Hallo Wissensgemeinde,
wir diskutieren gerade folgenden fiktiven Fall: gehen wir davon aus, dass bei einem neuen Mietverhältnis vor 6 Jahren die Zahlung einer Kaution vereinbart wurde. Die Kaution wurde nie bezahlt, der Vermieter hatte sie nich verlangt.
Gehen wir weiter davon aus, dass der Vermieter vor etwa 2 Jahren verstorben ist und dass der Mieter „aufgrund seit Monaten bestehender Mängel“, die Miete um 50 € kürzte, damit der Vermieter sich endlich darum kümmern würde.
Gehen wir davon aus, der Vermieter würde jetzt die einbehaltenen 50€ und die Kaution verlangen.
Wie wäre die Rechtslage zur Kaution, denn der verstorbene Vermieter hatte diese, obwohl vertaglich vereinbart, nicht geltend gemacht.
Gäbe es hier eine Art „Verwirkung“/„Verjährung“ oder müsste der Mieter diese bezahlen?
Für Links wäre man auch schon äußerst dankbar, denn leider kann man nicht feststellen, welche Info’s über Familie Google aktuell sind.
Schönen WE aus dem Süden