Nicht mehr privat Krankenversicherung was tun ?

Hallo mein Freund war privat krankenversichert.
Die Gehaltsgrenze wurde angehoben, der Arbeitgeber und er haben das verpennt.

Nun will die Sozialversicherung einen Haufen Geld vom Arbeitgeber und der Will das Geld von meinem Freund.

Was ist zu tun -

hi sam,

  1. ich bin selber kein fachmann in sachen pkv / gkv, habe aber ähnliche erfahrungen gemacht.

  2. ich halte das

Nun will die Sozialversicherung einen Haufen Geld vom
Arbeitgeber und der Will das Geld von meinem Freund.

für nicht ok, bzw. legal. überprüft das doch mal, meine pkv war da sehr hilfreich…dies ist zugleich

  1. schildert das problem der pkv, dort hat es wahrscheinlich genügend fachpersonal für die div. sozialgesetzgebungs-dinger, die hier zum tragen kommen UND sie haben das gleiche interesse wie ihr / dein freund: verbleib i.d. pkv.

…ich vermute, dass es - kooperation des AGs vorausgesetzt möglichkeiten gibt das schlimmste zu verhindern; ein argument für die kooperation des AGs ist wohl, dass er - evtl. - weniger lohnkosten hat, wenn dein freund i.d. pkv ist; dann könnte er den lohn über die beitragsbemessungsgrenze hinweg erhöhen und alles ist wieder ok…
für die zeit bis jetzt weiss ich nur von seitzen der pkv dass man da meistens die mitgliedschaft ruhen lassen kann um danach wieder ohne verlust einsteigen zu können; in bezug auf die gkv weiss ich auch nichts, wie ihr euch da am besten verhaltet…wie gesagt: fragt mal bei der pkv nach!

hth,

stefan

Hallo mein Freund war privat krankenversichert.
Die Gehaltsgrenze wurde angehoben, der Arbeitgeber und er
haben das verpennt.

Nun will die Sozialversicherung einen Haufen Geld vom
Arbeitgeber und der Will das Geld von meinem Freund.

Was ist zu tun -

die GKV will die beiträge für die zeit haben, in denen dein freund versicherungspflichtig geworden ist plus säumniszuschlag wahrscheinlich. arbeitgeber und arbeitnehmer sind je zur hälfte an den beiträgen beteiligt, aber die beitragsschuld liegt beim arbeitgeber! der ist dafür zuständig die gesamtsozialversicherungsbeiträge zu überweisen, und zwar alle.
was genau will der arbeitgeber denn jetzt alles von deinem freund haben???

stell die frage doch mal ein wenig genauer im brett „Versicherungen“
da sind genug fachleute der GKV!

gruß
makea

Hallo,
als Mitarbeiter einer Krankenkasse (GKV) dazu folgendes:

Der Arbeitgeber, und nur der ist verpflichtet die Meldungen
an die zuständigen Krankenkasse zu tätigen und bei Pflichtversicherten
auch die Beiträge entsprechend abzuführen. Für die Renten- und
Arbeitslosenversicherung gilr dies ohnehin.
Bei der Kranken- und Pflegeversicherung muss der Arbeitgeber darauf
achten, dass bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht eine
Anmeldung bei einer gesetzlichen Kasse vorgenommen wird und
auch die Pflichtbeiträge abgeführt werden.
Säumniszuschläge, die dem Arbeitgeber „aufgebrummt“ werden darf er
keinesfalls an den Arbeitnehmer abwälzen oder dien daran beteiligen
wollen.
Anders verhält es sich bei den ausgezahlten Arbeitgeberanteilen
zur privaten Krankenversicherung - die hat letztendlich der
Arbeitnehmer zu unrecht erhalten. Das heisst, die muss er zurückzahlen. Das stellt natürlich den Arbeitnehmer vor ein Problem,
wenn die PKV ihn nicht rückwirkend zum Jahresbeginn aus der Versicherung rauslässt, aber das ist ein Rechtsproblem, bei dem
ich mich nicht gan so gut auskenne.

Gruss

Günter Czauderna