Nicht im Bereich der STVO zugelassen?

Hallo.

Ich habe folgendes Problem: Ich habe den A1-Führerschein. Dazu habe ich eine Simson S53 (Enduro, A4 Modell). Da ich meinen Führerschein gerne „Ausfahren“ würde, also mal 80 km/h mit der Simme, wollte ich diese nun tunen. Neuer Zylinder und Vergaser. Leider steht bei jedem Teil (Vergaser, Zylinder mit 60 ccm), was ich irgendwo kaufen will, dass es im Bereich der STVO nicht zugelassen ist! Heißt das jetzt, dass ich es absolut gar nicht verbauen darf? Oder heißt das, dass ich es verbauen alles darf aber selber testen lassen muss? Oder heißt das noch irgendwas anderes?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Und bitte keine „Ich habe mal von da und da gehört“-Antworten, sonder Antworten mit fundiertem Wissen.

Danke schonmal im voraus :wink:

um deinen weg abzukürzen
frage beim tüv mach ob es eine baureihenzulassung zur umrüstung auf s83 gibt
denn die rahmen sind ja identisch
wenn ja einfach umtragen motor auf 70 ccm umrüsten problem gelöst

aus meiner eigenen lebenserfahrung kann ich sagen dass es im endefekt preiswerter kommt gleich eine s83 oder dr 83 zu besorgen
als zu tunen
und ein 60 er fällt nicht auf da die laufbuchse nur ausgeschliffen wurde und ansonsten mit den stadartmassen übereinstimmt
zudem hat die a1 variante ein anderes getriebe drin
ich denke die ümrüstung und der ganze spass würden dich 1500 euronen kosten
von daher
sinnlos
entweder 60 drauf und fahren ( sie fährt nicht schneller hat nur mehr druck) oder gleich ne grosse holen

mfg

Nein, du darfst die Teile nicht verbauen, weil das Moped nun mal nicht dafür gebaut wurde, sprich: Der Rahmen hält diese Belastung unter Umständen nicht aus, die Stoßdämpfer würden zu hart einfedern und unter Umständen durchschlagen, mal völlig abgesehen von den Trommelbremsen, die nicht genügend Bremskraft für 80 km/h liefern.

Mit einem normalen Versicherungskennzeichen dürftest du nicht mehr fahren, weil das ja nur bis 50 ccm gilt, also bräuchtest du ein 125er-Schild. Dieses allerdings bekommst du nur, wenn dein Fahrzeug entsprechend zugelassen ist. Das wiederum heißt, dass du dein Moped vom TÜV-Gutachter abnehmen lassen müsstest - und der wird das aus oben genannten Gründen niemals tun.

Reine Zeit- und Geldverschwendung. Wenn du mit der Simme 80 fahren willst, such dir nen großen Berg in der Umgebung und duck dich so weit, dass der Kopf auf dem Tank liegt. Oder hol dir halt ne 125er…

Hi,

Ist ne ganz eindeutige Sache. Wenn du deinen Roller mit einem neuen Zylinder aufwertest, der nicht baugleich ist wie der orginale, dann ist es eine Bauartliche Veränderung des Fahrzeuges und darf nicht mehr im Bereich der STVO bewegt werden.

Gruß

Daniel

Hallo.

Ich habe folgendes Problem: Ich habe den A1-Führerschein. Dazu
habe ich eine Simson S53 (Enduro, A4 Modell). Da ich meinen
Führerschein gerne „Ausfahren“ würde, also mal 80 km/h mit der
Simme, wollte ich diese nun tunen. Neuer Zylinder und
Vergaser. Leider steht bei jedem Teil (Vergaser, Zylinder mit
60 ccm), was ich irgendwo kaufen will, dass es im Bereich der
STVO nicht zugelassen ist! Heißt das jetzt, dass ich es
absolut gar nicht verbauen darf? Oder heißt das, dass ich es
verbauen alles darf aber selber testen lassen muss? Oder heißt
das noch irgendwas anderes?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Und bitte keine „Ich habe mal von da und da gehört“-Antworten,
sonder Antworten mit fundiertem Wissen.

