Hallo!
Folgender Fall:
Ein Schuldner überweist den geforderten Betrag direkt an den Gläubiger und teilt dies auch dem Inkasso in einem Schreiben mit. Folgende Informationen erhielt dieses Schreiben:
- Betrag
- Kontonummer des Empfängers
- Name des Empfängers
- Verwendungszweck
- Datum der Überweisung
Nach einer Woche antwortete das Inkasso mit der Aufforderung, sowohl den Namen als auch die Bankverbindung des Auftraggebers zu benennen, da sonst keine Überprüfung der Zahlung erfolgen könne!
Frage:
Welche Relevanz sollen die geforderten Daten des Auftraggebers haben, wenn die Forderung inkl. Verwendungszweck angewiesen wurde?
Die Schulden sind beglichen, von wem ist doch nicht relevant, zumal das Inkasso den Namen des Schuldner doch bereits hat?
Wozu zusätzlich die Kontonummer des Schuldners?
Viele Grüße
Kattia