Hallo alle miteinander,
ich hätte da mal eine Frage…
Es geht hier um einen Bekannten, selbstständig und seit einigen Jahren nicht krankenversichert. Jetzt ist er erkrankt und müßte dringend zum Arzt. Welche gesetzliche Krankenversicherung nimmt ihn auf? Ein paar hilfreiche Antworten wo man sich hinwenden kann wären SUPER!!!
Hallo,
nach Jahren der Selbständigkeit gibt es leider keine Möglichkeit zurück in die gesetzliche. Es sei denn, er ist gewillt, die Beiträge vom verlassen der gesetzlichen bis heute nachzuzahlen. SGB V §5 Absatz 1 Nr. 13 wäre dann die Versicherungsgrundlage.
Viele Grüße
Christoph Schnell
Hallo
Tja, da fehlen eine Menge Infos, wie alt ist er usw.
Der Ansprechpartner ist normalerweise seine letzte Krankenversicherung. Da wir ja wie bekannt, in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht haben, kann er dann die Beiträge rückwirkend an die Krankenversicherung zahlen. Wenn er 55 Jahre oder älter ist kann er nicht mehr in die Gesetzliche Krankenversicherung, sondern in die Private Krankenversicherung. Sorry, aber ohne Info`s wo war er zuletzt versichert usw. ist eigentlich keine Antwort möglich.
Grüße -Leo
Hallo, das kann man so nicht beantworten -
seit wann genau ist er nicht krankenversichert und bei welcher Kasse war er zuletzt versichert. ?
Gruss
Czauderna
Hallo,
das kann teuer werden, da ab 1.1.2009 eine Verpflichtung zur Versicherung auch für Selbständige besteht. Siehe hier:http://www.finanz-duell.de/news-artikel/versicherung…
Somit kann es bei neuer Versicherung wahrscheinlich PKV zu Strafbeioträgen kommen. Auskunft bei letzter PKV oder letzter GKV, wo er früher versichert war.
VG
ayro
Hallo,
er hat kein Wahlrecht, sondern muss sich rückwirkend ab 1.4.2007 bei der letzten gesetzlichen Kasse zwangsversichern oder sollte zuletzt eine private Versicherung gegolten haben, muss er rückw. ab 01.01.2009 in die Private zurück.
Es ist Maßgebend wie er zuletzt Krankenversichert war. War es eine PKV muss er sich an seinen letzten Versicherer wenden, war es eine GKV an die entsprechende Krankenkasse.
Auf jeden Fall muss er sich rückwirkend versichern und Beiträge nachbezahlen, da in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung besteht.
er muss in die letzte kasse in der er war, er hat kein wahlrecht und die kasse darf ihn nicht ablehnen ! egal ob privat oder gesetzlich
hi sister,
je nachdem wo er früher versichert war,
muss er sich an die Kasse oder Versicherung wenden.
Ein Gesetz gültig für die GKV seit 2007 und für die PKV seit 2009 existiert bereits
Gruß
Hallo sistersister,
der Bekannte kann sich nur an seine letzte Krankenkasse wenden. Diese muss ihn aufnehmen und die Behandlung zahlen. Er muss für die zurückliegenden Jahre die Beiträge nachzahlen.
Eine andere Kasse als seine letzte darf ihn nicht aufnehmen und wird ihn auch nicht aufnehmen.
Das Ganze nennt sich Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Diese gilt für gesetzlich Krankenversicherte seit 01.04.2007 und für privat krankenversicherte seit 01.01.2009.
Für diese zurückliegenden Zeiten sind auch die Beiträge nachzuzahlen. Je nachdem welche Versicherung dein Bekannter zuletzt hatte.
Viele Grüße
sigi-der-schwabe