Nicht Krankenversichert trotz Vollzeitjob

Ein freundliches Hallo an alle

folgendes Problem:

50 Jahre alt und unverheiratet, über 10 Jahre selbständig und die letzten 6 Jahre weder privat noch gesetzlich Krankenversichert, vor 6 Jahren ca 1 Jahr privat versichert, zuvor gesetzlich.
Anfang Mai die Selbstständigkeit aufgegeben und Mitte Mai Alg2 beantragt und bewilligt bekommen.

Nach ca 3 Wochen Arbeitslosigkeit einen Versicherungspflichtigen Vollzeitjob angenommen.

Mit Antragstellung ALG 2 bei einer GKV einen Aufnahmeantrag gestellt, bisher nur mündlich eine Ablehnung bekommen.
Begründung: nicht versicherungspflichtig nach § 5 SGB 5.
Mit Arbeitsaufnahme der Krankenkasse die Daten des Arbeitgebers telefonisch mit geteilt.
In einem letzten telefonat wurde mitgeteilt, das erst versichert werden kann, wenn lückenloser Versicherungsnachweis ab 01.04.2007 b.z.w. ab 01.01.2009 erbringe, was natürlich nicht möglich ist.
Dem Arbeitgeber die gesetzliche Krankenkasse mitgeteilt, es werden Beiträge an diese entrichtet.
Per Fax die GKV aufgefordert innerhalb einer Frist, die Mitgliedschaft zu bescheinigen.
Aber die GKV ignoriert und bescheinigt weder die Mitgliedschaft noch eine Ablehnung.

Danke für alle Tips

Hallo,
ab Beginn der versicherungspflichtigen Tätigkeit muss zwingend eine GKV-Mitgliedschaft (freie Kassenwahl) hergestellt werden.
Was die Vorzeiten, also auch die Zeit des ALG2-Bezugs angeht, so sehe ich hier die PKV als zuständig an.
Allerdings, bei dieser Konstellation interessiert das die GKV-Kasse nicht - für die gilt Beginn der Mitgliedschaft mit Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses - was davor war sollte und muss der GKV-Kasse egal sein.
Gruss
Czauderna

Guten Tag,

wenn ich es richtig verstehe, haben Sie eine Anstellung angenommen, die unter der Jahresentgeltgrenze liegt. Insofern besteht Versicherungspflicht bei der GKV. Die GKV kann in diesem Fall nicht Ihren Antrag ablehnen, da Kontrahierungszwang besteht. Jedoch müssen Sie die Beiträge ab 2007 rückwirkend entrichten, bevor Versicherungsschutz besteht.

Etwas anderes ist es, wenn Sie zu der Anstellung noch Leistungen aus ALG II. Beziehen. Dann sind Sie der PKV zuzuordnen, und diese muss Sie als „letztes“ System aufnehmen. Da 6 Jahre eine lange Zeit darstellen, erfordert diesen einen Neuantrag mit Beantwortung von Gesundheitsfragen und entsprechender Bonität, wenn Sie nicht für 580 Euro/Monat im Basistarif landen wollen. Da Sie ab dem Zeitraum 2009 die Beiträge rückwirkend zahlen müssen, empfiehlt sich hier ein extrem preisgünstiger Großchadenstarif mit der Option auf einen höherwertigen Tarif abzuschliessen.

So wie ich den Sachverhalt lese, geht die GKV davon aus, dass Sie entweder nur ALG II beziehen (dann stimmt die Aussage) oder ALG II plus Ihren Jaob (dann stimmt die Aussage auch). Wenn Sie nur Ihren Job haben und unterhalb der JAEG verdienen, so hat die GKV eine Pflicht sie aufzunehmen.

Wie die beste Vorgehensweise ist lässt sich jetzt nicht weiter ableiten, gerne können Sie mich jedoch zu der Thematik kontaktieren, dann kann ich Ihnen anhand der weiteren Informationen sagen, was der zielführendste Weg ist. Ein Wermuthstropfen bleibt, um die Nachentrichtung der Beiträge bei der GKV kommen Sie nicht umher, bei der PKV müsste man das prüfen (wobei der Fall PKV wirklich anhand der Zahlen zu prüfen ist und erst dann beurteilt werden kann, ob das wirklich eine gute Option ist.) Zumindest müssten Sie in der PKV nur Beiträge ab 2009 und nicht wie in der GKV ab 2007 nachentrichten.
Viele Grüsse
Christian Müller
Diplom Kaufmann | Geschäftsführer
[email protected]
www.rwmgroup.de
Tel.: 0561-9862630

Bei der GKV besteht die Versicherungspflicht seit 1.4.2007, bei der PKV (Private Krankenversicherung) ab dem 1.1.2009. Bei der PKV wird für die ersten 6 Monate dann der volle beitrag rückwirkend verlangt, und ab dem 7. Monat dann monatlich jeweil 1/6 des Beitrages. Wie die GKV das nnormalerweise regelt ist mir leider so nicht bekannt. Ich würde denen nochmals das Schreiben zukommen lassen, aber nicht per Fax, sondern per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung. Ebenfalls würde ich einen widerspruchfähigen Bescheid verlangen. (Das Ganze noch mal mit dem AG absprechen, wenn die schon den Beitrag einstecken).
Tut mir leid, nicht geholfen zu haben, vielleicht wissen die Kollegen mehr.
Mit freundlichen Grüssen
Leo

Hi,

so ein Schwachsinn hört man auch selten…

§5 (5) SGB V gilt für Selbständige - nicht (mehr) für Sie. Denke eher bei so einem Verhalten, das die GKV nen Grund hat, sie nicht versichern zu wollen. Ein paar Fragen bleiben aber auch:

1: Wir haben eine Krankenversicherungspflicht! Wie kam es, dass Sie keine Versicherung hatten?
2: Ihre PKV hätte Sie (zwangsweise) wieder versichern müssen. Warum geschah dies nicht?

Spätestens mit Ihrer Vollbeschäftigung hat aber Ihre GKV Ihnen vollen Schutz zu bieten. Mein Tipp: Brief an den Geschäftsführer und an die Verbraucherzentrale.

Viele Grüße
m

Ganz ehrlich? Blöd gelaufen!

Seit knapp 2,5 Jahren herrscht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht! Das stand sogar in der BILD.

Derartige Fälle hatten wir noch nicht, sodass ich hierzu nur den Tipp geben kann, mit dem zuständigen Sachbearbeiter der letzten Kasse in Verbindung zu treten und mit dem die Situation zu besprechen. Die letzte KV muss dich weiter versichern.

Basistarif bei der letzten PKV eine Option?

Es ist eigentlich ganz klar und einfach … wenn du einen festen - versicherungspflichtigen - Job hast, dann MUSS dich eine gesetzliche nehmen! Grüße Bernd