vor zwei Jahren wurde ein Haus gekauft, nun fordert die stadt die niederschlagswassergebühr aus der zeit des vorbesitzers vom jetzigen eigentümer ein.
beim kaufvertrag wurde weder mündlich noch schriftlich auf grundstückslasten die mirübernommen werden hingewiesen. der jetzige eigentümer erhält nach 2 jahren ein forderungsschreiben ist er verpflichtet die Aussenstände des vorbesitzers zu bezahlen?
Das ist Landesrecht, kein Bundesrecht; in welchem Bundesland spielt sich das ab?
Hallo,
vor zwei Jahren wurde ein Haus gekauft,
beim kaufvertrag wurde weder mündlich noch schriftlich auf
grundstückslasten die mirübernommen werden hingewiesen.
Zwei Fragen stellen sich zunächst:
Wer ist (nach „Ortsrecht“) verpflichtet zu zahlen? Der aktuelle Eigentümer oder der Eigentümer zum Zeitpunkt X?
Was steht im Kaufvertrag über den Übergang der „Rechte und Pflichten des Eigentümers“? Üblich ist eine Formulierung wie "ab Dannundann übernimmt der Erwerber alle Pflichten aus Steuern, öffentlichen Abgaben usw. "
Gruß
Jörg Zabel