistung. 2008 ging es sehr vielen Firmen schlecht und solche Leistungen sind weggefallen. Bitte suchen Sie ein klärendes Gespräch.

Gruss
gorbes

Hallo,

aus der Schilderung des Sachverhaltes, kann ich ohne weitere Details folgende Rückmeldung geben.

Das rechtliche Einklagen einer freiwilligen Leistung ist fas unmöglich, es sei den es liegt eine sogenannte Betriebliche Übung von grundsatzlich 3 Jahren im Unternehmen vor.

Dennoch: „Kein Geld“ ist arbeitsrechtlich kein zu akzeptierendes Argument.
Wer beurteilt die „erbrachte Leistung“? Normalerweise ist dies Gegenstand im Mitarbeiterentwicklungsgespräch bzw. Zielgespräch.

Für Ihre Frage/ Anliegen kann auch der Betriebsrat richtiger Ansprechpartner sein.

Beste Grüße

Hallo TorstenK,
sorry für den zeitl. Verzug.
Kann leider dazu nicht viel beitragen.
Ich persönlich würde behaupten, dass es sich um freiwillige (sprich: nicht im Vertrag „abgesicherte“) Leistung und somit um nichteinklagbare Prämie handelt, die jederzeit abgestellt werden kann.
Wie geschrieben: bin kein Experte.

Gruss und viel Erfolg.

Wagner

Hab gerade festgestellt, dass meine Antwort wohl nicht übertragen wurde, hat sich das inzwischen erledigt oder brauchst du noch eine Antwort?

Hallo,

Ich habe mal eine Frage zu nicht gezahlter Leistungsprämie.

Am 3.Januar 2008 habe ich von meinem Arbeitgeber ein Schreiben
erhalten mit dem Inhalt.

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Betreff: Leistungsprämie

Aufgrund Ihrer sehr guten Arbeitsleistungen erhalten Sie ab
01.12.2007 eine zusätzliche Leistungsprämie wie folgt:

Vergütung 300.-€ je Monat für tatsächliche erbrachte
Leistungen-> (werden für andere Sonderprämien nicht
berücksichtigt)

Prämie wird im Krankheitsfall nicht bezahlt.

Mit freundlichen Grüßen
STEMPEL und UNTERSCHRIFT
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Diese Leistungsprämie habe ich bis September 2008 erhalten und
ohne schriftlichen beziehungsweise Mündliche Absprache mit
mir, wurde die Leistungsprämie einfach eingestellt. (Obwohl
ich meine Arbeit weiterhin geleistet habe).
(In meiner Gehaltsabrechnung wurde es als freiw.
Leistungszulage vermerkt).

Nach mehrmaliger Nachfrage wegen der Leistungsprämie, hieß es
immer ja wir müssen mal schauen. Oder die Firma hat gerade
nicht soviel Geld.

Meine Frage ist jetzt, kann ich da rechtlich irgend etwas
machen da in diesem Schreiben ja nicht vermerkt ist das es
schriftlich widerrufen werden muss.

mfg