Nicht ordnungsgemäß schließende Fenster

Meine Frage:
habe in meiner Wohnung (Schlafzimmer) zwei Fenster die nicht regelgerecht funktionieren.
Das eine klemmt beim auf- und zumachen, dass andere lässt sich garnicht mehr öffnen, wurde durch einen Techniker versucht zu reparieren, was nicht mehr möglich ist. Es gibt keine Ersatzteile mehr dafür, bzw. sind die Fenster aus der Produktion genommen worden, laut Aussage des Technikers. Dieser gab mir auch den „Rat“ das Fenster nicht mehr zu öffnen, da ich dann Gefahr laufe das es ganz kaputt geht und somit nicht mehr verschliessbar ist. 
Dem Vermieter habe ich eine Schadensanzeige geschickt, ohne Reaktion bisher.
Wenn ich meinem Vermieter, nach Einhaltung einer Frist von 4 Wochen, eine Mietminderung schicke, wie hochdarf diese ausfallen?
Danke für eure Antworten.

Dem VM schickt man eine Mängelbeseitigungsaufforderung unter Fristsetzung von 14 Tagen und erklärt, danach einen Handwerker zu beauftragen, dessen Rechnung mit der übernächsten Miete verrechnet würde.

Und sucht sich hier einen Fachmann, der etwas von der Sache versteht denn einen Neuauftrag zu generieren versucht.

Mit einer Mietminderung löst man das Problem nämlich nicht.

G imager

keine Ersatzteile mehr dafür, bzw. sind die Fenster aus der Produktion genommen
worden, laut Aussage des Technikers.

Dem VM schickt man eine Mängelbeseitigungsaufforderung unter
Fristsetzung von 14 Tagen und erklärt, danach einen Handwerker
zu beauftragen, dessen Rechnung mit der übernächsten Miete
verrechnet würde.

Womit soll der Handwerker denn beauftragt werden? Mit dem Austauch der Fenster wäre ich da echt vorsichtig…?!

Greetz
T.

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