Danke schonmal im voraus

Moin, sobald du irgendwas motortechnisches änderst, das heißt einen vergaser oder einen Zylinder mit 60ccm verbaust, veränderst du das Fahrzeug und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Deine einzige Chance ist, alles beim TÜV eintragen zu lassen und Teil-Gutachten haben von allem was du veränderst. Das wird allerdings nicht ganz einfach, da es sein kann, dass du den Rahmen verstärken musst usw usw., was heißt, dass sehr sehr viel Arbeit auf dich zu kommt. Das soll aber nicht heißen, dass es nicht möglich ist. Rede doch einfach mal mit deinem TÜV-Typen des Vertrauens vorab und guck, was sich machen lässt!
Gut Fahrt :wink:
Lukas

Dein Fahrzeug hat eine Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 50 bzw 60 km/h (ohne BJ kann ich das auf die schnelle nicht rausfinden). Bedeutet, dass dieses Fahrzeug nicht im Straßenverkehr genutzt werden darf sobald du es mittels solcher Bauteile verbastelst.

Hat auch Sinn, die restlichen Bauteile sind in der Regel nämlich auch auf die vorgegebene Geschwindigkeit passend. Man nehme als Extrembeispiel mal die Bremsen die potenziell nicht mehr reichen um sicher zu stoppen.

Nur weil du entsprechenden Führerschein hast darfst du dein Fahrzeug nicht auf die Geschwindigkeit tunen und im Straßenverkehr führen, das ist strafbar.

Deine Zulassung (und auch die Versicherung, ganz nebenbei) für das Fahrzeug erlischt in dem Moment, wo du es tunst.

Hi,
für das Fahrwerk sind alle Motoren über 50ccm verboten, Du kannst nach der alten DDR - Zulassung mit der Simme 60 KM/h fahren. Das liegt daran, dass das Fahrgestell dafür konzipert ist(auch die Enduro nur bis 60KM/h. Es ist nicht für höhere Geschwindigkeiten konzipiert. Dass heisst keine Zulassung, das heisst keine Versicherung im Schadenfall, dass heisst DU kannst richtig blechen bis in die Millonen bei Personenschaden. TIPP lass es, und hole Dir ne 70er, die kannst Du Dir richtig geil tunen und locker Deine 80 fahren.
Viel Spass dabei…
PS. Man kann alles machen, man darf sich nur nicht erwischen lassen :smile:

Das Problem mit dem Tuning über 50cc ist, dass die Simson danach kein Kleinkraftrad ist, sondern ein richtiges Motorrad und somit auch TÜV braucht, Versicherung und Steuern. Kriegst dann halt ein großes Nummernschild und darfst dann auch Autobahn usw. befahren. Mit dem nicht zulässig in STVO ist wahrscheinlich diese Überschreitung der Versicherungspflicht gemeint. Wenn es Dir nur um die Geschwindigkeit geht, dann musst du sie Simson nur richtig einstellen und dann schafft sie locker die 75 km/h. Natürlich nur auf abgesperrtem Gelände, sonst wäre das ja eine Straftat :wink: Wenn Du allerdings mit einer Simson mit über 60 geblitzt wirst, musst Du nur für „Fahren ohne Versicherungsschutz“ zahlen und nicht wie ich, der auch noch ohne gültigem/richtigem Führerschein gefahren ist. Trotzdem muss aber auch das Bußgeld für die überhöhte Geschwindigkeit gezahlt werden.
Ich würde mich einfach mal beim TÜV erkundigen, die haben bestimmt die passende Antwort für die parat. Zu denen müsstest du so oder so wenn du die cc-Zahl bei deinem Mokick erhöhen willst.

Viel Glück und viel Freude am fahren :wink: