Hallo,
Ich stelle die Frage einfach nochmal: Was sollte jemanden
veranlassen, eine Sache zu verleihen, die er nicht mehr haben
möchte.
Seit wann gehören die Motive der Beteiligten zu den Voraussetzungen eines Vertragsschlusses. Es entscheided allein der objektive Eklärungsgehalt, nicht die Intention.
Sogar eine Schenkung ist naheliegender - und zwar
Schenkung bei Einzug.
Das ist bereits deshalb Unsinn, weil die Beteiligen
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eine Pflicht des Mieters zur Ersetzung von Schäden vereinbart haben, was einer Schenkung natürlich in jeder Hinsicht widerspricht, und
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das Recht des Mieters vereinbart haben, die Sachen „bei Auszug“ mitzunehmen, was natürlich auch unsinnig ist, wenn der Mieter bereits Eigentümer mit Einzug geworden ist.
Cmd, wenn du sowas in eine Klausur schreibst, werden das keine
4 Punkte mehr.
Nanu, Argumente ausgegangen?
Und, versuch doch nicht immerzu, drüber zu stehen „Tja, dafür
müsste man … juristisches Gesamtbild…“ usf. Fällt dir
wirklich nicht mehr ein?
Da Du gerade derjenige bist, der in die Polemik abdriftet und keine inhaltlichen Beiträge bringt, sieht es mir eher so aus, als würde Dir gerade nichts mehr einfallen.
Ach ja: Der Unterschied zwischen dem Richter am Amtsgericht
und dem Richter beim Amtsgericht ist der , dass es ersteren
als Amtsbezeichnung gibt, den zweiten nicht
Habe ich denn je behauptet, dass die Beschreibung in meiner Vika eine offizielle Amtsbezeichnung sein sollte?
(ich bin klug,
wie?).
Äh, ja…
Wenn du also Richter auf Probe o.ä. sein solltest,
klingt Richter beim Amtsgericht natürlich schöner als einfach
nur Richter.
Man könnte es natürlich auch einfach als Hinweis darauf nehmen, wo ich tätig bin, der Rest entspringt wohl eher Deinem Gedankengut.
Aber mir einmal mehr Unfähigkeit und solches Zeug
vorzuwerfen, ist doch Kram.
Nö, das hast Du selbst heraufbeschworen, indem Du meintest, auf meinen Eintrag Bezug zu nehmen und diesen zu korrigieren.
Entspannte Grüße
Ebenso
Dea