Nicht mehr Single -Lebe von Alg 2

Hallo sehr geehrte Experten,

ich bin 30 Jahre und lebe von Arbeitslosen Geld 2.
Ich bin seit Januar 2012 nicht mehr Single.Mein Partner
ist älter als ich und bekommt 800 Euro im Monat.
Vor diesem Zeitpunkt war ich viele Jahre lang Single
und derzeit lebe ich noch mit meinen verheirateten Eltern in der gleichen Wohnung .Als ich noch Single war,
war das Ausfüllen von der Weiterbewillung von Alg 2
noch relativ unkompliziert.Ich musste nur den Hauptantrag stellen mit der Einkommensbescheinung und
viele Fragen mit Nein beantworten.Ich habe eine andere Bedarfsgemeinschaftsnummer als die meiner Eltern.

Jetzt weiss ich nicht , was sich alles ändern könnte,
dadurch dass ich nicht mehr Single bin.Ich meine damit
was im Ausfüllen des Weiterbewilligungsantrages von Alg 2 anders werden würde ,welche zusätzlichen Formulare ich
ausfüllen müsste , denn ich kenne mich damit wirklich
nicht aus.

Eventuell wollen mein Partner und Ich in 1 bis
2 Jahren zusammenziehen , und ich stelle auch die Frage,
ob man zusammen realitisch von dem wenigen Geld was wir haben auskommen können oder nicht.Eventuell kommt auch Heiraten in Frage .Was wird dadurch durch das Ausfüllen von Alg 2 Formularen , Finanzamt etc etc anders?Hoffentlich habe ich die Frage klar formuliert und bedanke mich sehr im Voraus.
Auch eine beiläufige Information hilft hier sehr weiter.

mit freundlichen Grüssen,

[email protected]

Hallo.
Ich möchte mich dazu äußern, was in 1 oder 2 Jahren in Bezug auf H4 ist oder passiert. Evt. gibt´s dann schon kein H4 mehr.
Sorry. Ich kann nicht helfen.
LG Paco

hallo kamaron,
solange Du nicht mit Deinem Partner zusammenlebst, zählst Du weiter als Single. Bei weiterführenden Fragen kannst Du mich gerne unter [email protected] anschreiben.
Grüße
Almut

es ändert sich erst etwas, wenn man zusammenzieht
Gruß
christa

Hallo!
Also zunächst einmal passiert beim Amt gar nichts.
Die Partnerschaft muss erst einmal ein Jahr lang bestehen, bevor das Amt von einer eheähnlichen Gemeinschaft spricht und sie den Partner von amtswegen angeben müssen.
Solange sie bei Ihren Eltern wohnen passiert auch noch nichts weiter.
Erst wenn alles in einem Jahr noch paßt, müssen sie lediglich zusätzlich eine Einkommensbescheinigung ihres Partner`s beifügen.
Alles andere sollte so bleiben wie bisher.
Naja sie müssen natürlich auch Angaben zu ihrem Partner machen, sprich Versicherungen mit angeben, etc.
Das sollte aber eigentlich kein Problem darstellen.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben und wünsche weiterhin viel Glück!

Hallo kamaron,

(1) ob singel oder in Beziehung ist völlig egal, was zählt ist, ob Dein Mann auch bei/mit Dir in einer Gemeinscahft wohnt bzw. lebt. Wenn ja, ist auch egal, ob „wilde Ehe“ oder richtig verheiratet.

(2) welche Formulare Du ausfüllen musst, sagt Dir Dein Berater im Amt, der hilft auch dabei. Brauchst Du andere Hilfe, gibt´s kostenlose Anlaufstellen, meist Caritas, oder Diakonie. Oder mich als DOWAS.de.

(3) ja, man kann sogar sehr gut von ALG II leben. Aber etwas Bescheidenheit und Demut schadet nicht.

mfG.
Werner Pühringer
www.DOWAS.de

Hallo, auch wenn du jetzt einen Freund hast - solange du alleine wohnst seid ihr noch keine Einstehensgemeinschaft. Es ändert sich also nichts.

Erst wenn ihr zusammen zieht, ändert sich etwas.

Bitte informiert euch mal zum Thema Einstehensgemeinschaft - das ist sehr umfangreich und man kann das nicht in ein paar Sätzen ausführlich erklären.

Jedenfalls: Man kann auch zusammen wohnen ohne für den anderen einstehen zu wollen, eben als WG.

Es gibt Foren speziell zu Thema ALG II… da kann man sich umfassend informieren. Z.B. www.elo-forum.org

Hallo,

leider verstehe ich ihre Fragen nicht so ganz.
Wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen, ändert sich erst einmal nichts solange sie nicht mit ihrem Partner zusammen wohnen.
Ansonsten würde ich die Angelegenheit mit Ihrem SGB II-Betrater durchsprechen.

mfg,

hallo anita, solange dein partner nicht in deiner
häuslichen gemeinschaft wohnt, bleibt alles beim
alten. sobald ihr zusammen wonht, bedarfsgemeinschaft

müssen neue anträge gestellt werden.
an deiner stelle würde ich mich sehr intensiv

informieren. die arge holt zuviel gezahltes geld
zurück, plus busgeld, bis 5000€, und betrugsanzeige
du hast zeit, informiere dich! euch 2 alles gute lg R

Hallo Anita Kapor,

ich bin leider kein ALG II Experte. Aber mal so aus dem Gefühl heraus geantwortet. Solange noch kein gemeinsamer Hausstand besteht, würde ich keine Veranlassung sehen, den Weiterbewilligungsantrag anders auszufüllen als bisher. Aber, wie schon geschrieben, für Alg II fehlt mir das Wissen.
Viel Glück

Majoma

Hallo Kamaron,

solange du mit deinem Partner nicht in häuslicher Gemeinschaft lebst, ändert sich für dich gar nix. Das Einkommen deines Partners spielt erst dann eine Rolle, wenn ihr gemeinsam lebt und wirtschaftet.
Solltet ihr dann irgendwann mal zusammen wohnen, und du bist immer noch auf AlgII angewiesen, ist der Antrag genauso auszufüllen, wie bisher, nur das du dann eben nicht mit deinen Eltern, sondern mit deinem Partner in Gemeinschaft lebst und dessen Einkommen angeben musst.

Gruß Caro