Hallo, ich bin selbstständig und freiwillig bei der BKK versichert. Bin mit ein paar Beiträgen im Rückstand zahle dies aber schon in Raten ab. So lange ruht mein leistungsanspruch. Sprich ich wäre nur versichert für eine Notfall Behandlung. Jetzt habe ich allerdings über Nacht starke Schmerzen an der rechten Hals Seite bekommen. Ich vermute es sind die lymphknoten
eine Erkältung oder einen Infekt habe ich nicht. Es tut sehr weh beim schlucken bei jeder Bewegung. Und auch bei Berührung ist es ein unheimlicher schmerz… Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll ?! Wenn ich zu meinem Hausarzt damit gehe würde so etwas unter eine akute Notfall Behandlung fallen ? Die Arzt kosten selber zu tragen wäre für mich einfach zuviel Montan
ich bin echt ratlos bitte um Hilfe…
Hallo,
da komm ich aber jetzt nicht ganz mit, wenn Sie Zahlungen leisten - auch bei nur Ratenzahlung - wird das Leistungsruhen normalerweise ausgesetzt.
Also gleich morgen früh bei der Kasse anrufen und klären.
MfG
Thomas H.
Hallo eine Notfallbehandlung ist dies zurzeit nicht, wenn es schlimmer wird bleibt nur das Krankenhaus und selber zahlen.
Vielleicht hast Du dich nur verlegen in der Nacht, dagegen hilft vorerst Rotlicht und Wärme. Gruß Gaby
Hallo Katharina,
das ist eine sofort notwendige Behandlung. Du musst in jedem Fall zum Arzt! Nutze einfach deine Versichertenkarte. Sie enthält keine Informationen über deinen Status, Beitragsrückstände oder ähnliches.
Ich tippe übrigens auf eine Entsendung der Speicheldrüse und/ oder einen Speichelstein. Hatte ich selbst schon… sehr schmerzhaft… und wenn Du nix machst, gibt es hohes Fieber… also los… jetzt!!!
Gruß und gute Besserung,
Christian
Hallo, ich bin selbstständig und freiwillig bei der BKK
versichert. Bin mit ein paar Beiträgen im Rückstand zahle dies
aber schon in Raten ab. So lange ruht mein leistungsanspruch.
Wenn Du den Beitragsrückstand mit einer zwischen Dir und der BKK vereinbarten Ratenzahlungsvereinbarung abzahlst und die Raten sowie die laufenden Monatsbeiträge dabei nachweislich pünktlich kommen (z.B. wenn Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast und es dabei nie zu einer Rückbelastung kam), müsste Dein Leistungsruhen aufgehoben werden. Siehe dazu auch § 16 Absatz 3a Satz 3 SGB V.
Sprich ich wäre nur versichert für eine Notfall Behandlung.
und für Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft, siehe dazu ebenfalls §16 Absatz 3a Satz 2 SGB V.
Jetzt habe ich allerdings über Nacht starke Schmerzen an der
rechten Hals Seite bekommen. Ich vermute es sind die
lymphknoteneine Erkältung oder einen Infekt habe ich
nicht. Es tut sehr weh beim schlucken bei jeder Bewegung. Und
auch bei Berührung ist es ein unheimlicher schmerz… Jetzt
weiß ich nicht was ich machen soll ?!
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zum Arzt gehen und sofort dagen, dass Du starke Schmerzen hast.
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bald mit der BKK das Aufheben des Ruhensbescheides besprechen, da ja wohl eine Ratenzahlungsvereinbarung vorliegt.
Wenn ich zu meinem
Hausarzt damit gehe würde so etwas unter eine akute Notfall
Behandlung fallen ? Die Arzt kosten selber zu tragen wäre für
mich einfach zuviel Montanich bin echt ratlos bitte um
Hilfe…
Gute Besserung!
Hallo, Katharina19888
Notfall heißt, dass es einem plötzlich sehr schlecht geht. Also entweder den Notfallarzt rufen- in der Nacht/Abend, oder den Hausarzt um einen Hausbesuch bitten. Notfalls sich zum Arzt bringen lassen oder in die Notaufnahme einer Klinik.
Alles Gute- Schaddie