Nicht-Lieferer - wie am besten vorgehen

Hallo!

Hat nun eine Person X auch getroffen, daher möchte er hier ein paar Tipps einholen über optimales Vorgehen:

Hintergrund:

  1. Kauf eines kleinpreisigen Artikels via eBay
  2. Ware kommt nicht an
  3. Verkäufer ist aus meiner Sich gewerblich, obwohl er dies nicht zugeben mag (keinerlei Pflichtangaben, aber ca. 2.000 Bewertungen und immer rund 700 gleiche, neuwertige Artikel im Angebot)
  4. Verkäufer wird gebeten um Neulieferung
  5. Verkäufer will nur liefern, wenn die Hälfte der Kosten wieder getragen werden
  6. Auf Weigerung und Hinweis auf die Gesetzeslage(s.u.) für gewerbliche Verkäufer wirft er Unkooperation vor und fordert auf, sich am Schaden zu beteiligen (am Gewinn will er mich aber nicht beteiligen - komisch :wink:
  7. Verkäufer stellt Kommunikation ein

Die Frage: Wie am besten Schritt für Schritt vorgehen?

  • erneute Frist setzen (erste wurde bereits mit ersten Mail gemacht)
  • muss Person X vor Gericht erst das gewerbliche Handeln nachweisen (und wenn, wie?)
  • oder erschließt sich dieses dem Gericht automatisch aus den Verkäufen und Angeboten
  • Soll Person X selber Klage einreichen (und damit auch selber Klageschrift verfassen - Lage ist aus seiner Sicht eigentlich klar) oder auf das Geld verzichten und den Verkäufer mit der Methode weitermachen lassen
  • oder Anwalt beauftragen und beim Einlenken aufs erste Anwaltschreiben auf den Anwaltskosten sitzen bleiben (oder muss man diese dann wieder einklagen?)
  • Gerichtsstand hier oder beim Verkäufer (bei Gewerblich ja normalerweise beim Käufer, aber dies muss ja erst nachgewiesen werden)

Für Erfahrungen/Tipps wäre Person X dankbar!

Beste Grüße
Falke

Gesetzeslage aus FAQ:
„Die Regelung aus § 447 BGB ist bei Verträgen („Verbrauchsgüterkauf“) zwischen gewerblichen Verkäufern und Privatpersonen gem. § 474 II BGB nicht anwendbar: deshalb geht entsprechend § 446 BGB die Gefahr erst bei Übergabe auf den Käufer über - und gem. § 475 I BGB darf der Händler auch nichts anderes vereinbaren.“

Hallo!

  1. Kauf eines kleinpreisigen Artikels via eBay

Ebay sollte man aus meiner Sicht als Flohmarkt betrachten. Dort sucht man ausgefallene Sachen, längst vergriffene Bücher, Originelles, Seltenes, Gebrauchtes, schöne Dinge, Schnäppchen, aber keine Alltagsartikel, die man in jedem Laden kaufen kann.

Das kann man natürlich ganz anders sehen. Dann aber muß man auch bereit sein, mit all den unangenehmen Begleiterscheinungen zu leben, die zahllose schräge Vögel, Klammfürsten und Händler, die von Handel gar keine Ahnung und kein Interesse an langfristiger Kundenbindung haben, mit sich bringen. Es paßt einfach nicht zusammen, gewöhnliche Ladenware in weitgehender Anonymität zu kaufen und wenn etwas schief geht, über den Rechtsweg nachzudenken. Du kannst gar nicht wissen, ob der Power-Seller mit den tollen Bewertungen gerade seinen soundsovielten Offenbarungseid geleistet hat, die Post ihm gleich das Telefon und das E-Werk den Strom sperrt, ob der Bengel überhaupt geschäftsfähig ist oder ob seine Anschrift Am Hasenberg in Hamburg (Santa Fu) lautet. Ist nicht sehr klug, mit solcher Unwissenheit zum Anwalt zu laufen, um einem nackten Mann in die Tasche zu fassen. Jeder Anwalt wird sich herzlich bedanken, wenn er sich in der Folge mit solchen Peanuts beschäftigen soll.

