Nicht korrekte Arztrechnung - Betrug?

Hallo liebes Forum,

Man stelle sich vor…

Ein Arzt schickt eine Rechnung, in der er zwei Leistungsziffern, die laut GOÄ nebeneinander nicht berechenbar sind, ausweist. Der (Privat-)patient wundert sich über die hohe Rechnung und schreibt dem Arzt einen Brief, daß die Rechnung ihm ungewöhnlich hoch erscheine. Der Arzt schreibt daraufhin zurück, mit der Rechnung sei alles i.O. und der Patient solle das Geld überweisen.

a) Kann der Arzt wg. Betrugs angezeigt werden?
b) Muß der Patient die Rechnung abzüglich der nicht korrekten Leistungziffern bezahlen, oder darf er sich wg. versuchten Betrugs weigern, auch nur einen Cent zu bezahlen?

Grüße und einen schönen Samstag nachmittag,
Silja

a) Kann der Arzt wg. Betrugs angezeigt werden?

Man kann jeden wegen allem anzeigen. Würde die Ermittlungsbehörde die Anzeige hier nicht aufnehmen, wäre das immerhin eine Strafvereitelung im Amt, und die ist strafbar.

Es liegt allerdings kein Betrug, sondern allenfalls versuchter Betrug vor. Auch der ist aber natürlich strafbar.

b) Muß der Patient die Rechnung abzüglich der nicht korrekten
Leistungziffern bezahlen, oder darf er sich wg. versuchten
Betrugs weigern, auch nur einen Cent zu bezahlen?

Fragen dieser Art tauchen hier immer wieder mal auf. Dahinter steckt wohl die Idee, man könnte sich jetzt an einem (tatsächlichen oder vermeintlichen) Fehler eines anderen bereichern. Wäre ja praktisch, wenn man nun gar nichts mehr bezahlen müsste - da wäre es doch sogar noch schön, dass die Rechnung falsch war

Freilich muss die Rechnung aber bezahlt werden und zwar in der Höhe, soweit sie korrekt ist.

Levay

Hallo, auch!

Hallo liebes Forum,

Man stelle sich vor…

Ein Arzt schickt eine Rechnung, in der er zwei
Leistungsziffern, die laut GOÄ nebeneinander nicht berechenbar
sind, ausweist. Der (Privat-)patient wundert sich über die
hohe Rechnung und schreibt dem Arzt einen Brief, daß die
Rechnung ihm ungewöhnlich hoch erscheine. Der Arzt schreibt
daraufhin zurück, mit der Rechnung sei alles i.O. und der
Patient solle das Geld überweisen.

a) Kann der Arzt wg. Betrugs angezeigt werden?

Es könnte sich um versuchten Betrug handeln, allerdings nur, wenn der Arzt vorsätzlich eine falsche Rechnung geschrieben hat, um den Patienten zu veranlassen, ihm ein höheres Honorar zu zahlen, als ihm zusteht. Da in bestimmten Fällen der geschilderten Art selbst Gerichte unterschiedliche Ansichten vertreten, dürfte eine Strafanzeige zunächst nicht angezeigt sein.

b) Muß der Patient die Rechnung abzüglich der nicht korrekten
Leistungziffern bezahlen, oder darf er sich wg. versuchten
Betrugs weigern, auch nur einen Cent zu bezahlen?

Auch wenn es sich um versuchten Betrug handeln sollte, muss der Patient das Arzthonorar bezahlen, soweit es gerechtfertigt ist. Es empfiehlt sich, die zuständige Ärztekammer um Vermittlung zu bitten. Ist der Patient krankenversichert, kann er auch seine Krankenversicherung um Prüfung bitten.

Grüße und einen schönen Samstag nachmittag,
Silja

Dito, Franz

a) Kann der Arzt wg. Betrugs angezeigt werden?

Nicht jeder Fehler, der unterläuft, ist strafbar. Viele Ärzte, die ihre Privatrechnung selber schreiben, kennen sich mit der GOÄ nicht aus und berechnen falsche Gebührenziffern. Wenn man privat krankenversichert ist, kann man die Rechnung über die Versicherung prüfen lassen und dem Arzt zeigen, welchen Fehler ihm unterlaufen ist.

b) Muß der Patient die Rechnung abzüglich der nicht korrekten
Leistungziffern bezahlen,

Auf jeden Fall, schließlich hat er ja eine Leistung erhalten.

