'Nicht mit vermietete Küche'

Moin,

angenommen in bei den Verhandlungen über eine Mietwohnung würde über die eingebaute Küchenzeile (inkl. Geschirrspüler, Abzugshaube und Herd) gesagt „die Geräte werden nicht mitvermietet, wenn etwas kaputt ist muss es der Mieter ersetzen, kann die ersetzten Geräte dann aber bei Auszug mitnehmen“. Genaueres dazu solle in einem Anhang zum Mietvertrag geregelt werden.
Nun sei der Vertrag ohne Anhang unterschrieben, der Anhang soll nach gereicht werden und nach drei Jahren sei hierzu nichts gekommen und der Vermieter mache den Eindruck es kommt auch nichts mehr.
Nun soll die imaginäre Spülmaschine ersetzt werden. Was aber mit der alten machen? Sie laufe noch sei aber auf Grund des Alters nicht mehr in der Lage sauber zu spülen. Kann diese nun entsorgt werden oder müsste der imaginäre Mieter diese Lagern und beim Auszug wieder einsetzen?

Danke für Eure Meinungen.

Gruß,

Florian

Hi,

obgleich die (mündliche) Vereinbarung, dass etwas zwar nicht mitvermietet, aber im Fall von Kaputtgegangenodergemachtsein zu ersetzen ist, lustig anmutet, ist eine solche Vereinbarung (mündlich) wegen der Existenz eines (schriftlichen) Mietvertrages unwirksam.

Auch ein Anhang wird erst wirksam, wenn er aus dem Bereich des Gedachten in die real-schriftliche Welt überwechselt.

Viele Grüße

obgleich die (mündliche) Vereinbarung, dass etwas zwar nicht
mitvermietet, aber im Fall von Kaputtgegangenodergemachtsein
zu ersetzen ist, lustig anmutet,

Seit wann ist ein Leihvertrag lustig?

ist eine solche Vereinbarung
(mündlich) wegen der Existenz eines (schriftlichen)
Mietvertrages unwirksam.

Was natürlich, wie ich in einem anderen zu Dir schon sagte, völliger Unsinn ist.

Auch ein Anhang wird erst wirksam, wenn er aus dem Bereich des
Gedachten in die real-schriftliche Welt überwechselt.

Siehe oben.

Gruß
Dea

Hallo nochmal,

soweit ich weiß, bedarf es auch beim Leihvertrag einer Einigung.

Schöne Grüße

soweit ich weiß, bedarf es auch beim Leihvertrag einer
Einigung.

Das hat aber nichts mit Deiner Aussage zu tun, weil Du allein erklärtest:

dass etwas zwar nicht
mitvermietet, aber im Fall von Kaputtgegangenodergemachtsein
zu ersetzen ist, lustig anmutet,

Damit hast Du also nicht behauptet, es gäbe im kokreten Fall keine Einigung, sondern hast die Vertragskonstellation als solche als „lustig“ bezeichnet. Und da ein solcher Vertrag ein ganz normaler Leihvertrag ist, ist dessen humoristische Seite nicht so ganz nachvollziehbar.

Gruß
Dea

soweit ich weiß, bedarf es auch beim Leihvertrag einer
Einigung.

Das hat aber nichts mit Deiner Aussage zu tun, weil Du allein
erklärtest:

dass etwas zwar nicht
mitvermietet, aber im Fall von Kaputtgegangenodergemachtsein
zu ersetzen ist, lustig anmutet,

Damit hast Du also nicht behauptet, es gäbe im kokreten Fall
keine Einigung, sondern hast die Vertragskonstellation als
solche als „lustig“ bezeichnet. Und da ein solcher Vertrag ein
ganz normaler Leihvertrag ist, ist dessen humoristische Seite
nicht so ganz nachvollziehbar.

Ich habe hier gar nichts behauptet, du hingegen hast einen Leihvertrag irgendwo gesehen. Wo denn bitte? Mit keinem Wort wird hier auch nur angedeutet, dass die nicht mitvermieteten Sachen unentgeltlich überlassen werden, im Gegenteil: Es wird ausdrücklich davon gesprochen, dass diese „nicht mitvermietet“ werden. Warum nicht: „Sie dürfen benutzt werden.“? oder „sind geliehen“? Willst du hier eine Leihe hineinorakeln? Keine Ahnung, was sich die Parteien dabei gedacht haben, aber sicher nicht eine Einigung über die unentgeltliche Überlassung.

Schöne Grüße

Ich habe hier gar nichts behauptet, du hingegen hast einen
Leihvertrag irgendwo gesehen. Wo denn bitte? Mit keinem Wort
wird hier auch nur angedeutet, dass die nicht mitvermieteten
Sachen unentgeltlich überlassen werden, im Gegenteil: Es wird
ausdrücklich davon gesprochen, dass diese „nicht mitvermietet“
werden. Warum nicht: „Sie dürfen benutzt werden.“? oder „sind
geliehen“? Willst du hier eine Leihe hineinorakeln? Keine
Ahnung, was sich die Parteien dabei gedacht haben, aber sicher
nicht eine Einigung über die unentgeltliche Überlassung.

