Habe eines dieser tollen „Erst anschauen - dann kaufen“ ANgebote genutzt, und dieses am letzten Tag der Frist zurückgeschickt. Nun bekomme ich einen Biref, daß ich nun zur ABnahme bzw. zur Zahlung verpflichtet bin. Ich will das Produkt aber nicht haben. Was nun??
Wie kann der Verkäufer beweisen, daß es nicht rechtzeitig eingegangen ist? Ist der ABsende- oder das Empfangsdatum maßgeblich?
SOll ich reagieren oder das Ganze versanden lassen? (Es geht um knapp 50,-)
Schau Dir mal die Lieferbedingungen/allg. Geschäftsbedingungen an. Meistens ist es so, daß der Tag des Absendens maßgeblich ist. Bei gesetzlich verankerten Rücktrittsrechten ist dies im Gesetz so geregelt. Die Frage ist, ob das auch hier gilt. Ich würde aber sagen ja, da alles andere den Kunden unangemessen benachteiligen würde.
Sollte in den AGB das Empfangsdatum als maßgeblich genannt sein, wird es zumindest schwierig. Aber die Verbraucherberatung kann da dann sicher weiterhelfen.
Ich würde das Ding auf jeden Fall nicht zahlen, denn was diese Firma hier versucht, halte ich für den übelsten Nepp!!!
Gruß Stefan
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Kann mich dem Vorredner anschließen! Wer da zahlt ist selbst Schuld!
Laß die einfach weiter mahnen, aber im Endeffekt wird nichts passieren, da die net wegen 50DM klagen zumal sie im Unrecht sind und solche Firmen vor Gericht eh net gern gesehen sind ;o)))