Nicht lieferbar, obwohl am Lager

Hallo zusammen,
folgendes: Ich hab kuerzlich per Internet eine Videokamera plus Kameratasche gekauft, bei einer Firma die in Paris sitzt. Auf ihrer Website stand deutlich, dass Die Kombination Kamera+Tasche am Lager sei. Die Kamera kam auch, aber die Tasche nicht (seit ca. 4 Wochen), mit der Begruendung:

Eine Verspätung in der Belieferung durch unseren Lieferanten

Ein Fehler in der Lieferung unseres Lieferanten

Zeitweilige Verzögerungen auf dem Markt z.B. Produktrückruf des Herstellers wegen technischer Mängel

Unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten auf dem gesamten Markt

Unvorhergesehene Lagerprobleme

Probleme unseres Computerprogramms oder Aktualisierung der Lagerkapazitäten auf unserer Seite

Die Punkte 1,2 und 4 koennen gar nicht zutreffen, weil angeblich die Tasche ja am Lager ist, eine Rueckrufaktion des Herstellers kann ich mr nicht vorstellen (es ist eine Tasche!) und 4 Wochen lang Lager- oder Computerprobleme kann ich mir auch nicht vorstellen.
Frage: Wie lange koennen die mich denn noch warten lassen???
Vielen Dank schon mal.
Ralph

Hallo,

folgendes: Ich hab kuerzlich per Internet eine Videokamera
plus Kameratasche gekauft, bei einer Firma die in Paris sitzt.
Auf ihrer Website stand deutlich, dass Die Kombination
Kamera+Tasche am Lager sei.

das muß ja nicht gestimmt haben. Selbst Amazon führt Bücher als ab Lager lieferbar und verschickt dann eine Auftragsbestätigung, in der man lesen kann, daß das Buch erst in 2 Wochen geliefert werden kann. In diesen Fällen habe ich es aber immer erfolgreich geschafft, Versandgebühren zurückzuweisen, die entstanden wären, weil bei den dann notwendigen Teilversendungen jeweils der Mindestbestellwert unterschritten worden wäre.

Wie dem auch sei:

Möglichkeit 1) Nachfrist setzen und bei Überschreitung vom Kauf zurücktreten. Problem: Du stehst nicht nur ohne Tasche da, sondern auch ohne Kamera und mußt die dann auch noch zurückschicken. Lästig, wobei die durch das pure Zurückschicken noch lange nicht den Kaufpreis erstatten haben.

Möglichkeit 2) Sachmangel gem. § 434 (3) feststellen und z.B. Preisnachlaß verlangen. Problem: Wenn die nicht reagieren oder sich nicht drauf einlassen, mußt Du schon vor Gericht ziehen, um Klarheit zu erreichen.

Gruß,
Christian

Danke schoen (owT)

-))