Hallo,
Folgende Frage: Jemand hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.10. Er meldet sich vorsorglich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt als arbeitssuchend. Er sagt dazu, dass er hofft, den Vertrag verlängert zu bekommen. Die Daten werden aufgenommen, danach hört er nichts mehr vom Arbeitsamt.
Tatsächlich wurde der Vertrag nun um einige Monate (mehr als 3) verlängert. Sollte er nun wieder zum Arbeitsamt, um sich abzumelden? Ist er vielleicht sogar dazu verpflichtet? Oder kann er davon ausgehen, dass sie es schon richtig verstehen, wenn er am 1.11. keinen Antrag auf Arbeitslosengeld stellt?
Mit vielen Grüßen, Peter
P.S. Die Geschichte spielt natürlich an einer deutschen Universität.