Hallo, folgender angenommener Fall. Ein Mensch benennt im Testament sechs gleichberechtigte Erben (Nichten, Neffen. Keine Erben ersten Grades vorhanden). Dem Testament (Im Besitz des Verstorbenen) liegt ein NICHT- handschriftliches Schreiben bei, bei dem ein siebter Erbe (Nichte/Neffe) gleichberechtigt benannt ist und handschriftlich vom Erblasser unterschrieben ist. Nun meine Frage. Wenn bei der Testamenteröffnung ALLE sechs Erben mit dem siebten gleichberechtigten Erben einverstanden sind, wird dies dann behandelt als ob sieben Erben im Testament stehen, oder gilt der Nachtrag nicht und die sechs müssen dies unter sich ausmachen.
Olaf
Hallo !
Der Nachtrag gilt nicht !
Weil nicht von A bis O handschriftlich.
Wenn es kein Testament gäbe,und man findet nur so ein formal ungültiges Schreiben,dann kann das evtl. als Wille des Verstorbenen anerkannt werden. Dazu müsste aber noch mehr vorliegen,bekannte Erklärungenen gegenüber noch lebenden Personen,wer erben soll usw.
Es erben also nur 6,ob sie den 7. irgendwie beteiligen ist ihnen überlassen.
Allerdings richtet sich die Erbschaftssteuer(wenn anfallen sollte) nur an die 6 Personen,sie zahlen also evtl. mehr Steuern,obwohl sie teilen wollen mit dem 7. Erben.
mfg
duck313