Hallo alle zusammen!
Ich habe folgende Frage:
Momentan bin ich nicht krankenversichert, werde aber demnächst eine Vollzeit-Beschäftigung aufnehmen. Muss ich in diesem Fall vorher zu einer Krankenkasse und mich melden oder reicht die Meldung durch den Arbeitgeber?
Nun ein paar Details:
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Ich war bis zum 25. Juli 2012 als Student familienversichert und bin dann aus der Familienversicherung gefallen, weil ich 25 Jahre alt wurde.
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Ich hatte mich nicht um eine Krankenversicherung bemüht, da mein Arbeitgeber mich genau zu meinem Geburtstag abmeldete.
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Ebenfalls Ende Juli beendete ich mein Studium und ging Anfang August für zwei Monate nach Indien, quasi als Belohnung. Da ich in der Zeit nicht in Deutschland wohnte und eine Auslandsversicherung abgeschlossen hatte, sah ich keinen Sinn, mich vor der Reise bei einer Krankenversicherung zu melden.
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Ende September kam ich dann von meiner Reise wieder und suche seitdem einen Job und bin nun fündig geworden.
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Da ich in meinem Lebenslauf nicht ‚Hartz 4‘ oder Ähnliches stehen haben möchte, verzichtete ich darauf, mich beim Amt für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Auch jegliche Sozialleistungen nehme ich nicht in Anspruch.
Nun nochmal detailliert, was mich interessiert:
A) Da ich mich im August und September nicht in Deutschland aufhielt, dürften mir diese Monate keine Probleme machen? Und wenn doch, würde der Kasse ein Nachweis über meinen Auslandsaufenthalt und eine Kopie der Auslandsversicherungspolice ausreichen?
B) Für den Oktober rechne ich damit, die nicht vorhandene Krankenversicherung nachzahlen zu müssen. Liege ich da richtig?
C) Wie verhält es sich mit November, wenn ich am 26. November angemeldet werde? Wird der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil dann anteilsmäßig berechnet oder gilt die Anmeldung rückwirkend für den November? Muss ich also auch einen Teil vom November nachzahlen?
D) Können sich aus meiner Nichtmeldung beim Amt für Arbeit Probleme ergeben?
Der Job, den ich annehme, ist ein normaler Vollzeitjob mit mir als Angestelltem. Mein Bruttolohn wird unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Ich freue mich über Ihre Antworten und verbleibe mit den besten Grüßen.
Thomas Mühlbeck