Ich und mein Freund wollen demnächst heiraten. Ich habe eine 2 jährige Tochter und mein Verlobter würde sie auch gerne adoptieren. Könnt Ihr mir vielleicht sagen, wie das funktioniert, muss der leibliche Vater zustimmen, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe?
Vielen Dank
Hallo Tanja,
grundsätzlich ist das möglich, wenn der Vater des Mädchens einverstanden ist und diverse weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich um eine sehr weitreichende Entscheidung, da Dein Mann und Dein Kind nach erfolgter Adoption rechtlich genauso gestellt sind als wäre er ihr leiblicher Vater. Der leibliche Vater hätte keinerlei Umgangsrecht etc. mehr, aber auch keine Unterhaltsverpflichtung. Das Kind hätte Erbansprüche „gegen“ den Adoptivvater und nicht mehr gegenüber dem leiblichen Vater usw…
Ein Adoption läuft in Deutschland immer über das zuständige Jugendamt und ist ausgesprochen kompliziert. Am besten, Ihr vereinbart dort möglichst frühzeitig einen Beratungstermin. Die Sozialarbeiter können Euch bei allen rechtlichen und moralischen Fragestellungen sicher weiterhelfen.
Viel Erfolg!
Liebe Grüße
Kirsten
Hallo, leider kann hier keine Auskunft gegeben werden, aber das Jugendamt-Adoptionsstelle kann rechtlich sicherlich weiter helfen. Der leibliche Vater muss dann evtl. keinen Kindesunterhalt mehr zahlen.
Hallo , Tanja,
ja,der leibliche Vater muß der Adoption zustimmen.
Er verliert dadurch alle Rechte an seiner Tochter , das Kind aber auch in Hinsicht Erbe, Unterhalt usw.gegen seinen leiblichen Vater.Der Adoptiovvater muß dann bei einer evtl. Trennung unterhalt zahlen und hat alle rechte und Pflichten, die auch ein leiblicher Vater hätte und ist auch nicht rückgängig zu machen.Bitte überleg auch, was es später für das Kind bedeutet,denn sagen müßt ihr es ihm, es at ein Recht darauf und erfährt es spätestens, wenn es heiratet. Eine bloße Namensänderung bei einer Hochzeit wäre einfacher.
Lg dotoku
Hallo,
ja, der leibliche Vater muss unbedingt zustimmen und das auch schriftlich tun. Mit der schriftlichen Einverständnis des leiblichen Vaters geht es dann ab zum örtlichen Jugendamt, welches den Fall in Hinsicht auf das Kindeswohl prüft (das kann schon einige Zeit dauern). Wenn die beiden Grundvoraussetzungen erfüllt sind, geht es ab zum Familiengericht. Danach hat dein Freund die selben Rechte und Pflichten wie der leibliche Vater. Dieser ist dann auch von allen Verpflichtungen gegenüber seiner Tochter befreit.
Informiere dich aber vorher noch bei einem guten Anwalt für Familienrecht. Der kann dir auch so einiges an Arbeit abnehmen.
mfg
Hallo Tanja,
sorry, in dem Bereich des Adoptionsrecht kenn ich mich leider nicht so genau aus. Aber frag doch vielleicht mal bei deinem lokalen Jugendamt nach (Adoptionsabteilung). Di ekönnen dir da sicher fachkundig Rat geben.
Grüssle
Achim
Ich bin mir nicht sicher. Vielleicht fragst du mal beim Jugendamt nach.
Ich denke, wenn der Vater deiner Tochter nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkannt hat, muss er zustimmen.
Doch ich glaube ehrlichgesagt nicht, dass es für deine Tochter einen Unterschied macht, ob dein jetziger Freund ihr Adoptivvater ist oder ihr Stievvater. Wichtig für deine Tochter ist, dass du und dein Freund ein „Team“ seid und wenn sie später sagt, sie möchte deinen Freund als ihren Adoptivvater haben, dann kann man das ja dann noch klären und dann würde es sicherlich auch einfacher gehen, da für das Jugendamt natürlich immer im Vordergrund steht, was das Beste fürs Kind ist.
Liebe Grüße, Friederike
Selbstverständlich muss der leibliche Vater der Adoption zustimmen - er verliert sämtliche Rechte, Pflichten und Verwandtschaftsverhältnisse durch die Adoption. Das ist unabhängig vom Sorgerecht.
Wenn Adoption, dann überlegen und einen Weg finden, den leiblichen Vater „im Spiel zu lassen“ - denn das Kind hat einen anderen Vater und auf den hat es auch ein Recht - egal wie kompliziert die Verhältnisse sind und wenn es - wenn es gut läuft - einen neuen, fürsorglichen Vater bekommt. Aber vielleicht möchte sie auch mal wissen, wer ihr leiblicher Vater ist und darauf hat sie ein Recht. Darf es ein Foto geben, das an der Wand hängt oder ein Album mit Information…?
Adoption macht rechtlich neue Verwandtschaftsverhältnisse, aber emotional kann sie nicht auslöschen was mal war.
Hallo, viel weiss ich nicht. Ich denke aber das der leibliche Vater der Adoption zustimmen muss.
lg Jenny
Leider kann ich Ihnen auf diese Frage nicht detailiert antworten, da ich mich in diesem Bereich nur bedingt auskenne.
Tut mir Leid.
Grüsse