Hi,
Nein - der Versand war als „Unversichert“ angegeben, aber mit
4,90 Euro. Versendet wurde lt. Aussage des VK als „offene
Warensendung“.
wenn es sich um einen Händler handelt ist das egal, weil der Händler sicherstellen muss, dass die Ware bei dir ankommt. Er kann sich nicht damit rausreden (wie es ein Privatverkäufer tun kann) er habe die Ware abgeschickt und der rest sei nicht seine Sache, weil es sehr wohl seine Sache ist. Er muss sicherstellen, dass die Ware bei dir ankommt. Das ist das recht als Verbraucher gegenüber einem Händler.
LG Sue
Schon gemacht. Als einzige Antwort des Verkäufers kommt immer:
„Versand per Post als Warensendung - Folge: Seine Pflicht
getan. Ich soll Beleg vorlegen, dass nicht geliefert
wurde“
- Wie soll man etwas beweisen, was nicht ist? Man kann nur Tatsachen beweisen.
- Seine Pflicht eben nicht getan, weil Händler. Und als Händler muss man gewährleisten, dass die Ware beim Kunden ankommt. Er ist also in der Beweispflicht, dass er die Ware abgeschickt und dass sie bei dir angekommen ist.
Inzwischen ist immerhin sein Konto als „gewerblich“
gekennzeichnet. Die Pflichtangaben wie Impressum,
Wiederrufsrecht etc. fehlen aber immer noch.
Gruß
Falke
PS: Weißt du, wielange die Frist läuft?
Wiederrufsrecht? Wenn gekennzeichnet 2 Wochen, wenn nicht gekennzeichnet 6 Monate (oder gar ein Jahr? Mindestens 6 Monate).
LG Sue