Hallo!
Hat nun eine Person X auch getroffen, daher möchte er hier ein paar Tipps einholen über optimales Vorgehen:
Hintergrund:
- Kauf eines kleinpreisigen Artikels via eBay
- Ware kommt nicht an
- Verkäufer ist aus meiner Sich gewerblich, obwohl er dies nicht zugeben mag (keinerlei Pflichtangaben, aber ca. 2.000 Bewertungen und immer rund 700 gleiche, neuwertige Artikel im Angebot)
- Verkäufer wird gebeten um Neulieferung
- Verkäufer will nur liefern, wenn die Hälfte der Kosten wieder getragen werden
- Auf Weigerung und Hinweis auf die Gesetzeslage(s.u.) für gewerbliche Verkäufer wirft er Unkooperation vor und fordert auf, sich am Schaden zu beteiligen (am Gewinn will er mich aber nicht beteiligen - komisch
- Verkäufer stellt Kommunikation ein
Die Frage: Wie am besten Schritt für Schritt vorgehen?
- erneute Frist setzen (erste wurde bereits mit ersten Mail gemacht)
- muss Person X vor Gericht erst das gewerbliche Handeln nachweisen (und wenn, wie?)
- oder erschließt sich dieses dem Gericht automatisch aus den Verkäufen und Angeboten
- Soll Person X selber Klage einreichen (und damit auch selber Klageschrift verfassen - Lage ist aus seiner Sicht eigentlich klar) oder auf das Geld verzichten und den Verkäufer mit der Methode weitermachen lassen
- oder Anwalt beauftragen und beim Einlenken aufs erste Anwaltschreiben auf den Anwaltskosten sitzen bleiben (oder muss man diese dann wieder einklagen?)
- Gerichtsstand hier oder beim Verkäufer (bei Gewerblich ja normalerweise beim Käufer, aber dies muss ja erst nachgewiesen werden)
Für Erfahrungen/Tipps wäre Person X dankbar!
Beste Grüße
Falke
Gesetzeslage aus FAQ:
„Die Regelung aus § 447 BGB ist bei Verträgen („Verbrauchsgüterkauf“) zwischen gewerblichen Verkäufern und Privatpersonen gem. § 474 II BGB nicht anwendbar: deshalb geht entsprechend § 446 BGB die Gefahr erst bei Übergabe auf den Käufer über - und gem. § 475 I BGB darf der Händler auch nichts anderes vereinbaren.“
. Ich hab auch viele schöne Sache ersteigert. Eine komplette Brockhaus-Ausgabe von 1870, aus den USA eine Software, die reichlich 12.000 € kostet für 1.000 € und auch aus den USA ein kariertes Maiglöckchen, ein Exot von einem Gerät, nach dem ich jahrelang suchte, für unter 100 €. Neuwert 5stellig. Es kam in grauenhaftem Zustand an, auch der Zoll konnte es überhaupt nicht einordnen und deklarierte es auf meinen Vorschlag hin als Schrott, aber: Es funktioniert bis heute prächtig! Alles waren „Wundertüten“ und hätte jemand nur das Geld kassiert und nichts geliefert, hätte ich damit gewiß keinen Anwalt belästigt. Das ist dann eben Pech, dem in der Mehrzahl der Fälle Freude gegenüber steht.
ampfradios.