  • Soll Person X selber Klage :einreichen… oder Anwalt :beauftragen…
    …auf den Anwaltskosten :sitzen bleiben…

Aus finanzieller Sicht und wegen des damit einher gehenden Zeitaufwands ist es geradezu idiotisch, wegen einigen € das Risiko einzugehen, gleich noch einen mehrfach höheren Betrag hinterher zu werfen und sich mit solcher mausetoten Sache die Zeit zu verleiden.

Ebay ist etwas Tolles für das ungewöhnliche und lange gesuchte Stück, aber Ebay ist einfach nur unbrauchbar für die gewöhnlichen Alltagsartikel. Ich habe schon hunderte Artikel über Ebay verkauft und gekauft. Geräte und Materialien, die ich nicht mehr brauche, könnte ich sonst nur wegwerfen - über Ebay findet sich schnell ein Liebhaber. Es kommt gelegentlich vor, daß der Höchstbietende nicht bezahlt. Liebe Zeit, dann läßt er es eben bleiben und soll mir den Buckel runter rutschen. Wird eben wieder neu eingestellt und gut ists. An der verlorenen Ebay-Gebühr gehe ich nicht zugrunde und der Betrag hat die falsche Größenordnung, um dafür ein Faß aufzumachen. Ein anderer Ersteigerer hat prompt bezahlt, aber rückt seine Lieferadresse nicht raus. Das Teil, eine Röhre EL sonstwas, lag vor der Versteigerung jahrelang herum und liegt nun schon wieder seit Jahren im Regal. Es gibt Schlimmeres :smile:. Ich hab auch viele schöne Sache ersteigert. Eine komplette Brockhaus-Ausgabe von 1870, aus den USA eine Software, die reichlich 12.000 € kostet für 1.000 € und auch aus den USA ein kariertes Maiglöckchen, ein Exot von einem Gerät, nach dem ich jahrelang suchte, für unter 100 €. Neuwert 5stellig. Es kam in grauenhaftem Zustand an, auch der Zoll konnte es überhaupt nicht einordnen und deklarierte es auf meinen Vorschlag hin als Schrott, aber: Es funktioniert bis heute prächtig! Alles waren „Wundertüten“ und hätte jemand nur das Geld kassiert und nichts geliefert, hätte ich damit gewiß keinen Anwalt belästigt. Das ist dann eben Pech, dem in der Mehrzahl der Fälle Freude gegenüber steht.

Wenn Du Ebay nicht als Fachhandel-Ersatz siehst, sondern wie einen entspannten Flohmarkt-Bummel, macht es Spaß. Wenn mal etwas verschütt geht, ist es eben weg. Begriffe wie Anwalt und Gericht und kleinkrämerisches Nachdenken über Versandkosten o. ä. dürfen gar nicht erst auftauchen. Dann ist man nur noch verkniffen und von Spaß keine Spur.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang

Das Teil, eine Röhre EL sonstwas, lag vor der Versteigerung jahrelang
herum und liegt nun schon wieder seit Jahren im Regal.

EL wiewas?
sollte es eine EL34 sein, sag doch mal Hersteller und Bauart. Ev. kann ich sie brauchen. Ich suche eine ganz spezielle Sorte RFT, hab aber auch für andere uU verwendung.

mfG
Helge

Wenn du ihm tatsächlich an die Karre pinkeln willst:

  1. Ermittlung ob gewerblich:
    -> Gewerbeamt, Antrag auf Auskunft ob Gewerbe betrieben wird. 7,50 Euro wenn ich mich nicht irre, je nach Amt.

  2. –> Nein?
    Dann ab zum Finanzamt. Abteilung Steuerfahndung. Mitteilung das umfangreiche Geschäfte bei Ebay getätigt werden. Anzeige ist Kostenfrei.

Deine Ware hast du damit allerdings auch nicht.
Daher:
3. Klage! Vor Gericht die Ausdrucke sämtlicher Ebaybewertungen vorlegen sowie die abrufbaren Auktionen als Nachweis was verkauft wird. Bemerkung das derart umfangreiche (Verkaufs-)Auktionen den normalen Umfang eines Hobbys weit übersteigen -> Gewinnerzielungsabsicht. Antrag auf Neulieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Kosten für die Klage trägst natürlich erstmal du.