Man kann jeden wegen allem anzeigen. Würde die
Ermittlungsbehörde die Anzeige hier nicht aufnehmen, wäre das
immerhin eine Strafvereitelung im Amt, und die ist strafbar.
Levay

Hallo Levay,
das würde ich so nicht gelten lassen. Der Anfangsverdacht einer Straftat muß für den die Anzeige entgegennehmenden Beamten schon erkennbar sein, sonst wird´s nix.
Eine Verweigerung einer Anzeigenaufnahme zieht nicht zwangsläufig eine Strafvereitelung im Amt nach sich.
Dachsgruß

das würde ich so nicht gelten lassen. Der Anfangsverdacht
einer Straftat muß für den die Anzeige entgegennehmenden
Beamten schon erkennbar sein, sonst wird´s nix.

Gut, gehen wir mal von folgendem Beispiel aus: Ein Mann betritt eine Polizeiwache und erklärt, er habe gesehen, wie sein Nachbar seine Frau öffentlich auf der Straße geküsst habe. Ich glaube, wir müssen nicht lange darüber reden, dass hier kein Beamter irgendwas veranlassen müsste. Und zwar aus dem Grund, den du ja selbst nennst: Es fehlt schon der Anfangsverdacht.

Anfangsverdacht liegt aber vor, wenn nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit (!) einer Straftat besteht. Und hier obliegt es den Polizisten gerade nicht, gewissermaßen nach freiem Ermessen zu entscheiden, was sie von der Sache halten. Wenn die Möglichkeit einer Straftat besteht, dann muss der Beamte die Anzeige aufnehmen. Und tut er es nicht, haben wir es mit einer Strafvereitelung im Amt zu tun, egal ob diese nun verfolgt wird oder ob auch derjenige, der zur Verfolgung berufen wäre, selbst eine Strafvereitelung im Amt begeht.

Polizisten, die Anzeigen nicht aufnehmen, obschon sie eben nicht sicher ausschließen können, dass eine Straftat vorliegt, überschreiten ihre Befugnisse. Sie machen sich damit strafbar. Und wenn jemand Anzeige wegen Betrugs oder versuchten Betrugs aufgeben will, weil eine Arztrechnung falsch ist, dann sehe ich persönlich keinen großen Spielraum für die Polizeibeamten, die Anzeige nicht aufzunehmen.

Mein AG-Leiter im Strafrecht, seines Zeichens Staatsanwalt, wies uns darauf hin, dass Staatsanwälte es „gar nicht gern“ sehen, wenn Polizisten sich so verhalten; er forderte uns auf, solche Vorfälle anzuzeigen, wenn wir im Rahmen unser Tätigkeit (=Rechtsreferendariat) davon erfahren.

Levay

Hallo auch,
(KEINE konkrete Antwort auf die Frage, das vorneweg)
So ähnlich auch im Bekanntenkreis geschehen, ich erzähl’s hier mal, weil wirklich interesant:

DER Arzt rechnete nicht nur Ziffern nebeneinander ab, die nicht nebeneinander stehen können.
DER Arzt rechnete außerdem Leistungen ab, die er (es gab Zeugen) nicht erbrachte.
Patient zahlte die korrekt in Rechnung gestellten Ziffern und bat um neue Rechnung

Reaktion DIESES Arztes auf die Bitte, eine neue, korrekte Rechnung zu erstellen.
Anzeige GEGEN den Patienten.
Wegen Leistungskreditbetrug. Was auch immer dieser Vorwurf mit der Tatsache zu tun hat, dass der Arzt ursprünglich eine nicht korrekte Rechnung stellt …

Diese Angelegenheit ist jetzt seit 11 Monaten bei Gericht anhängig, Patient nahm sich mittlerweile Anwalt, um sich gegen die Vorwürfe und die Folgen der Vorwürfe zu wehren…

Was Deine Frage zwar nicht beantwortet … sorry … aber ja trotzdem irgendwie zum Thema passt … hoffentlich …
:wink:

Grüße

Hallo nochmal,

danke für Eure Antworten! Ihr habt mir sehr gehofen.

Gruß,
Silja