Und Du meinst also, wenn ausgemacht wird, dass Sachen in der Mietwohnung bleiben, nicht vom Mietvertrag umfasst sind (also für diesen keien Miete bezahlt wird), der Mieter sie nachher mitnehmen kann und Schäden an diesen ersetzen muss, dann wäre das keine Leihe. Vielleicht wären einige Grundlagen im Vertragsrecht und der juristischen Subsumtion doch etwas hilfreich…

Hallo,

Und Du meinst also, wenn ausgemacht wird, dass Sachen in der
Mietwohnung bleiben, nicht vom Mietvertrag umfasst sind (also
für diesen keien Miete bezahlt wird), der Mieter sie nachher
mitnehmen kann und Schäden an diesen ersetzen muss, dann wäre
das keine Leihe. Vielleicht wären einige Grundlagen im
Vertragsrecht und der juristischen Subsumtion doch etwas
hilfreich…

Genau, du stößt mich geradezu auf etwas, das ich übersehen hatte: Der Mieter darf die Sachen bei Einzug mitnehmen. Passt irgendwie auch nicht zur Leihe, oder? Warum sollte jemand etwas verleihen, wenn er es am Ende doch verschenkt?

Nachdenkliche Grüße

Genau, du stößt mich geradezu auf etwas, das ich übersehen
hatte: Der Mieter darf die Sachen bei Einzug mitnehmen. Passt
irgendwie auch nicht zur Leihe, oder? Warum sollte jemand
etwas verleihen, wenn er es am Ende doch verschenkt?

Tja, dafür müsste man das juristische Gesamtbild sehen. Denn offensichtlich entgeht Dir hier, dass die Parteien jedenfalls irgendein (sie haben sich ja dazu geäußert und Regelungen getroffen) Besitzmittlungsverhältnis inklusive Schadenersatzanspruch vereinbart haben, dessen Inhalt Du lediglich nicht zu erfassen vermagst. Ober der Mieter es am Ende geschenkt bekommt, ist für die Zeit während der Mietdauer völlig irrelevant.

Hallo,

Ich stelle die Frage einfach nochmal: Was sollte jemanden veranlassen, eine Sache zu verleihen, die er nicht mehr haben möchte. Sogar eine Schenkung ist naheliegender - und zwar Schenkung bei Einzug.
Cmd, wenn du sowas in eine Klausur schreibst, werden das keine 4 Punkte mehr.

Und, versuch doch nicht immerzu, drüber zu stehen „Tja, dafür müsste man … juristisches Gesamtbild…“ usf. Fällt dir wirklich nicht mehr ein?

Ach ja: Der Unterschied zwischen dem Richter am Amtsgericht und dem Richter beim Amtsgericht ist der , dass es ersteren als Amtsbezeichnung gibt, den zweiten nicht (ich bin klug, wie?). Wenn du also Richter auf Probe o.ä. sein solltest, klingt Richter beim Amtsgericht natürlich schöner als einfach nur Richter. Aber mir einmal mehr Unfähigkeit und solches Zeug vorzuwerfen, ist doch Kram.

Entspannte Grüße

Auch Moin,

Nun soll die imaginäre Spülmaschine ersetzt werden. Was aber
mit der alten machen? Sie laufe noch sei aber auf Grund des
Alters nicht mehr in der Lage sauber zu spülen. Kann diese nun
entsorgt werden oder müsste der imaginäre Mieter diese Lagern
und beim Auszug wieder einsetzen?

Der imaginäre Mieter könnte natürlich um allen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen die imaginäre Spülmaschine einlagern. Fehlt der Platz könnte es durchaus hilfreich sein mit dem imaginären Vermieter eine schriftliche Vereinbarung zur Entsorgung der imaginären Spülmaschine zu treffen.

Ziemlich Imaginär alles :wink:.

Gruß
Joschi

Hallo,

Ich stelle die Frage einfach nochmal: Was sollte jemanden
veranlassen, eine Sache zu verleihen, die er nicht mehr haben
möchte.

Seit wann gehören die Motive der Beteiligten zu den Voraussetzungen eines Vertragsschlusses. Es entscheided allein der objektive Eklärungsgehalt, nicht die Intention.

Sogar eine Schenkung ist naheliegender - und zwar
Schenkung bei Einzug.

Das ist bereits deshalb Unsinn, weil die Beteiligen

  1. eine Pflicht des Mieters zur Ersetzung von Schäden vereinbart haben, was einer Schenkung natürlich in jeder Hinsicht widerspricht, und

  2. das Recht des Mieters vereinbart haben, die Sachen „bei Auszug“ mitzunehmen, was natürlich auch unsinnig ist, wenn der Mieter bereits Eigentümer mit Einzug geworden ist.

Cmd, wenn du sowas in eine Klausur schreibst, werden das keine
4 Punkte mehr.

Nanu, Argumente ausgegangen?

Und, versuch doch nicht immerzu, drüber zu stehen „Tja, dafür
müsste man … juristisches Gesamtbild…“ usf. Fällt dir
wirklich nicht mehr ein?

Da Du gerade derjenige bist, der in die Polemik abdriftet und keine inhaltlichen Beiträge bringt, sieht es mir eher so aus, als würde Dir gerade nichts mehr einfallen.

Ach ja: Der Unterschied zwischen dem Richter am Amtsgericht
und dem Richter beim Amtsgericht ist der , dass es ersteren
als Amtsbezeichnung gibt, den zweiten nicht

Habe ich denn je behauptet, dass die Beschreibung in meiner Vika eine offizielle Amtsbezeichnung sein sollte?

(ich bin klug,
wie?).

Äh, ja…

Wenn du also Richter auf Probe o.ä. sein solltest,
klingt Richter beim Amtsgericht natürlich schöner als einfach
nur Richter.

Man könnte es natürlich auch einfach als Hinweis darauf nehmen, wo ich tätig bin, der Rest entspringt wohl eher Deinem Gedankengut.

Aber mir einmal mehr Unfähigkeit und solches Zeug
vorzuwerfen, ist doch Kram.

Nö, das hast Du selbst heraufbeschworen, indem Du meintest, auf meinen Eintrag Bezug zu nehmen und diesen zu korrigieren.

Entspannte Grüße

Ebenso
Dea