ist Erlaubnisfrei, Erklärung zur Grundrechtgarantie Art.5 Abs.3 GG.
Wenn eine Behörde jetzt schreibt:
Im übrigen ist Ihnen bekannt, dass die Freiheit der Kunst nur die Freiheit des Herstellen von Bilder Garantiert, die Unantastbarkeit der Schöpfung und Gestaltung der Kunst und dessen Freie
Die Wirtschaftliche Verwertung, wie der Verkauf wird von der Kunstfreiheit nicht erfasst.
Wie erklär ich, dass mit den Begriffen Verbreitung oder sonstige kommunikative Vermittlung. Auch das Verkaufen eingeschlossen wird.
remmer