  1. Anzeige bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs! Bemerkung das der Verkäufer das „Fernabsatzgesetz“ nicht einhält. Du erhälst Rückantwort auf deine Anzeige wenn du Mitgliedschaft abschließt.

  2. Mittlerweile ist ein Jahr rum, langsam kommt der Urteilstermin in greifbare Nähe. Vielleicht gewinnst du :wink:

Hallo,

  1. Kauf eines kleinpreisigen Artikels via eBay

mal angenommen der Verkäufer handelt gewerblich: Gehört dieses Teil dazu? Oder war es quasi die gebrauchte Unterhose zwischen den Armani-Anzügen, also könnte man davon ausgehen, dass er dieses Teil wirklich nur privat verkauft hat?

Also auf die Klage würde ich verzichten, du schreibst selbst es sei ein kleinpreisiger Artikel gewesen, willst du dem wirklich noch einige hundert Euro hinterherwerfen? Außerdem ist es enormer Zeitaufwand und Recht haben und Recht bekommen sind einfach zwei Paar Schuhe.

Was ich tun würde:

  • Anzeige beim Finanzamt, wenn du dir wirklich ganz sicher bist, dass du da einen Steuersünder vor dir hast (warum kaufst du überhaupt bei ihm wenn er augenscheinlich ein Schlitzohr ist?).
  • Frist setzen mit der Anmerkung du hättest das Gefühl der Verkäufer würde versuchen dich zu betrügen und du würdest über eine Anzeige wegen versuchtem gewerbsmäßigen Betrug nachdenken wenn du deine Ware nicht bekommst ( Vorsicht: Nicht drohen!!! Das musst du wirklich gut verpacken, gerade mit der Androhung einer Anzeige muss man gaaaaaanz vorsichtig umgehen!!!)
    (- ggf ankündigen vom Kauf zurückzutreten)
    (- nach verstrichener Frist vom Kauf zurücktreten, Frist setzen zur Erstattung des Betrages)
    (- wenn kein Geld zurückerstattet wird ggf Mahnbescheid erwirken)
  • Wenn die Frist verstreicht Anzeige wegen versuchtem gewerbsmäßigen Betrug erstatten

So kommst du zwar nicht an deine Ware aber wenn du die Klammern mit berücksichtigst ggf wenigstens an dein Geld. Ob sich ein Mahnverfahren lohnt musst du natürlich selbst wissen, die anderen Punkte würde ich jedoch so machen.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Liebe Grüße
Sue

Unstimmigkeiten online klären
und dort nicht gelieferten Artikel melden auswählen. Dann erhält der Verkäufer eine Aufforderung von eBay und, sofern er diese nicht entkräften kann, nach Ablauf der Frist eine Verwarnung.

Hallo Helge!

sollte es eine EL34 sein…

Hab nachguckt, es ist eine ECL82, ist orig. verpackt und stammt vermutlich aus meiner Lehrzeit kurz nach 1966. Also so gut wie neu :smile:. Damit könnte man immerhin einen kompletten Nf-Verstärker aufbauen… au weia.

Gruß
Wolfgang

Hi

Hab nachguckt, es ist eine ECL82, ist orig. verpackt und
stammt vermutlich aus meiner Lehrzeit kurz nach 1966. Also so
gut wie neu :smile:. Damit könnte man immerhin einen kompletten
Nf-Verstärker aufbauen… au weia.

nee, für nix was ich hab…

ECC83 / 12AX7 / E83CC PAS-4 / PAS-3 / FM-3
ECC88 / 6DJ8 / 6922 PAS-4 / CDV-1
? 12AX4
ECC85 / 6AQ8 / FM-3
? 6AT8A FM-3
EF93 / 6BA6 FM-3
EF94 / 26AU6 FM-3
EZ80 / 6V4 FM-3
ECF80 / 6BL8 FM-3
ECC832/ 12DW7 / 7247 Pre-Amp ST-35
7199 ST-70
EL84 / 6BQ5 ST-35 / 500A
EL34 / 6CA7 ST-70

falls du noch was findest, das ist woran ich Bedarf hab :smile:

JHelge

Hallo Helge!

Neben dem einen Restexemplar besitze ich keine Röhren mehr.
Woher kommt Dein Bedarf? Sammelst Du alte Radios + Fernseher?

