Nicht krankenversichert, wieder arbeiten?

Hallo alle zusammen!

Ich habe folgende Frage:
Momentan bin ich nicht krankenversichert, werde aber demnächst eine Vollzeit-Beschäftigung aufnehmen. Muss ich in diesem Fall vorher zu einer Krankenkasse und mich melden oder reicht die Meldung durch den Arbeitgeber?

Nun ein paar Details:

  1. Ich war bis zum 25. Juli 2012 als Student familienversichert und bin dann aus der Familienversicherung gefallen, weil ich 25 Jahre alt wurde.

  2. Ich hatte mich nicht um eine Krankenversicherung bemüht, da mein Arbeitgeber mich genau zu meinem Geburtstag abmeldete.

  3. Ebenfalls Ende Juli beendete ich mein Studium und ging Anfang August für zwei Monate nach Indien, quasi als Belohnung. Da ich in der Zeit nicht in Deutschland wohnte und eine Auslandsversicherung abgeschlossen hatte, sah ich keinen Sinn, mich vor der Reise bei einer Krankenversicherung zu melden.

  4. Ende September kam ich dann von meiner Reise wieder und suche seitdem einen Job und bin nun fündig geworden.

  5. Da ich in meinem Lebenslauf nicht ‚Hartz 4‘ oder Ähnliches stehen haben möchte, verzichtete ich darauf, mich beim Amt für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Auch jegliche Sozialleistungen nehme ich nicht in Anspruch.

Nun nochmal detailliert, was mich interessiert:

A) Da ich mich im August und September nicht in Deutschland aufhielt, dürften mir diese Monate keine Probleme machen? Und wenn doch, würde der Kasse ein Nachweis über meinen Auslandsaufenthalt und eine Kopie der Auslandsversicherungspolice ausreichen?

B) Für den Oktober rechne ich damit, die nicht vorhandene Krankenversicherung nachzahlen zu müssen. Liege ich da richtig?

C) Wie verhält es sich mit November, wenn ich am 26. November angemeldet werde? Wird der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil dann anteilsmäßig berechnet oder gilt die Anmeldung rückwirkend für den November? Muss ich also auch einen Teil vom November nachzahlen?

D) Können sich aus meiner Nichtmeldung beim Amt für Arbeit Probleme ergeben?

Der Job, den ich annehme, ist ein normaler Vollzeitjob mit mir als Angestelltem. Mein Bruttolohn wird unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.

Ich freue mich über Ihre Antworten und verbleibe mit den besten Grüßen.

Thomas Mühlbeck

Hallo,

vorher zu einer Krankenkasse und mich melden oder reicht die Meldung durch den Arbeitgeber?

Letzteres.

Belohnung. Da ich in der Zeit nicht in Deutschland wohnte und
eine Auslandsversicherung abgeschlossen hatte, sah ich keinen
Sinn, mich vor der Reise bei einer Krankenversicherung zu
melden.

Wenn Du Dich in D nicht abgemeldet hattest, war das nicht ausreichend.

A) Da ich mich im August und September nicht in Deutschland aufhielt, dürften mir diese Monate keine Probleme machen?

Wenn Du in D gemeldet warst, wirst Du für diese Monate Beiträge zahlen müssen.

wenn doch, würde der Kasse ein Nachweis über meinen Auslandsaufenthalt und eine Kopie der Auslandsversicherungspolice ausreichen?

Nein.

B) Für den Oktober rechne ich damit, die nicht vorhandene Krankenversicherung nachzahlen zu müssen. Liege ich da richtig?

Ich denke schon.

C) Wie verhält es sich mit November, wenn ich am 26. November
angemeldet werde? Wird der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil
dann anteilsmäßig berechnet oder gilt die Anmeldung
rückwirkend für den November? Muss ich also auch einen Teil
vom November nachzahlen?

Vermutlich auch das.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

ich habe nicht verstanden, wieso der Arbeitgeber (welcher ? ein Student hat keinen) abgemeldet hat. Die Familienversicherung endet per Gesetz und grundsätzlich sind ca. 154 EUR Mindestbeitrag weiterzuzahlen.

Wenn der Auslandsaufenthalt und die AR-Versicherung nachgewiesen werden, könnte die Kasse auf die Nachzahlung in dieser Zeit verzichten. Besser wäre natürlich gewesen, man hätte vorher miteinander gesprochen.

Gruss

Barmer

Hier geht einiges drunter und drüber!

Hallo alle zusammen!

Ich habe folgende Frage:
Momentan bin ich nicht krankenversichert, werde aber demnächst
eine Vollzeit-Beschäftigung aufnehmen. Muss ich in diesem Fall
vorher zu einer Krankenkasse und mich melden oder reicht die
Meldung durch den Arbeitgeber?

Nun ein paar Details:

  1. Ich war bis zum 25. Juli 2012 als Student
    familienversichert und bin dann aus der Familienversicherung
    gefallen, weil ich 25 Jahre alt wurde.

  2. Ich hatte mich nicht um eine Krankenversicherung bemüht, da
    mein Arbeitgeber mich genau zu meinem Geburtstag abmeldete.

Seit wann wird ein Studium bei einem Arbeitgeber absolviert ???

  1. Ebenfalls Ende Juli beendete ich mein Studium und ging
    Anfang August für zwei Monate nach Indien, quasi als
    Belohnung. Da ich in der Zeit nicht in Deutschland wohnte und
    eine Auslandsversicherung abgeschlossen hatte, sah ich keinen
    Sinn, mich vor der Reise bei einer Krankenversicherung zu
    melden.

Beim Antrag auf eine Auslandsreisekrankenversicherung wird die Frage gestellt, bei welcher GKV man versichert ist. -
Was wurde hier geantwortet ???

  1. Ende September kam ich dann von meiner Reise wieder und
    suche seitdem einen Job und bin nun fündig geworden.

  2. Da ich in meinem Lebenslauf nicht ‚Hartz 4‘ oder Ähnliches
    stehen haben möchte, verzichtete ich darauf, mich beim Amt für
    Arbeit arbeitsuchend zu melden. Auch jegliche Sozialleistungen
    nehme ich nicht in Anspruch.

Nun nochmal detailliert, was mich interessiert:

A) Da ich mich im August und September nicht in Deutschland
aufhielt, dürften mir diese Monate keine Probleme machen? Und
wenn doch, würde der Kasse ein Nachweis über meinen
Auslandsaufenthalt und eine Kopie der
Auslandsversicherungspolice ausreichen?

Nein - dies genügt nicht.

Also einfach die GKV-Beiträge vom 26.07.2012 - 25.11.2012 aus eigener Tasche nachzahlen.

Gruß Merger

Hallo,
ich sage mal, es kommt auf die Kasse an !!
Wenn du deine „alte“ Kasse nimmst, also bei der die Familienversicherung bestand, mit denen redest, einen Nachweis über deinen Auslandsaufenthalt vorlegst und diese Kasse als Mitglied ab Beginn deiner Tätigkeits wählst, denke ich, wird das gehen ohne Nachzahlung.
Da du aus der Familienversicherung kommst, hatst duch aber auch die freie Kassenwahl, d.h. du lässt dich von deinem Arbeitgeber bei der Kasse XYZ anmelden, wartest dann die Unterlagen ab und und gibst im Fragebogen (Aufnahmeantrag) dann Ausland ein, was ja nicht gelogen ist.
Muesste auch funktionieren.
Streng nach den Buchstaben des Gesetzes musstest du dich allerdings mit dem Tag nach Wegfall der Familienversicherung irgewndwie und irgendwo gegen Krankheit versichern lassen.
Gruss
Czauderna