Nicht-soz-vers-pflichtig

Hallo

(a) Habe ich das richtig verstanden:

Bis zu 50% der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung darf ein Unternehmer in Zuammenhang einer Dienstreise zusätzlich entnehmen?

Die zusätzlichen 50% werden mit 25% pauschal versteuert und sind nicht sozialversicherungspflichtig.

(b) Wie bucht man so etwas bei Datev? Wo trägt man das bei der Einkommensteuererklärung ein?

© Gibt es noch mehr von diesen Positionen, die nicht sozialversicherungspflichtig und zu 25% pauschal zu versteuern sind?

Gruß.

Hallo

Die zusätzlichen 50% werden mit 25% pauschal versteuert und
sind nicht sozialversicherungspflichtig.

=> ein UNTERNEHMER ist nicht sozialverischerungspflichtig und wird auch nicht pauschal versteuert in diesem Zusammenhang. Das gilt nur für ARBEITNEHMER

(b) Wie bucht man so etwas bei Datev? Wo trägt man das bei der
Einkommensteuererklärung ein?

=> Reisekosten Unternehmer an Bank/ Kasse (nun kommt es auf den Kontenrahmen an)
=> zusammen mit anderen Aufwendungen mindern die Reisekosten den Gewinn des UNTERNEHMERS entweder bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit

© Gibt es noch mehr von diesen Positionen, die nicht
sozialversicherungspflichtig und zu 25% pauschal zu versteuern
sind?

=> Pauschalversteuerung und Sozialversicherung gilt nur für ARBEITNEHMER

Gruß zurück und

gern geschehen

Hallo

Die zusätzlichen 50% werden mit 25% pauschal versteuert und
sind nicht sozialversicherungspflichtig.

=> ein UNTERNEHMER ist nicht sozialverischerungspflichtig

Dennoch muss er sein sozialverischerungspflichtiges Einkommen angeben, wenn er sich freiwillig krankenversichern lassen möchte.

Das heißt im Fachjargon wahrscheinlich nicht ‚sozialverischerungspflichtiges Einkommen‘ sondern eher ‚Einkommen gemäß §XYZ EStGes.‘, nehme ich an.

Die 50% zusätzliche Pauschalen sind dann wohl kein ‚Einkommen gemäß §XYZ EStGes.‘.


Also:

Welche Einkommensarten werden nur zu 25% versteuert und tragen bei der Bestimmung des Einkommens, das für die Berechnung bei der freiwilligen Krankenversicherung herangezogen wird, nicht bei?

Sehr veehrter Herr!

Nochmal:

Ein Unternehmer ist nicht sozialversicherungspflichtig und er wird auch nicht pauschal versteuert, weil er KEIN Arbeitnehmer ist. Das alles gilt nur für Arbeitnehmer, die ein LOHNSTEURPFLICHTIGES und SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGES Beschäftigungsverhältnis innehaben. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung ermittelt der ARBEITNEHMER seine Einkünfte gem. § 19 EStG: Bruttolohn minus Werbunskosten

Ein UNTERNEHMER ermittelt seine Einkünfte gem. § 15 oder 18 EStG: Und da ist der GEWINN maßgebend: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

Krankenversicherungen werden als Sonderausgaben abgezogen, nachdem die Summe der Einkünfte ermittelt wurden. Und irgenwann ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Und danach wird die Einkommensteuer ermittelt. Punkt.

Schauen Sie sich doch bitte den Link an, den ich Ihnen in Ihrer anderen Frage gesendet habe. Da steht viel aufschlussreiches drin.

Hinsichtlich der Krankenversicherung will die Krankenkasse afasik das Einkommen nach Abzug der Krankenversicherungen. Sprich, man ermittelt die Einkünfte und zieht die Sonderausgaben ab.

Und übrigens: Ein bisschen Nettiquette hat noch keinem geschadet…

MfG
e

Etiquette

Sehr veehrter Herr!

Und übrigens: Ein bisschen Nettiquette hat noch keinem
geschadet…

MfG
e

Ist das Selbsterkenntnis oder Kritik am Gegenüber, objektiv oder subjektiv, Souveränität oder Komplex?

Wie wäre es, wenn wir dies in der sprachwissenschaftlichen Abteilung dieses Forums weiter diskutieren?

Die zusätzlichen 50% werden mit 25% pauschal versteuert und
sind nicht sozialversicherungspflichtig.

=> ein UNTERNEHMER ist nicht sozialverischerungspflichtig

Also:

Welche Einkommensarten werden nur zu 25% versteuert und tragen
bei der Bestimmung des Einkommens, das für die Berechnung bei
der freiwilligen Krankenversicherung herangezogen wird, nicht
bei?

Nochmal:

Ein Unternehmer ist nicht sozialversicherungspflichtig und er
wird auch nicht pauschal versteuert, weil er KEIN Arbeitnehmer
ist.

Entschuldigung für meine Impertinenz, aber:

"Unternehmer ist nicht sozialversicherungspflichtig … "

Das ist schon klar und gut angekommen. Ich habe schon ganz zu Anfang meine Frage (a) ungeschickt formuliert.

Vielleicht hilft ein Beispiel meine Frage zu verdeutlichen:

Ein angestellter Handelsreisender fährt im Jahr 50x nach Mailand (2 Übernachtungen pro Reise) und erhält

50 x Eur 280 (2 x Übernachtungspauschale)

  • 50 x EUR 84 (2 x 14+ h, 1 x 24h Verpflegungsmehraufwand)
    = 16200 EUR pro Jahr

Zudem erhält er von seinem Arbeitgeber 50% dieser Pauschalen obendrauf, nämlich 8100 EUR (die zu 25% pauschal zu versteuern sind und sozialabgabenfrei sind). [Die zusätzlichen EUR 6075 investiert er in seinen Weinkeller!]

(A) Zunächst würde mich interessieren, ob ich das recht verstanden habe: 50% der Pauschalen darf der Arbeitgeber obendrein legen. Sie werden pauschal mit 25% versteuert und sind nicht sozialversicherungspflichtig.

(B) Jetzt betrachte man einen selbstständigen Einzelunternehmer und vergleiche sein Einkommen mit dem des angestellten Handelsreisenden.

Die 16200 EUR sind Betriebsausgaben und schmälern den zu versteuerenden Gewinn, das ist o.k.

Was aber ist mit den 8100 EUR? Gibt es da kein Pendant für den selbstständigen Einzelunternehmer?

Dank im Voraus für die Geduld.