Gruß
Wolfgang

Hi

Neben dem einen Restexemplar besitze ich keine Röhren mehr.
Woher kommt Dein Bedarf? Sammelst Du alte Radios + Fernseher?

hoho… alte Radios… alt schon, aber vollewertige HiFi-Komponenten sind das schon, keine Dampfradios.

PAS-3x Stereo Vorverstärker
http://img60.imageshack.us/img60/8568/pas3x019lk.gif
http://img60.imageshack.us/img60/3703/pas3x028bb.gif

FM-3 Stereo FM Tuner
http://img60.imageshack.us/img60/5564/fm3012or.gif
bisserl warten, dies ersten sind animierte GIF

die beiden zusammen
http://img231.imageshack.us/img231/1226/fm3pas3x010u…

ST-35 Stereo Endstufe EL84 (im Um-Bau begriffen)
http://img346.imageshack.us/img346/4973/st35003large…
http://img346.imageshack.us/img346/6758/st35011large…
http://img346.imageshack.us/img346/4721/st35016large…

ST-70 Stereo Endstufe EL34 und 7199
http://img340.imageshack.us/img340/9006/mitei6ca7040…
http://img396.imageshack.us/img396/743/mitei6ca70268…
http://img253.imageshack.us/img253/4452/mitei6ca7032…

mein Oldtimer, auch el84 (umgerüstet), 22kilo
http://img387.imageshack.us/img387/1340/500aa77oszi0…

mein cd-player e88cc in der Vorstufe
http://img425.imageshack.us/img425/1162/cdv10013wx.jpg
da hab ich noch den passenden Preamp PAS-4 zu
http://img387.imageshack.us/img387/3397/pas4cdv10010…

Haufenweise Röhren…

Helge

Welche Versandart war vereinbart?
Hallo Falke,

Handelte es sich um einen versicherten Versand? Wahrscheinlich nicht. Dann kann der VK immer noch behaupten, er habe den Artikel abgeschickt.

Gruß
Sticky

Hi,

Handelte es sich um einen versicherten Versand? Wahrscheinlich
nicht. Dann kann der VK immer noch behaupten, er habe den
Artikel abgeschickt.

daher ist der Verdacht, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt wichtig, weil dann ja der Gefahrenübergang erst beim Kunden und nicht schon beim Versand erfolgt.

Liebe Grüße
Sue

Hallo Helge!

vollewertige HiFi-Komponenten :sind das schon, keine :smiley:ampfradios.

Schöne Sachen. Große Teile meiner früheren Ausbildung und Berufstätigkeit bestanden aus Röhrentechnik. Inzwischen hab ich den Kontakt zu Röhren in Verbindung mit Lustbarkeitselektronik verloren. Deshalb verkaufte ich meinen Röhrenbestand vor ein paar Jahren. Wenn mir allerdings ein schönes, äußerlich gut erhaltenes Exemplar eines Dampfradios unter die Finger kommen sollte, werde ich vielleicht rückfällig :smile:. Es gibt aber bis heute Anwendungen, bei denen an Röhren kein Weg vorbei führt. Ich hab z. B. einen Impulsgenerator in Betrieb, der mehrere kV Amplitude liefert und mit Röhren bestückt ist. Das ist mit Halbleitern ohne weiteres nicht zu machen. Von solchen Exoten und einigen Hifi-Freaks abgesehen, ist die Zeit der Verstärkerröhren wohl ziemlich vorbei.

Gruß
Wolfgang

Hi

Von solchen Exoten und einigen
Hifi-Freaks abgesehen, ist die Zeit der Verstärkerröhren wohl
ziemlich vorbei.

naja, ich bin einer der paar wenigen die sich mit dem alten Kram beschäftigen, der Markt für NEUES Röhrengeräte ist bedeutend grösser, allein die Chinesen setzen tausende Neugeräte im Monat hier ab…
das mit den „einigen“ ist mE nicht mehr richtig. RöhrenHiFi der preiswerten Art unter 1000€ für nen Amp boomt geradezu - ich meine die Röhtre im Hifi Bereich hat gerade eine Renaissance, und das nicht nur auf der HaiEnt ebene sondern im Consumer Bereich. Es ist wieder schick, den Ruhestrom zu kontrollieren :smile:.

