Nicht nur Bildermalen auch das Wirken mit Kunst

ist Erlaubnisfrei, Erklärung zur Grundrechtgarantie Art.5 Abs.3 GG.
Wenn eine Behörde jetzt schreibt:
Im übrigen ist Ihnen bekannt, dass die Freiheit der Kunst nur die Freiheit des Herstellen von Bilder Garantiert, die Unantastbarkeit der Schöpfung und Gestaltung der Kunst und dessen Freie
Die Wirtschaftliche Verwertung, wie der Verkauf wird von der Kunstfreiheit nicht erfasst.

Wie erklär ich, dass mit den Begriffen Verbreitung oder sonstige kommunikative Vermittlung. Auch das Verkaufen eingeschlossen wird.

remmer

…ist schwer unter einen Hut zu bekommen…
Du wirst „sie“ schwer davon überzeugen können,
dass zu der Kunst auch das Verkaufen gehört -
auch wenn es real so ist und immer auch war,
aber Du wirst scheitern - leider - besonders in Deutschland.

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Abe: Leider ist der Gesetzestext nicht vollständig abgebildet , ich kenne ihn nicht .Ich nehme aber an ,daß es um die Freiheit der Herstellung und der Verbreitung durch den Schöpfer geht .Ich sehe das als Kunstfreiheit und nicht die komerzielle Weitergabe,d.h. Verkauf der Werke .Der Verkauf beinhaltet die gesamten oder auch eingeschränkte Rechte ,welche der Käufer laut Spezifikation erwirbt. Diese.Nutzungsrechte hat damit der Hersteller nicht mehr ,Also keine freihe Verfügbarkeit nach dem Verkauf. Das ist meine Meinung und Erfahrung mit von mir verkauften Bildern. Das gleiche müßte für alle Arten von Kunstwerken gelten.Es ist also ratsam die Nutzungsrechte bei einem Verkauf zu dokumentieren und den Preis entsprechend anzusetzen.Z.B.: Bin Laden sprengt sich als Terrorist in die Luft ,Sie haben zufällig davon eine Videoaufnahme gemacht -Das sollte eine 7stellige Dollarsumme als Erlös einbringen. „Nicht als Auftrag aufzufassen“

Entschuldigung, aber das klingt alles recht verworren! Worum geht es? Geht es um den Verkauf von Kunst oder darum, dass jemand Kunst missbraucht? Generell gilt: verkauft man etwas, das man erarbeitet hat, dann erziehlt man Einkommen, das, wie wir wissen versteuert werden muss! Verkaufe ich allerdings etwas, das bereits in meinem Besitz ist, dann ist das lediglich eine Umschichtung von Vermögen und muss nicht versteuert werden.
Über ein feedback, ob ich mit der Antwort helfen konnte, würde ich mich freuen.