Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen

Was genau bedeutet der Satz „Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt“ in den AGB eines Onlinehändlers? Bedeutet es, dass der Verkäufer die Ware (kostenlos) abholen lässt, wenn die Ware z.B. nicht mehr auseinandergebaut werden kann und somit nicht mehr in die Verpackung passt?

Hallo,

Was genau bedeutet der Satz „Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt“ in den AGB eines Onlinehändlers?

Das bedeutet, dass Sachen, die unter keinen Umständen in ein Paket passen - z. B. ein Sofa - abgeholt werden.

Bedeutet es, dass der Verkäufer die Ware (kostenlos) abholen
lässt, wenn die Ware z.B. nicht mehr auseinandergebaut werden
kann und somit nicht mehr in die Verpackung passt?

Wenn der Käufer zu ungeschickt ist, um zusammengebaute Ware wieder auseinander zu bauen, zählt das vermutlich nicht. Bevor irgendetwas kaputt gemacht wird, sollte man am besten den Verkäufer fragen, wie vorzugehen ist.

Es gibt auch die Versandoption Sperrgut
http://www.dhl.de/content/de/de/paket/privatkunden/n…
Höchstmaße Sperrgut Quaderform: max. Länge 200 cm,
max. Gurtmaß (= Länge plus 2x Breite plus 2x Höhe) 360 cm
+20,00 (zusätzlich zum Paketpreis)*

Kostenlos: siehe 40 Euro Klausel in WRB (falls vorhanden).

Stephanie