Hallo,
angenommen, man erleidet als Deutscher mit seinem Kfz einen Verkehrsunfall in Österreich. Man wäre nur leicht verletzt. Irgendjemand würde den Rettungsdienst beauftragen, der dann den Verletzten vorsichtskeitshalber in ein Krankenhaus überführt.Der Verletzte würde danach in das Hotel am Urlaubsort zurückkehren. Die Polizei würde den Unfall aufnehmen. Zwei Tage später würde man den ADAC beauftragen, das Kfz. an den Wohnort in D als Schutzbriefleistung zu bringen. 4 Monate später würde man vom ÖAMTC eine Zahlungserinnerung erhalten für Abschleppung mit dem nachträglichen Hinweis, dass zum Zeitpunkt der Abschleppung kein Nachweis der ADAC-Mitgliedschaft vorgelegen hätte. Den ÖAMTC hätte der Verunfallte aber nicht selbst zur Abschleppung beauftragt. Vielleicht war es die Polizei - wäre aber nicht bekannt. Unabhängig von einer, vielleicht nur teilweisen Kostenerstattung durch den ADAC, wie ließe sich eine Zahlungsverpflichtung des Verunfallten an die den nicht selbst beauftragten Abschlepper begründen?
Gruß
Otto