Liebe Helfende,
in meinem Buch steht, dass bei Lieferungsverzug stets Verschulden des Verkäufers vorliegt, wenn es sich um Gattungsware handelt. Heißt das, dass z. B. bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall bei dem die Ware z. B. Kopierpapier zerstört wird, der Verkäufer sich im Lieferungsverzug befindet. Und zugleich, dass Verschulden vorliegt und ich Schadensersatz fordern kann?
Im Internet las ich das 279 BGB (Verschulden bei Gattungsware) weggefallen sei. Wie ist also jetzt die Rechtslage bzgl Verschulden bei Lieferungsverzug.
Danke für jede Hilfe
csiga