Helge

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

dann solltest du es tunlichst vermeiden, in kleineren Läden einkaufen zu gehen. Ich empfehle speziell für dich Aldi und für technische Artikel die Blöd-Center Saturn und Media-Markt.

Selbst bei einem kleinen Laden kann es dir passieren, dass dieser am nächsten Tag schließt und dann guckst du um Garantiefall in die Röhre. Online-Versand egal welcher Art würde ich an deiner Stelle überhaupt nicht tätigen.

Ebay ist kein Flohmarkt sondern ist als internationaler Marktplatz zu sehen. Für leichtgläubige Menschen ist es normal, dass sie bei den Negativmeldungen über Ebay glauben, dort tummeln sich nur Betrüger. Bestärkt fühlen sich solche Menschen auch noch dann, wenn irgendwie eine kleine Unstimmigkeit passiert. Dann schreien sie sofort nach einem Anwalt+Polizei+Henker, wenn sie nicht gleich am nächsten Tag der Überweisung die Ware vor der Tür liegen haben.

Danke,

Myriam [MOD]

Hallo!

Nein - der Versand war als „Unversichert“ angegeben, aber mit 4,90 Euro. Versendet wurde lt. Aussage des VK als „offene Warensendung“.

Gruß
Falke

Hi!

Ebay sollte man aus meiner Sicht als Flohmarkt betrachten…

Korrekt - und für Sachen, die man in der Stadt in der man wohnt nicht bekommt.

Du kannst gar nicht
wissen, ob der Power-Seller mit den tollen Bewertungen gerade
seinen soundsovielten Offenbarungseid geleistet hat, die Post
ihm gleich das Telefon und das E-Werk den Strom sperrt,…

Alles korrekt, kann dir bei einem Ladengeschäft aber auch passieren. Ebenso bei der großen GmbH um die Ecke, die dann zumacht und einen Tag später unter einem neuen Chef wieder aufmacht… Miese Typen gibt es in jeder Verkaufsecke. Dies würde ich nicht nur auf eBay beschränken. Allerdings ist hier die Chance wohl deutlich höher, an einen solchen Typ Mensch zu geraten.

Aus finanzieller Sicht und wegen des damit einher gehenden
Zeitaufwands …

Leider wohl korrekt, wobei es nur grundsätzlich nervt, dass solche Typen mit der Masche scheinbar durchkommen. Obwohl die Polizei die dringenden Bitte geäußert hat, auch bei Summen von 1,- Euro eine Anzeige zu erstatten.

Gruß
Falke

und dort nicht gelieferten Artikel melden auswählen.
Dann erhält der Verkäufer eine Aufforderung von eBay und,
sofern er diese nicht entkräften kann, nach Ablauf der Frist
eine Verwarnung.

Schon gemacht. Als einzige Antwort des Verkäufers kommt immer:

„Versand per Post als Warensendung - Folge: Seine Pflicht getan. Ich soll Beleg vorlegen, dass nicht geliefert wurde“

Inzwischen ist immerhin sein Konto als „gewerblich“ gekennzeichnet. Die Pflichtangaben wie Impressum, Wiederrufsrecht etc. fehlen aber immer noch.

Gruß
Falke

PS: Weißt du, wielange die Frist läuft?

Hi,

  1. Kauf eines kleinpreisigen Artikels via eBay

mal angenommen der Verkäufer handelt gewerblich: Gehört dieses
Teil dazu? Oder war es quasi die gebrauchte Unterhose zwischen
den Armani-Anzügen, also könnte man davon ausgehen, dass er
dieses Teil wirklich nur privat verkauft hat?

Nein - das Teil gehört dazu! Bietet ja von diesem Teil immer ganze Massen gleichzeitig an. Außerdem gibt es diesbezüglich schon ein Gerichtsurteil bzgl. der Trennung von privaten und gewerblichen Artikel auf einem Account. Wenn du gleichzeitig Privat verkaufen möchtest, musst du hierfür einen eigenen Account aufmachen.

Recht haben und Recht bekommen
sind einfach zwei Paar Schuhe.

Leider wohl richtig!

Danke für deine Tipps
Gruß
Falke