Nicht mitversicherte Chefarztbehandlung

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forum bin.

Meine Frage bezieht sich auf die Abrechnung eines Chefarztes:

Angenommen Pat. A wurde vor ein paar Monaten stationär (Operation) in einer Uniklinik behandelt. Da er über seine Eltern privat versichert ist (21 jahre) wurde er gleich zum Chefarzt geschleust und hat da leider aus Unwissenheit die Chefarztbehandlung unterschrieben (kein Einzelzimmer).

Nun kam zuerst eine Rg. über circa 3.000€ vom KKH und zwei vom CA, jeweils ca. 300€. Dann kam noch eine dritte, in der der CA weitere 2.500€ in Rechnung stellt. Die Versicherung wird die CA-Behandlung wohl nicht zahlen, was ihm vorher nicht klar war.

Ich hoffe nun, dass mir jemand einen Tipp geben kann wie er die Kosten senken kann (er ist Student). Ist es üblich, dass eine PKV die CA-Kosten nicht trägt?

Ich bin für alle Anregungen und Tipps dankbar!!!

Gruß Marc

Hallo,

Ich hoffe nun, dass mir jemand einen Tipp geben kann wie er
die Kosten senken kann (er ist Student). Ist es üblich, dass
eine PKV die CA-Kosten nicht trägt?

Das kommt auf den Tarif an! Wie heißt der denn?
Ich vermute eher, dass du dummerweise eine Honorarvereinbarung unterschrieben hast, die über die Höchssätze ging! Das ist dann in der Tat dein eigenes Problem!

Gruß cooler

Danke für die Antwort!

Bei dem Tarif ist CA Behandlung wohl ausgenommen. Aber der CA hat die Operation ja durchgeführt von daher wäre es logisch wenn die PKV dennoch einen Teil übernimmt (Basissatz) ?!?

Weiß jemand vielleicht ob es helfen könnte bei dem CA nachzuverhandeln (2,5t€ für einen Studenten…)? Natürlich steht ihm sein Honorar zu - aber ich hätte nie gedacht, dass er mehr holt als das KKH (Zimmer, OP, Medikamente, Personal…) und wie gesagt die Rg. war ein ziemlicher Schock.

Frage von cooler blieb noch unbeantwortet! owT.
VG René

Sorry, der Tarif ist PNWA und PNZ von der DeBeKa - bin mir aber doch ziemlich sicher, dass es nicht integriert ist („Wegfall von Wahlleistungen bei stationärer KKH-Behandlung“).

Ich hoffe nun, dass mir jemand einen Tipp geben kann wie er die Kosten senken kann (er ist Student).

Wahrscheinlich gar nicht, es sei denn der Chefarzt wäre bereit auf einen Teil seines Honorars zu verzichten.

Ist es üblich, dass eine PKV die CA-Kosten nicht trägt?

Es ist üblich, dass eine PKV die Leistungen der versicherten Tarife erbringt. Hier war offenbar ein Tarif versichert, der die Wahlleistungen im Krankenhaus nicht abdeckt. In so einem Falle ist es in der Tat üblich, dass die Versicherung diese Leistungen nicht erbringt, da sie ja dafür auch keine Beiträge erhalten hat.

Hallo,
ihr/du habt bewußt einen Tarif abgeschlossen, der Wahlleistungen ausschließt (W steht für Wegfall der Wahlleistungen und ist auch noch überdeutlich in den Tarifbedingungen beschrieben), wahrscheinlich um die letzte Kröte an Beitrag zu sparen.
Leider kann eine Versicherung nur für etwas gerade stehen, was man auch vereinbart hat und für das man auch die entspr. Beiträge bezahlt.
Ohne jetzt maßregeln zu wollen, ist es mir völlig unverständlich, warum du dann eine Art Honorarvereinbarung mit dem Chefarzt unterschreibst!? Studenten gelten ja nicht unbedingt als unintelligent!
Fazit: So leid es mir tut, das wirst du selbst ausbaden müssen! Rechtlich gesehen kann die Vers.Ges. dir den „CA-Betrag“ gar nicht auszahlen.
Als letzte Möglichkeit bliebe noch die Kulanz!

Gruß cooler

Wie schon gesagt: ich bin über meine Eltern versichert und habe da nichts selbst abgeschlossen. Außerdem muss man nicht unintelligent sein um Fehler zu machen - ansonsten wären alle Menschen ausnahmslos dumm (niemand wurde allwissend geboren). Abgesehen davon wer rechnet denn bitte damit, dass jemand einen Stundenlohn von 1.500€ hat!?

