Nicht selbst verfassten Brief unterschreiben

Mitarbeiter in einem Callcenter.
Der Arbeitsvertrag sagt:
Die regelm Arbeitszeit beträgt min. 20std/wöchentlich . Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit ist mit dem jeweiligen Projektleiter abzustimmen .

Auf dem Stundenzettel der Firma steht komischerweise : Soll-Arbeitsstunden 160 Std.

Der Arbeitnehmer hat bisher immer 40 Stunden Vollzeitbeschäftigte gearbeitet.

Der Vertrag ging bis zum 30.06.2012

Nun bekam der AN folgendes schreiben:
Sehr geehrter xxxx
Hiermit zeigen wir an, dass wir ab dem 1.7.2012 eine weitere Verlängerung des Arbeitsvertrages befristet bis zum 31.08.2012 nur im Umfang von 20 Std/Woche anbieten können.
Ansonsten endet ihr Beschäftigungsverhältnis am 30.06 durch Befristungsablauf.

MfG Firma xyz

Soweit noch verständlich.Was nicht verstanden wird ist folgendes:
Die Firma legte dem AN ein von Ihnen vorgefertigtes schreiben vor, welches der An unterschreiben sollte. Es hatte den Briefkopf des AN als Absender , ist aber nicht von ihm verfasst worden:

AN Name,Anschrift etc

Reduzierung des Stundenvolumens

Sehr geehrter Herr (Name Standortleiter der Firma)

Hiermit teile ich mit , dass i c .h ab dem 01.07.2012 meine wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Std. Herabsetze.

Mit freundlichem Gruss
Arbeitnehmer Name

Muss der Arbeitnehmer dies Unterschreiben? Der Brief soll aussehen als wäre er vom Arbeitnehmer verfasst, er ist es aber nicht sondern wurde wie gesagt bereits von der Firma fertig ausformuliert ausgegeben und diese erwartet das er unterschrieben wird…
Was soll man hier tun?? Ist das Urkundenfälschung oder Nötigung?

Danke für die Hilfe

Nötigung, auf 20-Stunden-Basis nach Befristungsablauf weiter beschäftigt zu werden?

Entweder unterschreibt die AN diese Vereinbarung, verfasst sie entsprechend selbst oder hat bald keinen Job.

G imager

Hallo

Es ist weder Urkundenfälschung noch Nötigung, höchstens komischer Stil. Der AN ist nicht verpflichtet, die Vereinbarung zu unterschreiben und ich rate auch dringend davon ab, insbesondere, wenn der AN durch die Stundenreduzierung in den aufstockenden Leistungsbezug fällt! In meinen Augen sollte der AG schon eine vernünftige Vertragsergänzung verfassen, die auf den gültigen Arbeitsvertrag verweist und von beiden Parteien unterschrieben wird.

Sollte der AN nicht zu den „neuen“ Konditionen arbeiten wollen, bleibt er ab jetzt einfach zuhause und sucht sich etwas Neues. Einigt man sich auf die neuen Arbeitsbedingungen, ist der AV mit fast tödlicher Sicherheit unwirksam weiter befristet und der AN kann im Rahmen des http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__17.html diese Unwirksamkeit bei Bedarf gerichtlich feststellen lassen (sollte aber erst einmal dazu nichts sagen, sondern denJoker hübsch in der Hinterhand halten).

Gruß,
LeoLo