Nicht-Rückzahlung der Mietkaution

Hallo,
ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass es nicht richtig ist, wenn ein Vermieter nach Auszug des Mieters diesem die Mietkaution nicht zurückzahlt. Doch gegen welches Gesetz verstößt der Vermieter dabei?
Vielen Dank
Stenella

Hallo,

zahlt der vermieter gar nicht zurück, oder zahlt er direkt nach dem Auszug nicht zurück?

Jenachdem, sind wir uns alle nämlich nicht einig.

Michael

Hallo Michael,
der Vermieter zahlt auch nach mehreren schriftlichen Aufforderungen (inzwischen seien seit dem Auszug 5 Monate vergangen)nicht zurück!

Sie können gerne aber auch beide Fälle beantworten (würde mich interessieren), also
a)Nichtrückzahlung unmittelbar nach dem Auszug
b) Nichtrückzahlung nach oben beschriebenem Fall

Gibt es hierzu juristisch gesehen Unterschiede?
Vielen Dank sagt
Stenella

ich glaube, dass wir uns alle einig sind, dass es nicht
richtig ist, wenn ein Vermieter nach Auszug des Mieters diesem
die Mietkaution nicht zurückzahlt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mietkaution#Zeitpunkt_d…

Gruß,
Max

Hallo,

der Vermieter zahlt auch nach mehreren schriftlichen
Aufforderungen (inzwischen seien seit dem Auszug 5 Monate
vergangen)nicht zurück!

Dem Link oben nicht gefolgt? Auch nach 5 Monaten kann es durchaus sein, dass der Vermieter noch lange nicht zurück zahlen muss. Egal, wie oft aufgefordert wurde.

Also: wie sieht es denn mit der Nebenkostenabrechnung aus? Und: hat eine ordnungsgemäße Übergabe mit Protokoll etc. stattgefunden?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Loderunner,
Heizkörper, Strom und Wasser wurden am Tag der Übergabe abgelesen und notiert. Insofern finde ich, könnte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung erledigen.

Eine Ordnungsgemäße Übergabe hat stattgefunden, ein Mängelprotokoll wurde vom Vermieter erstellt, nachdem ihn der Vermieter mehrfach darauf angesprochen hat.

Der Vermieter hat Renovierungsarbeiten in Höhe von 250 Euro durchführen lassen. Diese möchte der Mieter nicht zahlen, da er wegen der gesetzten Dübellöcher nicht einsieht, dass 40m² Balkon neu gestrichen werden. Diese Malerarbeiten wurden vom Vermieter nicht angekündigt. Der Mieter hätte auch niemals zugestimmt, diese zu zahlen. Der Mieter ist bereit, sich anteilig an den Kosten zu beteiligen und zwar in dem Rahmen, der durch das Bohren der Dübellöcher entstanden ist. Letztendlich behält der Vermieter aber eine Mietkaution von 1300 € zurück obwohl er nach eigener Feststellung maximal 250 € Kosten (über die noch zu verhandeln ist) hatte.

Liebe Grüße
Stenella

Hallo!

Heizkörper, Strom und Wasser wurden am Tag der Übergabe
abgelesen und notiert. Insofern finde ich, könnte der
Vermieter die Nebenkostenabrechnung erledigen.

Die Nebenkosten bestehen aber nicht nur Heizung, Strom und Wasser. Ich als Vermieter bekomme von der Hausverwaltung Abrechnung für das Vorjahr oft erst im September oder Oktober. Vorher kann ich auch dem Mieter nichts abrechnen. Es kann also bei Auszug in der Mitte des Jahres über ein Jahr dauern, bis die Endabrechnung fertig ist. Und das ist auch gesetzlich zulässig.

Der Vermieter hat Renovierungsarbeiten in Höhe von 250 Euro
durchführen lassen. Diese möchte der Mieter nicht zahlen

Dann müsst ihr prozessieren. Aber mal ehrlich: Unter diesen Umständen würde kein Vermieter die Kaution ausbezahlen.

Letztendlich behält der Vermieter aber eine Mietkaution von
1300 € zurück obwohl er nach eigener Feststellung maximal 250
€ Kosten (über die noch zu verhandeln ist) hatte.

Zuzuglich einer etwaigen Nebenkostennachzahlung.