Dass dem CA sein Honorar zu steht ist schon klar. Meine Idee war nun, dass er als Operateur eine ärztliche Leistung erbracht hat, die doch auch irgendwo von meiner PKV bezahlt werden muss/ sollte (wenn auch nur mit dem normalen Satz).

Was meinst du mit Kulanz? Soll ich da bei dem CA nachfragen oder bei der PKV?

Danke für deine Antworten!

Hallo Marc,

die Antwort von cooler ist in der Sache absolut korrekt und du schreibst ja selber, du hättest die CA-Behandlung aus Unwissenheit unterschrieben.

Ich will dir keine Angst einjagen, aber es ist gut möglich, dass die OP als Regelleistung schon von der Debeka übernommen wurde und der CA dir tatsächlich nur seinen Anteil berechnet hat.

Zu meiner Studienzeit vor drei Millionen Jahren gab es bei der Debeka noch eine Beihilfestelle. Gibts sowas immer noch? Ob die wenigstens anteilig?

Damals ist mir übrigens das Gleiche wie dir passiert, mit dem Unterschied, dass ich gar nichts unterschrieben hatte, der CA nur so Dollarzeichen gesehen hat bei der KÜ der Privaten und aufs Geratewohl drauflos behandelte.

Drum bin ich auch aus der Nummer rausgekommen, allerdings hat er dann seine Sekretärin belangt, weil die das seiner Ansicht nach verdödelt hatte.

Gruß

Annie

Hallo,

die Vermutung liegt hier nahe, dass Dir die komplette KH Rechnung incl. CA zugesand wurde.
Tarifauszug:
Die versicherte Person wird bei stationären Behandlungen in einem Mehrbettzimmer untergebracht, wenn sie diese PKV nutzt. Auch die Kosten für eine Behandlung eines Belegarztes werden von der Debeka übernommen. Allgemeine Krankenhausleistungen werden bei Tarif PNWA in voller Höhe getragen.

Reiche die Rechnung bei der Vers. ein und die sagen Dir dann, was als Rest übrig bleibt. Diesen kannst DU ggf. in Raten mit dem KH/CA abstottern.
Vieleicht hilft auch vorher ein Gespräch mit dem CA?

VG René

Hallo Marc,

da ist tatsächlich einiges schief gegangen.

Der Chefarzt hat eine Rechnung geschickt, die - so ist anzunehmen - der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entspricht. Darin darf der Arzt den Rechnungsfaktor frei zwischen 1.0 und 2.3 (Regelhöchstsatz) festlegen, bei erhöhtem Behandlungsaufwand sogar bis 3.5 (Höchstsatz). Das ist nicht zu beanstanden, wenn ein gültiger Behandlungsvertrag vorliegt.

Die richtige Adresse für Beschwerden sind deine Eltern. Sie haben sich von Vertreter diesen Tarif vermitteln lassen und hätten dich spätestens zum 18. Geburtstag über den genauen Inhalt informieren müssen. Ab diesem Zeitpunkt waren alle Verträge, die du abschließt (auch Behandlungsverträge mit Ärzten) rechtlich bindend. Es ist aber nicht eine reine Bringschuld der Eltern!

Die Krankenversicherung gehört zu den wichtigsten Verträgen im Leben. Deshalb überrascht immer wieder die geradezu grenzenlose Naivität beim Abschluss von Krankenversicherungen und Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen. Damit ist ausdrücklich nicht nur dieser Einzelfall gemeint. Das Leistungsmerkmal „Mitdenkbefreiung“ gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zum weiteren Vorgehen findest du schon einige Tipps in den anderen Postings. Entgegenkommend vom Arzt wäre es z.B., wenn er den Rechnungsfaktor etwas senkt. Er kann das, aber er muss das nicht tun.

Viel Erfolg wünscht
oscar.

Hallo,

es ist prinzipiell zu unterscheiden (evtl. in Zukunft dann nachfragen) was man genau unterschreibt. Zum Einen gibt es den normalen Vertrag, daß die Daten an die Abrechnungsstelle weiter gegeben werden dürfen usw… und dann den „Arzt-Patienten-Vertrag“. Hier kann ich den vorherigen Texten nur zustimmen, unbedingt vorher abklären, welche Behandlung von der Privatkasse übernommen werden.
Es gibt die Möglichkeit mit dem CA zu sprechen, damit er evtl. auf einen Teil der Leistungen verzichtet oder die Sätze eben nur einfach und nicht in gesteigerter Form abrechnet. Auch eine Ratenzahlung wird manchmal lieber akzeptiert, als gar kein Geld. Kommt immer auf den CA an, aber in der Regel sind die meisten kompromissbereit.

Würde raten, den Tarif so umzustellen oder eine Zusatzversicherung abzuschließen, damit solche Unkosten in Zukunft gedeckt sind.

Grüße Eva