Nicht nachvollziehbares Schreiben vom Inkasso!

Hallo!

Folgender Fall:
Ein Schuldner überweist den geforderten Betrag direkt an den Gläubiger und teilt dies auch dem Inkasso in einem Schreiben mit. Folgende Informationen erhielt dieses Schreiben:

  • Betrag
  • Kontonummer des Empfängers
  • Name des Empfängers
  • Verwendungszweck
  • Datum der Überweisung

Nach einer Woche antwortete das Inkasso mit der Aufforderung, sowohl den Namen als auch die Bankverbindung des Auftraggebers zu benennen, da sonst keine Überprüfung der Zahlung erfolgen könne!

Frage:
Welche Relevanz sollen die geforderten Daten des Auftraggebers haben, wenn die Forderung inkl. Verwendungszweck angewiesen wurde?

Die Schulden sind beglichen, von wem ist doch nicht relevant, zumal das Inkasso den Namen des Schuldner doch bereits hat?
Wozu zusätzlich die Kontonummer des Schuldners?

Viele Grüße
Kattia

Ist das so schwierig ?
Muss man, wenn man schon verspätet bezahlt, auf Teufel komm raus, auch noch Mätzchen machen, die nur alles verzögern und erschweren ?

Warum zahlt man nicht an das Inkassobüro ?
Nein, man muss natürlich an den Auftraggeber zahlen, obwohl der doch gerade das Inkasso beauftragt hat für ihn das Geld einzuziehen.
Er wollte Dich als lästigen und säumigen Nichtzahler los sein.

Und nun wundert man sich, über Problem beim verbuchen ?

Es ist nicht egal, wer zahlt ! Nicht in diesem Stadium des Mahnverfahrens.

Mach halt so weiter, es wird lustig.

:confounded:

Ich weiß ja nicht welche Laus Dir über die Leber gelaufen ist aber ich möchte Dir gerne 2 Tipps ans Herz legen:

  1. Beiträge AUFMERKSAM zu lesen! Dann hättest Du gesehen, dass das Inkasso ALLE Daten hat, bis auf die Kontonummer des Auftraggebers und wozu diese nötig sein sollte, musst Du erstmal plausibel erklären können.

  2. Wenn man eine gestellte Frage nicht beantworten kann, einfach ganz entspannt weiterziehen.

Vielen Dank! :smile:

Hallo!

Wurde der offene Betrag vom Schuldner selbst bezahlt? Wenn ja, spricht doch absolut nix dagen dem Inkassobüro die Daten bekannt zu geben um die Angelegenheit prüfen zu können!

Wenn nicht brauchen die das zu Klärung der Angelegenheit! Dies ist Notwendig.

Immerhin wurde mit der Übertragung der Eintreibung der Schuld diese vom Gläubiger an das Inkassobüro ausgelagert!

Lg
RegMa

@duck313: […]

  1. Dir ist wohl noch nicht in den Sinn gekommen, daß beim Gläuber was schiefgehen kann und anstatt einer Rechnung an den Schuldner, eine Mitteilung an das Inkassobüro geht. In einem solchen Fall zahle ich auch nicht an das Inkasso, sondern an den Gläubiger. […]
  2. Warum und wieso eine Sache zum Inkasso gegangen ist, geht Dich übrigens überhaupt nichts an, Deine Antwort ist lediglich anmaßend und hat mit der Frage an sich nichts zu tun.

[…]

@Kattia: So weit mir bekannt benötigt das Inkasso zur Klärung der Angelegenheit NICHT den Zahler des Betrages. Das ist nicht relevant und dient lediglich einer Statistik. So wie die Frage nach der PLZ im Supermarkt.
Was sie aber braucht ist, daß der Gläubiger den Auftrag an das Inkassobüro zurückzieht. Das Schreiben an das Inkasso ist nur ein Hinweis, da aber der Betrag direkt an den Gläubiger gezahlt wurde, hat

  • das Inkasso keine Möglichkeit festzustellen, ob der Betrag tatsächlich überwiesen wurde. Selbst nach Nennung des Zahlers inkl. Kontonr. wüßten sie es nicht. Und die werden beim Gläubiger bestimmt nicht nachfragen.
  • selbst wenn eine Bankstempel als Nachweis gezeigt wird, darf das Inkasso das „Verfahren“ nicht einstellen. Das geht nur, wenn
    a) der Betrag direkt an das Konto des Inkassos überwiesen wurde, oder
    b) der Gläubiger den Auftrag zurückzieht.

Ich würde der betreffenden Person raten, sich mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen, damit der den Auftrag an das Inkasso storniert.

LG

[Beitrag editiert - www Team]

Noch etwas:

Name und Ktn das Zahlers braucht das Inkasso deshalb nicht, da

  • Sie ohne Zugriff auf das Gläubiger Konto, außer Datensammeln, nichts herausfinden können und
  • sollten Sie Zugriff auf das Gläubiger Konto haben, würden sie über den gemeldeten Verwendungszweck und Betrag ohnehin die Zahlung und somit gleichzeitig auch den Zahler herausfinden, wenn sie das schon unbeding wissen wollen.

Also alles nur blabla von denen.

Nö, die Schulden bestehen gegenüber dem Inkasso-Dienst. Der hat den Kram „übernommen“. Der Ex-Gläubiger ist raus…

Gruß Oberberger

Das ist nicht Richtig. Es gibt keinen Ex-Gläubiger und er ist schon gar nicht raus, denn das Inkasso hat dem Gläubiger keinen „Schuldschein“ abgekauft (den Kram nicht übernommen) und treibt auch nicht das Geld auf dem Regressweg beim Schuldner ein.

Der Gläubiger hat lediglich das Inkasso beauftragt (könnte auch ein Anwalt sein), seine Schuld einzutreiben. Ist das nicht möglich, bleibt der Gläubiger auf seiner Forderung sitzen. Das Inkasso übernimmt keine Garantie, das der Gläubiger sein Geld erhält.

Die Schuld besteht gegenüber dem Gläubiger.