Hallo,
kann man in seinem Betrieb in der Buchhaltung nachfragen, wie sich die Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammensetzt, ggf. erläutern lassen wie die das alles zusammenfassen und was die einzelnen Lohnarten bedeuten?
Ich hab nämlich den Verdacht, dass das bei uns recht nachlässig gemacht wird…zu meinem finanziellen Nachteil 
ja, man kann owT
Gruß
Otto
Hallo
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html
§ 108 Abrechnung des Arbeitsentgelts
(1) Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Abrechnung muss mindestens Angaben über Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten. Hinsichtlich der Zusammensetzung sind insbesondere Angaben über Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse erforderlich.
(2) Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, das Nähere zum Inhalt und Verfahren einer Entgeltbescheinigung, die zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden kann, durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zu anderen Zwecken eine weitere Entgeltbescheinigung verlangen, die sich auf die Angaben nach Absatz 1 beschränkt.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
wenn der AG sich eben nicht oder nicht ausreichend an § 108 GewO hält,
kommt als Auskunftsanspruch § 82 Abs. 2 BetrVG zum Tragen:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__82.html
&Tschüß
Wolfgang