Nicht Krankenversichert trotz Vollzeitjob

Ein freundliches Hallo an alle

folgendes Problem:

50 Jahre alt und unverheiratet, über 10 Jahre selbständig und die letzten 6 Jahre weder privat noch gesetzlich Krankenversichert, vor 6 Jahren ca 1 Jahr privat versichert, zuvor gesetzlich.
Anfang Mai die Selbstständigkeit aufgegeben und Mitte Mai Alg2 beantragt und bewilligt bekommen.

Nach ca 3 Wochen Arbeitslosigkeit einen Versicherungspflichtigen Vollzeitjob angenommen.

Mit Antragstellung ALG 2 bei einer GKV einen Aufnahmeantrag gestellt, bisher nur mündlich eine Ablehnung bekommen.
Begründung: nicht versicherungspflichtig nach § 5 SGB 5.
Mit Arbeitsaufnahme der Krankenkasse die Daten des Arbeitgebers telefonisch mit geteilt.
In einem letzten telefonat wurde mitgeteilt, das erst versichert werden kann, wenn lückenloser Versicherungsnachweis ab 01.04.2007 b.z.w. ab 01.01.2009 erbringe, was natürlich nicht möglich ist.
Dem Arbeitgeber die gesetzliche Krankenkasse mitgeteilt, es werden Beiträge an diese entrichtet.
Per Fax die GKV aufgefordert innerhalb einer Frist, die Mitgliedschaft zu bescheinigen.
Aber die GKV ignoriert und bescheinigt weder die Mitgliedschaft noch eine Ablehnung.

Danke für alle Tips

Nach ca 3 Wochen Arbeitslosigkeit einen Versicherungspflichtigen Vollzeitjob angenommen.

Da wird der AG ja KV Beiträge abführen. Ein Blick in die Gehaltsabrechnung gibt Aufschluß.

Mit Antragstellung ALG 2 bei einer GKV einen Aufnahmeantrag
gestellt, bisher nur mündlich eine Ablehnung bekommen.
Begründung: nicht versicherungspflichtig nach § 5 SGB 5.

Das halte ich für einen unsachlichen Schnellschuß.

In einem letzten telefonat wurde mitgeteilt, das erst
versichert werden kann, wenn lückenloser Versicherungsnachweis
ab 01.04.2007 b.z.w. ab 01.01.2009 erbringe, was natürlich nicht möglich ist.

Das ist der Knackpunkt. Die Krankenkasse muß die Einhaltung der Versicherungspflicht überprüfen. Im Klartext, Du mußt Beiträge nachzahlen und zwar nicht zu knapp. Spiel mit offenen Karten, dann ist die Situation schnell bereinigt.

Danke für die schnelle Antwort,
es müssen Beiträge nachgezahlt werden, das dachte ich mir schon, aber ich spiele mit offenen Karten.SElbst wenn ich zahlen könnte, an wen soll ich zahlen ? Und was passiert, wenn ich nicht zahlen kann?
Bleibt mein Problem ungelöst, also zukünftig unversichert.
Gibt es überhaupt eine Lösung oder bleibt nur noch auswandern übrig?
Fragen über Fragen !

Hallo,
das würde ich nicht unbedingt so sehen - wenn der Sachverhalt so war, dass vor der „versicherungsfreien“ Zeit als letzte Kasse die PKV
war, dann wäre diese dem Grunde nach ab dem 01.01.2009 auch für die Versicherung zuständig, was auch für die ALG2-Zeiten gelten würde (Basistarif).
Mit Aufnahme einer Krankenversaicherungspflichtigen Tätigkeit kommt nun die GKV ins Spiel. Die gewählte Kasse muss zum Beginn der Versicherungspflicht eine Mitgliedschaft herstellen, da führt kein Weg daran vorbei. Natürlich muss die Kasse auch die Zeiten ab 01.04.2007
prüfen um eben festzustellen ob hier die GKV oder die PKV zuständig gewesen wäre. Ergibt die Prüfung dass die PKV zuständig war, dann ist
grundsätzlich damit die Sache für die GKV erledigt, d.h.
Mitgliedschaftsbeginn ab Beginn der Tätigkeit.
Gruss
Czauderna

Also verstehe ich recht , „Mitgliedschaftsbeginn ab Beginn der Tätigkeit „
Bei der GKV ?
Aber wie kann man das durchsetzen, Sozialgericht ?

Gruß FEPI001

Günter Czauderna hat recht.

Es liegt unstreitig Versicherungspflicht vor und jede gewählte Kasse muss die Versicherung durchführen. Nachzahlungsansprüche an die GKV gibt es nach Sachlage nicht, weil Versicherungspflicht seit 1.1.2009 in der PKV bestand.

Ich würde sagen: Glück gehabt, Gesetzeslücke gefunden.

Also verstehe ich recht , „Mitgliedschaftsbeginn ab Beginn der
Tätigkeit „
Bei der GKV ?
Aber wie kann man das durchsetzen, Sozialgericht ?

Rechtsberatung und rechtliche Vertretung zu Versicherungen bietet der Versicherungsberater (nicht zu verwechseln mit Hausierer etc.):
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater
http://www.bvvb.de