Nicht-Rechtzeitig-Lieferung

Liebe Helfende,

in meinem Buch steht, dass bei Lieferungsverzug stets Verschulden des Verkäufers vorliegt, wenn es sich um Gattungsware handelt. Heißt das, dass z. B. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall bei dem die Ware z. B. Kopierpapier zerstört wird, der Verkäufer sich im Lieferungsverzug befindet. Und zugleich, dass Verschulden vorliegt und ich Schadensersatz fordern kann?
Im Internet las ich das 279 BGB (Verschulden bei Gattungsware) weggefallen sei. Wie ist also jetzt die Rechtslage bzgl Verschulden bei Lieferungsverzug.
Danke für jede Hilfe
csiga

Hallo csiga,

der Untergang der Ware bei Verkehrsunfall ist für mich nicht der Fall des Lieferverzuges. Für mich gilt erst einmal, der Grundsatz des Überganges von Nutzen und Gefahr einer Sache. Und der ist bei Versendungslieferungen doch für gewöhnlich der Beginn der Beförderung.
Ich verbinde mit dem Geganken an Lieferverzug, das nicht in der Lagesein, die Lieferung vorzunehmen.
Ein guter Freund von mir hat im letzten Jahr einen PKW bestellt, mit zugesichertem Lieferdatum im Februar 2009, den Wagen hat er immer noch nicht - das ist Lieferverzug. Wobei die Lieferanten meistens in ihren AGB`s noch einmal erläutern was für ihre Verträge Lieferverzug ist. Da kann mal schnell der Zeitpunkt für einen Lieferverzug noch um zwei- dreiwochen hinausgeschoben werden. Aber das ist ja alles im Vertrag nachzulesen. Der Freund kann jetzt zwar (und der ist Rechtsanwalt) vom Kaufvertrag zurück treten, aber ein Auto hat er dann immer noch nicht, und dem Händler ist das völlig schnuppe - der nächste Kunde steht ja schon bereit.
Grüße - ich hoffe geholfen zu haben
Rainer