Gruß,
Max

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Hallo Denker,
Danke für Ihre Ausführungen.

Es gibt keine Hausverwaltung. Es gibt auch nur diese eine Wohnung. Warum muss der Vermieter dann Ewigkeiten warten? Es kommen ja keine weiteren Nebenkosten hinzu, insofern könnte der Vermieter die Nebenkostenabrechnung ja durchführen.

Bei Forderungen über 250 € (zuzüglich der Nebenkosten)kann der Vermieter meinetwegen 250 € (zuzüglich der Nebenkosten)zurückbehalten, aber niemals 1300 €.

Stenella

da steht eigentlich alles drin
http://www.mieterverein-hamburg.de/kaution-mietsiche…

Hallo Stenella,

der Vermieter kann die Kaution bis zu 6 Monate in voller Höhe, danach zu einem Teil der der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung entspricht bis zu 12 Monate nach Nebenkostenabrechnungszeitraum zurückhalten. Das bedeutet, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr wäre, könnte er bis zum 31.12 2011 ein Teil der Kaution zurückhalten (bei der Annahme, dass der Auszug im Jahr 2010 erfolgte).

Gruß

Joschi

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Hallo!

Es gibt keine Hausverwaltung. Es gibt auch nur diese eine
Wohnung.

In dem ganzen Haus ist nur eine einzige Wohnung? *wunder*

Es
kommen ja keine weiteren Nebenkosten hinzu

Das ist nicht gesagt. Es gibt ja auch Kosten, die nur einmal im Jahr für das ganze jahr eingezogen werden, die der Mieter aber trotzdem anteilig zahlen muss. Wenn der Gärtner im Dezember abrechnet, muss der Mieter trotzdem seinen Anteil zahlen, auch wenn er im Oktober ausgezogen ist.

Gruß,
Max

Hallo Denker,
Ihren Antworten entnehme ich, dass Sie nicht auf dem Land wohnen, wo ein und Zweifamilienhäuser vermietet werden, wo es keine Gärtner, keine Hausmeister und auch sonst niemanden gibt, der etwas am Haus macht, außer der Mieter eben selber und ggf. der Vermieter. Aber - wir haben Kehrwoche :o)
Vielen Dank allen für Ihre Antworten, das hilft mir weiter.
Danke
Stenella

Hallo!

Ihren Antworten entnehme ich, dass Sie nicht auf dem Land
wohnen, wo ein und Zweifamilienhäuser vermietet werden

Doch. Aber da nennt man ein Einfamilienhaus „Einfamilienhaus“ und nicht Wohnung. :smile: Und auch da gibt es Betriebskosten, die jährlich abgerechnet werden. Habewn Sie den Schornsteinfeger selbst bezahlt, oder war das der Vermieter? Wie sieht es mit der Gebäudeversicherung aus?

Gruß,
Max

Auch wenn es nur das xxx-Geld ist. Der VM könnte möglicherweise abrechnen, rechtlich MUSS er aber nicht vor dem 12 monats Ablauf des Abrechnungszeitraumes. Und wenn er das nur tut um seinen Ex-Mieter zu ärgern, das Recht ist auf seiner Seite.

vnA

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Entschuldigung!
Hallo,

wir entschuldigen uns hiermit dafür, das wir dir nicht geantwortet haben, was du hören wolltest.

Gib doch einfach deine gewünschte antwort auf deine Fragen bei deinem nächsten Posting an.

Lebe lange und in Frieden

Michael

stimmt, aber eben trotzdem so schnell wie möglich. falls halt noch eine rechnung fehlt, muss man eben warten.

und die 12 monate beziehen sich nicht auf den auszugstermin, sondern auf das ende der abrechnungsperiode. wenn es dumm kommt, kann man fast zwei jahre auf („vollständige“) rückzahlung warten.

beispiel: im mai 2009 umgezogen. nk-abrechnung für 2008 im august '09 bekommen, dann auch einen großteil der kaution zurück bekommen. august 2010 nk-abrechnung für 2009 bekommen, im september gab es dann den rest zurück.

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Hallo,

stimmt, aber eben trotzdem so schnell wie möglich.

Das steht wo? Imho gibt es dafür eine Frist, und die darf man ausnutzen.
Gruß
loderunner (ianal)