Nicht nutzbares eigentum steuerlich absetzbar?

Hallo,
ich habe da eine Frage.Mal angenommen, man hat ein Haus gekauft,diese Haus über Bausparverträge und Kredite bei einer bank finanziert und schon einige Jahre selber darin gelebt.Nun sind so viele Schäden am Haus aufgelaufen, die repaeriert werden müsen.Um diese Schäden schnellstmöglich zu reparieren,müßte man aus dem HAus ausziehen und für die zeit der Instandsetzung eine Wohnung mieten.Ist dann die Nicht nutzbarkeit des Eigentums steuerlich absetzbar? Oder besser, kann man in einer solchen Situation die doppelte Belastung absetzen,da ja die Raten und auch versicherungen weiterlaufen müssen?

Moin, muckebine,

steuerlich absetzbar ist nur das, was dem Geldverdienen dient, anders gesagt, das, wovon der Statt wiederum Steuern kassieren könnte.

Wäre die Bruchbude ein Mietshaus, dann müsste der Besitzer auch irgendwo wohnen. Das zählt zu den Kosten der Lebensführung, die jeder tragen muss.

kann man in einer solchen Situation die doppelte Belastung
absetzen,da ja die Raten und auch versicherungen weiterlaufen
müssen?

Niemand zwingt den Häuslebauer, für die Zeit der Renovierung eine Wohnung anzumieten. Ein ständiges Umziehen in der Ruine, Zelten im Garten oder Wohnen bei Freunden ist zwar lästig, aber nicht so sehr, dass dafür die Allgemeinheit einstehen müsste.

Gruß Ralf

Oder besser,
kann man in einer solchen Situation die doppelte Belastung
absetzen,da ja die Raten und auch versicherungen weiterlaufen
müssen?

Geht es um ein Einfamilienhaus?
Dann kann hier GAR NICHTS abgesetzt werden!

Moin,
wie drambeldier schon sagt: reines Privatvergnügen.

Man könnte jedoch prüfen, ob die Reparatur etc. des eigentlichen Hauses steuerlich zu berücksichtigen wären. Stichwort: Haushaltsnahe Dienstleistung.
http://www.fm.rlp.de/steuerrecht/fragen-und-antworte…

Schöne Grüße
e

Gar nichts?

Was ist mit den berühmt berüchtigten haushaltsnahen Dienstleistungen/ Handwerkerleistungen?

dazu muss man dort seinen Haushalt führen - und nicht ausziehen!

E.

Stimmt. Mein Einwand hier bezog sich darauf, dass bei einem Eigenheim garnichts abziehbar sei. Und wenn man ein Eigenheim hat und drin wohnt, dann wären die Aufwendungen absetzbar.

Verständnisfrage
Nach ein bisschen Nachdenken sehe ich das anders:

Die Selbstnutzung bzw. die weitere Selbstnutzung wird beabsichtigt. Und von daher sind die Aufwendungen abziehbar. Das Haus bleibt ja trotzdem bewohnbar und muss nicht erst bewohnbar gemacht werden, so wie bei einem neu herzustellendem Haus o.ä.

Der Fall liegt doch ähnlich wie bei einer Renovierung vor Einzug oder nach Auszug aus einer Wohnung, die selbstgenutzt wurde bzw. genutzt werden wird. Auch wäre die Wohnung trotzdem ja bewohnbar, sie wird nur renoviert.

Ich beziehe mich auf das BMF-Schreiben zu dem Thema.
Oder interpretiere ich das falsch?