Hallo,
als Rechtspflegeanwärter hast Du möglicherweise mehr Wissen als Outsider…
Das im Betreff genannte Thema betrifft nur teilweise mein mittlerweile existenzielles Problem:
Ich bin 58, komme beruflich aus der Ecke Außenhandel / Fremdsprachendienst / Softwareentwicklung. - 2004 ging mein letzter AG in Konkurs. Es gab weder einen artverwandten Job noch irgend welche Bürotätigkeiten egal welcher Art. (Indirekt: „Sie sind zu alt, für die freie Stelle in meiner Verwaltung stehen junge Damen mit qualifizierter Ausbildung hierfür Schlange“)
Nach 8 Monaten Bewerbungschreiberei und einigen wenigen Vorstellungsgesprächen nahm ich das Heft selbst in die Hand und gründete 2006 meinen Mobilmarkt für Seniorenheime: im Foyer von 6 Einrichtungen den Stand, die Waren & Zubehör für 2 Std. aufbauen.
Die Senioren, die das Heim nicht mehr verlassen können, haben die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung, im Heim also, Waren des täglichen Bedarfs einzukaufen.
Die Kundenwünsche und somit Verkaufsfläche und -Größe des mobilen Stands wurden immer gößer; alles zusammen wiegt mehr als 160 kg und muss vom PKW ins Foyer befördert, dort nochmals auf den Stand gehoben und wieder ins Fahrzeug zurückgebracht werden. Ferner sehr aufwändige, lange Einkaufstouren, um „meinen Senioren“ die günstigsten Preise anbieten zu können.
Schon ab 2008 stellten sich die ersten medizinischen Handycaps ein, nur orthopädischer Art. In 2009 beantragte ich Erwerbsminderungsrente. Im Ablehnungsbescheid hieß es zwar, ich könne meiner JETZIGEN Tätigkeit nicht mehr nachkommen, wohl aber „täglich bis 6 Std. als Registrator in einer Verwaltung arbeiten“ - Leider beschritt ich den Klageweg vor dem Sozialgericht n i c h t.
Die Beschwerden beim Tragen, Hochheben etc. nehmen peu à peu zu, und ich muss sporadisch Termine in den Heimen absagen.
Nun zu meiner eigentlichen F R A G E :
a) Wenn ich mich arbeitslos und arbeitsuchend melde und wirklich alles tue was die A-Agentur von mir verlangt, ich aber dennoch wg. meines Alters keinen Arbeitsplatz finde:
nach welchem Zeitraum bin ich für die A-Agentur nicht mehr vermittelbar? UND: muss dann die RV Erwerbsminderungsrente zahlen?
b)
Ich habe hier einen klaren H i n t e r g e d a n k en im Kopf, und dieser hat nichts mit „hinterrücks“ oder
Betrug zu tun:
Selbst wenn ich Erwerbsminderungsrente bekäme, wären dies nach dem Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung von meiner 1. Ehe etwas über € 400,- / Monat, ich müsste also -und würde sehr gerne- weiterhin meine Senioren betreuen, dann aber mit ein bisschen weniger Hektik und einer wenn auch kleinen finanziellen Grundsicherung, sollte ich mal 1 oder 2 Wochen krankheitsbedingt ausfallen. Seit 2006 „darf“ ich ja nicht krank werden, da mir niemand den Verdienstausfall ersetzt und meine Frau und ich auf meine monatlichen € 500,- bis € 600,- Einnahmen angewiesen sind. (Ich hab’ inklusive Einkauf eine ca. 45-Std.-Woche)
Für jeden Tipp bin ich dankbar!
Schönen Gruß aus dem Berliner Umland von
Josef
P.S.: solltest Du mir antworten und damit einverstanden sein, würde ich Dir gerne als .pdf einige Fotos aus den Seniorenheimen senden, samt Mobilmarkt.